Dezember 2024
Die Polizei informiert und gibt wichtige Tipps
Bomlitz: In den vergangenen Monaten warnte die Polizeiinspektion Heidekreis
bereits vor Dieben, die in den Wohngebieten im Heidekreis nach unverschlossenen
Fahrzeugen suchten und hieraus Bargeld oder andere Wertsachen entwendeten.
Aufgrund von Hinweisen und einer versuchten Tat vom 27.12.2024 sucht die Polizei
nun speziell in Bomlitz (Tel. 05161-949630) nach Zeugen oder auch
Videoaufnahmen, auf denen zu erkennen ist, dass Grundstücksauffahrten zu diesem
Zwecke unberechtigt betreten wurden.
Die Polizeiinspektion Heidekreis rät in diesem Zusammenhang:
- Verschließen Sie ihr Fahrzeug stets, auch wenn es sich auf ihrem
umfriedeten Grundstück befindet!
- Lassen Sie keine Wertgegenstände (offen sichtbar) im Fahrzeug
liegen!
- Schließen Sie Fenster, Türen, Kofferraum, Schiebedach,
Tankdeckel/-klappe auch dann, wenn Sie sich nur kurz vom
Fahrzeug entfernen!
(Erschienen: Presseinformation der Polizeiinspektion Heidekreis v.)
Erholung für alle: Urlaub kann für Familien mit wenig Geld gefördert werdenLand Niedersachsen unterstützt Betroffene
Heidekreis (SoVD). In den Urlaub fahren, einmal ausspannen und sich erholen: Nicht für jede Familie ist das finanziell machbar. Deshalb fördert das Land Niedersachsen unter Umständen Erholungsurlaube für Familien mit wenig Einkommen – wenn mindestens ein Kind teilnimmt. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel informiert rund um das Förderangebot.
Jede Familie hat Urlaub und Erholung verdient. Um dies auch für Familien mit wenig Einkommen möglich zu machen, fördert das Land Niedersachen einen Urlaub für Betroffene, wenn diese die Voraussetzungen erfüllen. Im Rahmen der einkommensabhängigen Leistung förderungsfähig sind Erholungsaufenthalte mit mindestens sieben und höchstens 14 Übernachtungen in Ferienstätten gemeinnütziger Träger*innen, in für Familienferien geeigneten Jugendherbergen oder anderen familiengerechten Einrichtungen wie Bauernhöfen und Campingplätzen in Deutschland. „Wenn mindestens ein Kind teilnimmt, wird jeder Übernachtungstag mit bis zu 15 Euro bezuschusst. Außerdem sind weitere Zuschläge möglich“, weiß der SoVD in Bad Fallingbostel. Alleinerziehende und Familien mit einem*einer Angehörigen mit Behinderung erhielten pro Tag mit Übernachtung zusätzlich bis zu zehn Euro, bei einem Aufenthalt in einer gemeinnützigen Familienferienstätte oder Jugendherberge seien es bis zu 15 Euro. In begründeten Fällen können auch Großeltern bei der Förderung berücksichtigt werden.
Ob eine Förderung infrage kommt, kann vom SoVD berechnet werden. Wer dazu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten benötigt, sollte sich an die E-Mail info(at)sovd-nds.de wenden.
SoVD- Frauensprecherinnen demonstrieren Geschlossenheit
Bad Fallingbostel (mü). Mit sechs OV-Frauensprecherinnen haben sie 2017 den Start in eine andere Welt gewagt, haben in ihrem SoVD Heidekreis zeigen wollen, dass auch sie Rechte haben und durchsetzen möchten.
Heute kann Kreisfrauensprecherin Annette Krämer aus Ahlden beim Adventsfrühstück im gemütlichen Café in Bad Fallingbostel über 20 Frauen begrüßen, die in ihren Ortsverbbänden Frauentreffen austauschen.
„Wir stehen damit im Landesverband sehr stark da, „sagt Annette Krämer. Lob für die Arbeit der Damen findet an diesem Samstagmorgen auch Kreisvorsitzendender Jürgen Hestermann.
Und man hat sich eine interessante Gesprächspartnerin eingeladen, die neue Kreiskreis-Vorsitzende der Landfrauen, Anke Winkelmann aus Schneverdingen- Gröps. Die 63jährige Landwirtin berichtet aus der vielseitigen Arbeit ihres starken Verbandes und erzählt auch, dass sie so ganz nebenbei Stadtführerin in Schneverdingen ist und mit Schulkindern immer wieder kocht und backt. Zurzeit läuft auf dem Hof der Winkelmanns der Weihnachtsbaumverkauf, in jedem Jahr ein großes Event.
SoVD- Frauen und Landfrauen beschließen, sich künftig gegenseitig auszutauschen und neue Themen anzugehen. Sei es ein Rhetorik bei den Landfrauen oder der Besuch der – sehr engagierten- Kreislandfrau aus dem Nordkreis in einem Ortsverband des SoVD. Ein gemütlicher Gedankenaustausch ließ sich an.
(Bilder:mü & pl)
Pauschbetrag und Kfz-Hilfe: Finanzielle Entlastung für Menschen mit BehinderungSteuererleichterung und Zuschuss für bessere Teilhabe am Arbeitsleben
Bad Fallingbostel. Durch eine Behinderung fallen für betroffene Menschen im Alltag zum Beispiel durch Medikamente, Physiotherapie oder den behindertengerechten Umbau eines Autos oft zusätzliche Kosten an. Finanziell entlasten können hier in Form einer Steuererleichterung beziehungsweise eines Zuschusses der Behinderten-Pauschbetrag und die sogenannte Kfz-Hilfe. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel erklärt Wissenswertes zu den Unterstützungsleistungen.
Steuerliche Entlastung und Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben: Unter bestimmten Voraussetzungen können Menschen mit Behinderung durch den Behinderten-Pauschbetrag und die sogenannte Kfz-Hilfe bei behinderungsbedingt anfallenden Kosten entlastet werden. Ersterer ist ein jährlicher Freibetrag, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird – konkrete Kosten müssen nicht nachgewiesen werden. Denn: Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrags ist nach dem Grad der Behinderung (GdB) gestaffelt. „Schon ab einem Grad der Behinderung von 20 können Betroffene entlastet werden. Sie erhalten pro Jahr 384 Euro. Bei einem Grad der Behinderung von 100 sind es 2.840 Euro“, weiß Carola Rauch aus dem SoVD-Beratungszentrum in Bad Fallingbostel. Für blinde Menschen liege der jährliche Pauschbetrag bei 7.400 Euro.
Sind Betroffene durch eine Behinderung oder Krankheit dauerhaft und zwingend auf ein Auto angewiesen, um zur Arbeit oder zur Ausbildungsstätte zu gelangen, bezuschussen zum Beispiel der zuständige Träger der beruflichen Rehabilitation oder das Integrationsamt unter Umständen den Autokauf sowie den Erwerb eines Führerscheins mit maximal 22.000 Euro. „In welcher Höhe Betroffene einen Zuschuss bekommen, hängt unter anderem vom Nettoeinkommen ab. Wird eine Zusatzausstattung wie etwa eine Lenkhilfe benötigt, werden die Kosten allerdings komplett und unabhängig vom Nettoeinkommen übernommen“, erläutert Carola Rauch. Wichtig ist, dass Betroffene den Antrag auf Kfz-Hilfe im Vorfeld stellen und auch erst nach einer Genehmigung ein Auto kaufen. Ohne vorherige Zusage besteht kein Anspruch auf eine Kostenübernahme.
Weitere Fragen zum Thema Behinderung beantworten die Berater*innen des SoVD in Bad Fallingbostel gerne und sind auch bei Antragstellungen behilflich (Kontakt: info.badfallingbostel(at)sovd-nds.de oder Telefon: 05162-904849)
Ausgleichsabgabe: Unternehmen dürfen sich nicht freikaufen„Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung“ am 3. Dezember
Hannover. Obwohl in Niedersachsen fast 60.000 Fachkräfte fehlen, beschäftigen Unternehmen noch immer viel zu wenige Menschen mit Behinderung. Das kritisiert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen anlässlich des „Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung“ am 3. Dezember scharf und fordert nicht nur eine höhere Ausgleichsabgabe, sondern insgesamt mehr Engagement seitens der Wirtschaft beim Thema Inklusion.
Unternehmen sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung zu besetzen. Tun sie dies nicht, müssen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen, die je nach Unternehmensgröße 140 bis 720 Euro im Monat beträgt. „Trotz dieser Abgabe erfüllen nur 37 Prozent der niedersächsischen Unternehmen die Quote und nutzen so das Potenzial von Menschen mit Behinderung“, erläutert Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen, und ergänzt: „Für uns zeigt das ganz deutlich, dass die Abgabe noch nicht hoch genug ist. Sie muss verdoppelt werden.“ Seiner Ansicht nach können Barrieren nur abgebaut werden, wenn Arbeitgeber*innen Erfahrungen mit Menschen mit Behinderung machen und so Vorurteile abgebaut werden.
„Bislang kaufen sich viele Unternehmen durch die Zahlung der Ausgleichsabgabe frei. Das muss verhindert werden. Dadurch, dass Menschen mit Behinderung oft außen vor gelassen werden, gehen dem Arbeitsmarkt dringend benötigte Arbeitskräfte verloren“, betont Swinke. Das sei gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ein fataler Fehler.
Niedersachsens größter Sozialverband weist aber auch darauf hin, dass sich gleichberechtigte Teilhabe nicht nur durch finanzielle Zahlungen erreichen lässt. „Vielmehr muss sich in den Köpfen der Arbeitsgeber*innen etwas verändern. Sie müssen Menschen mit Behinderung als Beschäftigte mit unverzichtbaren Qualifikationen wahrnehmen“, so der Vorstandsvorsitzende weiter. So seien bessere Beratungsangebote für Unternehmen, die Menschen mit Behinderung einstellen möchten, dringend notwendig. „Nur dann kann Inklusion gelingen“, ist sich Swinke sicher.