August 2025
Die Polizeiinspektion Heidekreis informiert Schockanrufe im Heidekreis. Passt auf Euch auf.
Heidekreis: Im gesamten Heidekreis kam es am Dienstag zu einer Vielzahl an
sogenannten Schockanrufen. Die Anrufer gaben sich am Telefon mit weinerlicher
Stimme als Tochter der Opfer aus. Anschließend bestätigte ein vermeintlicher
Polizist oder Staatsanwalt, dass die Tochter einen schweren Verkehrsunfall
verursacht haben und nun eine Kaution geleistet werden müsse. In den meisten
Fällen handelten die Opfer am Telefon richtig, indem sie das Telefonat
beendeten. Leider konnten die Täter jedoch einen nicht unerheblichen Betrag von
insgesamt 40.000 Euro erbeuten. Hinweise nimmt der Zentrale Kriminaldienst unter
05191/9380-0 entgegen.
(Erschienen: Presseinformation der Polizeiinspektion Heidekreis v.)
Krankengeld auch für Begleitpersonen Anspruch für enge Bezugspersonen bei Assistenz im Krankenhaus
Heidekreis. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Personen, die als enge Bezugspersonen einen Menschen mit Behinderung für eine stationäre Behandlung ins Krankenhaus begleiten müssen, Anspruch auf Krankengeld. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel weiß, was genau Betroffene hier beachten sollten.
Enge Bezugspersonen, die einen Menschen mit Behinderung für eine stationäre Krankenhausbehandlung begleiten müssen, haben, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt werden, einen Anspruch auf Krankengeld. „Dieser Anspruch besteht für den Zeitraum, in dem die Begleitperson im Krankenhaus assistieren muss. Auch für ganztägige Krankenhausaufenthalte wird Krankengeld gezahlt“, erläutern die Mitarbeiterinnen des SoVD in Bad Fallingbostel, aus dem Beratungszentrum in
Als eine grundsätzliche Voraussetzung für eine Kostenübernahme muss die zu begleitende Person ein behinderter Mensch sein, der Leistungen der Eingliederungshilfe bezieht. Außerdem muss aufgrund der Behinderung eine medizinische Notwendigkeit für die Begleitung vorliegen; etwa, weil die Begleitperson bei der Verständigung unterstützt.
Zum engen Personenkreis zählen unter anderem Eltern, Geschwister und Lebenspartner*innen oder eine Person, zu der die gleiche persönliche Bindung wie zu einem*einer nahen Angehörigen besteht. „Für Personen aus dem engsten persönlichen Umfeld übernimmt dann die Krankenkasse die Kosten. Dafür muss das Krankenhaus der Begleitperson am Tag der Entlassung bescheinigen, dass eine Mitaufnahme medizinisch notwendig war“, so die Beratungsstelle. Bei Bedarf könne auch eine vorläufige Bescheinigung zu Beginn oder während der Behandlung im Krankenhaus ausgestellt werden.
Bei Fragen stehen die Berater*innen des SoVD in Fallingbostel gerne zur Verfügung. Sie können unter info.Fallingbostel(at)sovd-nds.de erreicht werden und informieren auch zu weiteren Themen aus den Bereichen Gesundheit und Behinderung.
Heidekreis (ots) - 15.08.2025 / Hohe Schäden durch AnlagebetrugWichtiger Hinweis für unsere Mitglieder und Freunden des SoVD
Heidekreis: In der vergangenen Zeit kam es im Heidekreis wiederholt zu hohen
finanziellen Schäden durch sog. "Anlagebetrug". Bei diesem Phänomen versprechen
Betrüger in Online-Werbeanzeigen in den sozialen Netzwerken außergewöhnlich hohe
Renditen bei der Geldanlage über einen professionellen Broker und mit einer
leicht zu bedienenden Software. Kontaktiert werden potenzielle Opfer dann meist
über Messengerdienste, über die eine vermeintliche Beratung erfolgt. Nachdem das
Opfer überzeugt wurde, werden erste, recht niedrige Zahlungen gefordert, um das
Depot kennenzulernen. Nach und nach werden immer größere Einzahlungen gefordert.
Hierbei zeigt die angebliche Broker-Software nur fingierte Transaktionen und
Gewinne an. In der Regel findet kein tatsächlicher Handel statt. Wenn ein Opfer
nun die Auszahlung der Gewinne fordert, beginnen die Probleme. Plötzlich müssen
Gebühren, Steuern oder Versicherungen bezahlt werden, bevor das Geld ausgezahlt
werden kann. Auch drohen die Betrüger unter Vortäuschung des Verdachts auf
Geldwäsche mit strafrechtlichen Konsequenzen. Das Geld bekommen die Opfer in
keinem Fall wieder. Durch diese Betrugsmasche kommt es im Heidekreis regelmäßig
zu hohen finanziellen Verlusten bei Betrogenen, die zumeist im fünfstelligen
Bereich liegen. Die Polizei Heidekreis rät daher:
- Seien Sie immer misstrauisch, wenn hohe Gewinne mit wenig
Einsatz versprochen werden!
- Informieren Sie sich über die Trading-Plattformen bevor Sie dort
Investitionen tätigen!
- Fragen Sie im Zweifel bei offiziellen Stellen nach, ob es sich
um eine seriöse Plattform handelt!
- Banken gehen in der Regel nicht auf Kunden zu, um sie zum
Online-Trading zu bringen!
- Geben Sie keine sensiblen Daten, wie Zugangsdaten, Ausweisfotos
etc., von sich preis!
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!
Sollten Sie dennoch den Verdacht haben, Opfer eines Anlagebetrugs geworden zu
sein, erstatten Sie eine Anzeige bei der örtlichen Polizei.
In der Unternehmensdatenbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) können Sie Informationen über in Deutschland zugelassene
Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstitute aufrufen. Weitere Informationen
zum Thema "Anlagebetrug" bzw. "Trading-Scam" finden sie online unter
www.polizei-beratung.de.
(Erschienen: Polizeiinspektion Heidekreis Pressestelle)
Wohnkosten: Bürgergeld-Empfänger*innen in Niedersachsen zahlen drauf120 Euro für Miete und Nebenkosten müssen aus dem Regelsatz gestemmt werden
Hannover. Wer Bürgergeld bezieht, bekommt die Miete komplett vom Jobcenter bezahlt? Das stimmt leider nicht immer. Aufgrund der extrem steigenden Mieten müssen immer mehr Betroffene aus ihrem ohnehin niedrigen Regelsatz dazuzahlen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen mahnt deshalb Land und Kommunen an, die Kosten der Unterkunft so zu gestalten, dass sie auch dem tatsächlichen Mietniveau vor Ort entsprechen.
Über 15 Prozent der Bürgergeld-Empfänger*innen in Niedersachsen müssen von ihrem monatlichen Regelsatz von 563 Euro fast 120 Euro für die Miete und die Nebenkosten drauflegen. Vor zwei Jahren lag der Betrag noch bei rund 107 Euro. „Grund dafür ist, dass die Jobcenter nur einen festgelegten Betrag für die Miete erstatten. Liegt die Miete darüber, müssen die Betroffenen zahlen. Das ist aufgrund der steigenden Mieten immer öfter der Fall und zeigt ganz deutlich, dass Land und Kommunen hier dringend eingreifen müssen“, sagt Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen.
Bislang sieht das Verfahren vor, dass Kommunen selbst festlegen, welche Miethöhe übernommen wird. „Es gibt allerdings keinerlei Vorgaben, was eine angemessene Miete überhaupt ist. Hier brauchen wir einheitliche Standards seitens der Landesregierung, an denen sich die Kommunen orientieren müssen“, fordert Swinke und ergänzt: „Es kann nicht sein, dass Bürgergeld-Empfänger*innen so viel von ihrem ohnehin knappen Budget draufzahlen müssen. Meistens wird dann an Nahrungsmitteln gespart. Da oft Alleinerziehende und Familien betroffen sind, hat das direkte Auswirkungen auf die Kinder.“
Die Aussage des Kanzlers, die Wohnkosten beim Bürgergeld zu deckeln, sei deshalb besonders realitätsfern und polemisch. „Mit solchen Äußerungen leistet er vor allem den Populisten Vorschub, die auf dem Rücken der Betroffenen Stimmung machen. Er lässt völlig außer Acht, dass die ungedeckten Wohnkosten schon jetzt zu hoch sind. De facto haben wir bereits eine Deckelung“, kritisiert der Vorstandsvorsitzende. Das Land Niedersachsen müsse sich deshalb im Bundesrat dafür einsetzen, dass nicht weiter gekürzt, sondern vielmehr ein gesichertes Verfahren für die Berechnung der Kosten der Unterkunft eingeführt wird.