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September 2016

Kreisarbeitstagung des SoVD-Kreisverband Heidekreis:

Gemeinnützigkeit und Satzungsziele des SoVD

Benefeld /mü). „Gemeinnützigkeit und Satzungsziele“, unter diesem Motto stand die jährliche Arbeitstagung des SoVD-Kreisverbandes Heidekreis in der SoVD-Begegnungsstätte in Benefeld.

Vorsitzender Jürgen Hestermann konnte dazu 40 Vorstandsmitglieder der Ortsverbände aus dem Heidekreis begrüßen und freute sich besonders über die Anwesenheit des Landesgeschäftsführers Dirk Swinke aus Hannover.

Interessante und zeitnahe Themen standen auf der Tagesordnung: „Wie fördere ich das bürgerliche Engagement zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke“ oder Informationen zur Unterstützung von Personen nach i.S.D §53 Nr 1 und 2 AO wurden intensiv besprochen.

Der SoVD möchte mehr Menschen vor Ort für seine soziale Arbeit gewinnen. Auch darum ging es in dieser Tagung. Es sei nicht einfach über den eigenen Schatten zu springen. Aber es gelte heute mehr als je zuvor, sich für Menschen einzusetzen, die vom Leben nicht gerade bevorzugt behandelt werden, sich einzusetzen für die Förderung der Rehabilitation, die Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder die Herstellung von Barrierefreiheit. Das seien Aufgaben, denen sich der SoVD stelle.

Der Landesgeschäftsführer informierte über die vielfältige Arbeit des Landesverbandes und konnte zahlreiche Fragen der Mitglieder klären die für jeden Ortsverband eine wichtige Bedeutung haben.

(Bildnachweis: mü)

(Pressesprecher SoVD-Heidekreis Klaus Müller)

Heide-Werkstätten und SoVD-Kreisverband Heidekreis bauen Zusammenarbeit aus- Intensives Kontaktgespräch

Die gemeinsame Luftballon-Aktion vor dem Rathaus im Frühjahr hat die beiden Träger sozialer Dienste enger zusammengebracht: Die Heide-Werkstätten und der Sozialverband Heidekreis trafen sich am Montagmittag zu einem intensiven Gedankenaustausch und erörterten die nächsten gemeinsamen Projekte. So sollen den vielen Anregungen aus der Luftballon-Aktion erste Taten folgen, um beispielsweise mehr barrierefreie Zugänge zu öffentlichen Einrichtungen zu bekommen. Eingeladen wurde der Kreisvorstand des SoVD zu einer Führung durch die Heide-Werkstätten, die in den nächsten Monaten stattfinden soll. Außerdem will man am 2. Tag der Hilfsorganisationen am 23. April im ANDERS- Kongresszentrum Walsrode einen gemeinsamen Stand „auf die Beine“ stellen. Ein sehr harmonisches Gespräch, an dem von Seiten der Heide-Werkstätten Fabian Heßland (Sozialdienst), Kai Buchholz (Werkstattrat) und Arnold Belz (Gruppenleiter) teilnahmen. Der SoVD-Kreisvorstand war durch den Vorsitzenden Jürgen Hestermann, Kreisschriftführerin Margret Urban, Kreisschatzmeisterin Anneliese Heller und Kreispressewart Klaus Müller vertreten.

(Bildnachweis: mü)

(Pressesprecher SoVD-Heidekreis Klaus Müller)

SoVD-Heidekreis nimmt Wahllokale in Augenschein

Seit dem 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention geltendes Recht in Deutschland. In Verbindung mit dem Grundgesetz verpflichtet sie alle staatlichen Stellen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Rechte von Menschen einzuhalten bzw. umzusetzen. Nach Art. 29 UN-BRK ist u.a. sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am politischen Leben teilhaben können. Dazu ist zu gewährleisten, dass die Wahlverfahren, Wahleinrichtungen und Wahlmaterialien zugänglich sind und von allen genutzt werden können. Bei der Ausübung des aktiven Wahlrechts stoßen Menschen mit Behinderung auf vielfältige Barrieren.

Bund, Länder und Kommunen haben geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderung die Ausübung ihres Wahlrechts barrierefrei zu ermöglichen.

Auf Grundlage dessen hat der SoVD-Heidekreis, mit dem 1. Vorsitzenden Jürgen Hestermann, Kreisfrauensprecherin Annette Krämer und Herrn Brüggemann von der Samtgemeindeverwaltung Hodenhagen die Wahllokale in ihrem Bereich aufgesucht um eine Checkliste abzuarbeiten. Bis auf wenige Ausnahmen konnten sie ein relativ positives Ergebnis verzeichnen. So wurden - unter anderen - die Parkplätze, die Zuwegung und die Breite der Eingangstüren auf ihre Barrierefreiheit in Augenschein genommen.

Folgende Punkte konnten von uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht ermittelt werden, wir aber davon ausgehen das:

Mindestens eine Wahlkabine (110x140 cm, Tisch unterfahrbar) von Rollstuhlfahrern genutzt werden kann.

Der Wahlraum und -kabinen ausreichend hell beleuchtet ist.

Das Hinweisschilder im Eingangsbereich auf das Wahllokal hinweisen und die Ausschilderung bis zum Wahlraum durchgängig vorhanden ist.

Sowie die Ausschilderung leicht verständlich und mit Piktogrammen gestaltet ist.

(Bildnachweis: mü)

(Pressesprecher SoVD-Heidekreis Klaus Müller)