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Juni 2025

SoVD empfiehlt: Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragenRückerstattung bei Überschreitung der individuellen Belastungsgrenze

Heidekreis. Für verschiedenen Leistungen der Krankenkasse, wie zum Beispiel verschreibungspflichtige Medikamente oder eine physiotherapeutische Behandlung, muss etwas dazugezahlt werden. Gesetzlich Krankenversicherte können allerdings einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen, wenn die Kosten ihre sogenannte Belastungsgrenze überschreiten und bekommen darüber hinaus gezahlte Beträge erstattet. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel  rät daher, Belege von Zuzahlungen eines Jahres zu sammeln und einen Antrag auf Befreiung zu stellen.

Gesetzlich Krankenversicherte müssen für bestimmten Leistungen der Krankenkasse etwas dazu bezahlen. Wird die finanzielle Belastung zu hoch, kann ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt werden. Die sogenannte Belastungsgrenze wird für jeden Haushalt individuell ermittelt. Dabei werden vom Jahresbruttoeinkommen zunächst mögliche Freibeträge abgezogen. In diesem Jahr sind das 6.741 Euro für die*den erste*n Erwachsene*n des Haushalts und weitere 9.600 Euro pro Kind. Danach wird die Belastungsgrenze in Höhe von zwei Prozent errechnet – für chronisch kranke Menschen beträgt sie ein Prozent. Auch Beziehende von Bürgergeld, Sozialhilfe und Grundsicherung können entlastet werden. Hier wird zur Berechnung der Regelsatz zugrunde gelegt. „Das Thema ist komplex und das kann verunsichern. Deshalb stehen wir Betroffenen gerne zur Seite“, sagt Annette Krämer vom SoVD- Kreisvorstand des Heidekreises.

Zahlungen, die die Belastungsgrenze überschreiten, werden von der Krankenkasse zurückerstattet. „Damit ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt werden kann, müssen aber entsprechende Belege eines Jahres gesammelt werden. Eine Befreiung ist grundsätzlich bis zu vier Jahre rückwirkend möglich“ weiß Annette Krämer.

WhatsApp-Sprechstunde: SoVD beantwortet Fragen im ChatDigitales Beratungsangebot findet alle 14 Tage statt

Hannover. Sozialberatung per Messenger-Dienst: Im zweiwöchentlichen Rhythmus beantwortet der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Hannover in seiner WhatsApp-Sprechstunde unter 0511 65610720 jeweils von 15 bis 16 Uhr schnell und unkompliziert Fragen rund um die Themen Rente, Pflege, Behinderung, Gesundheit und Bürgergeld sowie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. 

Haben sie nur eine kurze Frage und möchten dafür nicht extra einen Beratungstermin vereinbaren, können Hilfesuchende diese alle 14 Tage von 15 bis 16 Uhr ganz einfach und unkompliziert in der WhatsApp-Sprechstunde des SoVD in Hannover stellen und Antworten von fachkundigen Sozialberater*innen rund um Rente, Pflege, Behinderung und Gesundheit, Bürgergeld oder Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bekommen – auch ohne Mitgliedschaft im Verband.

„Alles, was Interessierte dafür tun müssen, ist die Telefonnummer 0511 65610720 auf ihrem Smartphone zu den Kontakten hinzuzufügen und ihre Frage im WhatsApp-Chat zu stellen“, erklärt SoVD-Berater*in Carola Rauch aus Bad Fallingbostel. WhatsApp könne kostenlos im Apple Store sowie im Google Play Store heruntergeladen werden. Alle aktuellen Termine des digitalen Beratungsangebots sind unter www.sovd-nds.de/whatsapp-sprechstunde zu finden und werden zudem regelmäßig auf den Social-Media-Kanälen des Verbands beworben (www.facebook.com/sovdnds/;www.instagram.com/sovd_niedersachsen/).

Bei Fragen zu den oben genannten Themen helfen die Berater*innen des SoVD in Bad Fallingbostel auch gerne persönlich in einem der rund 50 Beratungszentren in ganz Niedersachsen weiter. Der Verband kann telefonisch oder per E-Mail unter 05162-904849 oder info.badfallingbostel(at)sovd-nds.de kontaktiert werden.