Juli 2024
Kostenloser Online-Vortrag informiert zu Pflegegrad, Begutachtung & Co.SoVD erläutert Wissenswertes, gibt Tipps und beantwortet Fragen
Hannover. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ist die Pflege zu Hause häufig mit vielen Fragen verbunden, die sie verunsichern. Antworten und Tipps bekommen Interessierte im kostenlosen Online-Vortrag „Pflegegrad, Begutachtung & Co.: Was muss ich bei der Pflege zu Hause beachten?“ des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Niedersachsen am 22. August 2024. Die digitale Veranstaltung findet von 16 bis 17.30 Uhr statt.
Aus der SoVD-Vortragsreihe: Am 22. August 2024 widmet sich Katharina Lorenz in ihrem kostenlosen Online-Vortrag von 16 bis 17.30 Uhr dem Thema „Pflegegrad, Begutachtung & Co.: Was muss ich bei der Pflege zu Hause beachten?“. „Regelmäßig kommen Mitglieder zu uns, weil sie Fragen zur häuslichen Pflege haben. Denn wer zum Beispiel einen Pflegegrad beantragen möchte, stößt oft auf Unklarheiten. Viele sind auch mit dem Ausfüllen der zahlreichen Anträge überfordert. Dabei unterstützen wir gerne. In meinem Vortrag gehe ich außerdem auf Unsicherheiten ein, die uns in unserer Beratung häufig begegnen“, sagt die Referentin. Dabei erläutert Lorenz Teilnehmenden unter anderem, wie ein Pflegegrad beantragt sowie unter welchen Voraussetzungen er zuerkannt wird und wie eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) abläuft. Auch, was Betroffene tun können, wenn sie mit der Einstufung des Pflegegrads nicht einverstanden sind, kann die Referentin beantworten. Zudem stellt sie mögliche Hilfen und Leistungen der Pflegeversicherungen vor.
Sowohl Mitglieder als auch Interessierte können sich bis zum 19. August mit einer E-Mail an weiterbildung@sovd-nds.de anmelden. Ein Zoom-Teilnahmelink wird spätestens am Veranstaltungstag ebenfalls per E-Mail an angemeldete Personen versendet. Mehr Informationen zur digitalen SoVD-Vortragsreihe sowie weiteren geplanten Themen sind unter www.sovd-nds.de verfügbar.
Gewalt an Frauen: Landesregierung darf Betroffene nicht alleinlassenSoVD fordert mehr Unterstützung und bessere Finanzierung von Frauenhäusern
Hannover. Die Gewalt in Partnerschaften steigt weiter – laut aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) um mehr als sechs Prozent. In erster Linie sind Frauen betroffen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen fordert deshalb nicht nur ein Gewalthilfegesetz auf Bundesebene, sondern auch mehr Einsatz der Landesregierung. Schließlich seien entsprechende Ziele im Koalitionsvertrag verankert.
Gewalt in den eigenen vier Wänden trifft meistens Frauen. Nach BKA-Erhebungen sind über 70 Prozent der Opfer weiblich. Trotz alarmierender Zahlen gibt es jedoch noch immer zu wenig Unterstützung für Betroffene. „Die Bundesregierung muss endlich ein Gewalthilfegesetz verabschieden, das den Opfern einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung zusichert“, fordert Annette Krämer, niedersächsisches SoVD-Verbandsratsmitglied für Frauen- und Familienpolitik, und ergänzt: „Damit ist es aber längst nicht getan. Die Landesregierung muss das Thema endlich in den Fokus rücken.“ Es könne nicht sein, dass Rot-Grün zwar die Verbesserung des Hilfesystems in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen habe, in den vergangenen zwei Jahren aber kaum etwas passiert sei.
Krämer weist in diesem Zusammenhang vor allem auf die problematische Lage von Frauenhäusern in Niedersachsen hin: „Die Finanzierung ist bis heute nicht einheitlich geregelt, es gibt immer noch zu wenig Plätze und um die Barrierefreiheit ist es ganz schlecht bestellt.“ Es sei ein Skandal, dass in fünf Landkreisen in Niedersachsen – unter anderem in Osterholz und Holzminden – kein einziges Frauenhaus existiere. „Wir brauchen in Niedersachsen eine zentrale Stelle, die sich um die Koordinierung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen kümmert. Die Landesregierung plant zwar den Wiederaufbau einer entsprechenden Koordinierungsstelle. Wann das passiert, ist aber noch völlig unklar“, kritisiert Krämer. Für den SoVD ist klar: Wenn die Politik in diesem langsamen Tempo weitermacht, erreicht sie die Ziele ihres eigenen Koalitionsvertrags nicht. „Das wäre fatal, denn hinter den Zahlen stehen Menschen, die dringend Hilfe brauchen“, betont die SoVD-Vertreterin.
SoVD kritisiert: Immer noch zu wenig Menschen mit Behinderung in regulären JobsWerkstätten für Menschen mit Behinderung müssen ihrer Aufgabe nachkommen
Hannover. In Niedersachsen beschäftigen über 26 Prozent der Arbeitgeber*innen keine Menschen mit Behinderung, obwohl sie eigentlich dazu verpflichtet sind. Das zeigen aktuelle Zahlen der Agentur für Arbeit. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen kritisiert das scharf. Seiner Auffassung nach müsse – gerade im Hinblick auf den Fachkräftemangel – deutlich mehr getan werden, um Menschen mit Behinderung in reguläre Jobs auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bringen.
Etwas über ein Drittel der Unternehmen und Organisationen in Niedersachsen kommen ihrer Verpflichtung, Menschen mit Behinderung anzustellen, nach. Rund ein Viertel hat keine Schwerbehinderten in seiner Belegschaft. „Sie zahlen lieber die sogenannte Ausgleichsabgabe und kaufen sich so frei. Das ist wirklich ein Trauerspiel. So kommen wir mit der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt nicht weiter“, sagt Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Diese Abgabe sei zwar auf 720 Euro monatlich angehoben worden, Auswirkungen habe dies jedoch frühestens ab 2025. „Gerade für große Unternehmen ist der bisherige Betrag von 360 Euro nahezu lachhaft. Viele zahlen ihn lieber, als sich bei Stellenbesetzungen um Menschen mit Behinderung zu bemühen“, so Swinke weiter.
Gerade im Hinblick auf den derzeitigen Fachkräftemangel seien diese Zahlen fatal. „Wir verschwenden hier wirklich wertvolles Potenzial“, betont der Vorstandsvorsitzende. Deshalb müsse mehr dafür getan werden, Menschen mit Behinderung in sozialversicherungspflichtige Jobs zu bringen. „Sie sind ein Gewinn für jedes Unternehmen. Deshalb brauchen wir mehr Unterstützungs- und Beratungsangebote, gerade für Arbeitgeber*innen“, fordert er und sieht gleichzeitig auch die Werkstätten für Menschen mit Behinderung in der Pflicht: „Ihre Aufgabe ist es, Betroffene langfristig auf den ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Da ist noch deutlich Luft nach oben.“ Aus Sicht des SoVD müsse hier dringend mehr passieren, um eine gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten.
Gilt Pflegegeld als Einkommen bei Sozialleistungsbezug?SoVD informiert zu Regelung für Pflegebedürftige und Pflegepersonen
Bad Fallingbostel. Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Pflegegeld. Erhalten sie zusätzlich Sozialleistungen, deren Gewährung vom Einkommen abhängt, müssen sie sich aber keine Sorgen machen. Denn: Pflegegeld wird nicht angerechnet – das gilt auch für Pflegepersonen mit Sozialleistungsbezug. Was Betroffene hierzu wissen sollten, erklärt der Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel.
Werden Pflegebedürftige zu Hause zum Beispiel von Angehörigen gepflegt und haben einen Pflegegrad von mindestens 2, erhalten sie Pflegegeld. Diese Leistung wird Betroffenen zur Verfügung gestellt, um damit einer ihm*ihr nahestehenden Person eine Zuwendung zu zahlen, wenn diese Pflegeaufgaben übernehmen. Beziehen Pflegebedürftige zudem Grundsicherung, Sozialhilfe oder Bürgergeld, gilt: Das Pflegegeld wird nicht auf das Einkommen angerechnet. Da sie ansonsten gegenüber anderen Pflegepersonen schlechter gestellt würden, trifft dies außerdem auf Pflegepersonen zu, die Sozialleistungen bekommen. „Diese sozialrechtliche Ausnahme ist allerding nur in Fällen gültig, in denen die Pflegeperson nicht im Rahmen eines Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisses für die pflegebedürftige Person tätig wird“, informiert SoVD-Berater*in Carola Rauch.
Für weitere Fragen rund um das Thema Pflege stehen die Berater*innen des SoVD in Bad Fallingbostel gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Der Verband kann unter 05162-904849 sowie info.badfallingbostel(at)sovd-nds.dekontaktiert werden.
Gemeinsames Lernen: „Schüler*innen dürfen nicht weiter abgehängt werden“SoVD fordert mehr Tempo bei Inklusion in Niedersachsen
Hannover. Wie sieht es mit der Inklusion an niedersächsischen Schulen aus? Antworten auf diese Frage gibt der „Zweite Bericht zur inklusiven Schule“ der Landesregierung. Neben einigen positiven Aspekten wird darin deutlich: Die Anzahl der Kinder mit Förderbedarf, die eine inklusive Schule besuchen, befindet sich seit fünf Jahren auf dem gleichen Niveau. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen kritisiert diese Stagnation und fordert mehr Anstrengungen seitens der Landesregierung.
Seit 15 Jahren gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention. Das bedeutet: Kinder mit Behinderung haben das Recht auf gemeinsames Lernen mit Schüler*innen ohne Behinderung. Inklusive Schulen müssen die Regel und nicht die Ausnahme sein. Der aktuelle Bericht der Landesregierung zeigt: Davon ist Niedersachsen jedoch noch weit entfernt. „Obwohl die inklusive Schule bereits vor über zehn Jahren eingeführt wurde, besucht mehr als jedes dritte Kind mit Förderbedarf noch immer keine entsprechende Regelschule“, sagt Dirk Kortylak, Vorstand des SoVD in Niedersachsen. Konkret heiße das: Über 20.000 betroffene Kinder werden noch immer an separaten Förderschulen unterrichtet.
„Hier muss noch mehr Tempo gemacht werden. Diese Schüler*innen haben ein Recht auf gemeinsamen Unterricht“, betont Kortylak und ergänzt: „Die mangelnde Inklusion ist vor allem deshalb problematisch, weil viele Kinder die Förderschule ohne Abschluss verlassen und nicht mal einen Hauptschulabschluss in der Tasche haben.“ Die Folge sei oftmals, dass Betroffene mit fehlendem Abschluss in ihrem weiteren Leben langfristig armutsgefährdet sind. „Vor diesem Hintergrund sind die aktuellen Zahlen dramatisch. Die Politik muss jetzt dafür sorgen, dass Regelschulen die notwendigen finanziellen Mittel und das Personal erhalten, um Inklusion für alle Schüler*innen umzusetzen“, fordert der SoVD-Vorstand. Es dürften nicht noch mehr Jahre ins Land gehen und noch mehr Schüler*innen abgehängt werden.
Hohe Pflegeheimkosten: Betroffene dürfen nicht auf Sozialhilfe angewiesen seinEigenanteil in Niedersachsen steigt auf über 2.500 Euro im Monat
Heidekreis. Schockierende Zahlen: Wer in Niedersachsen in einem Pflegeheim lebt, muss immer mehr dazubezahlen. Das zeigt eine aktuelle Berechnung des Verbands der Ersatzkassen (vdek). Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen zeigt sich angesichts dieser Zahlen erschüttert und appelliert an die Landesregierung, Betroffene schnell zu entlasten und die Investitionskosten für Pflegeheimplätze zu übernehmen.
Über 2.500 Euro im Monat müssen Pflegebedürftige laut vdek-Untersuchung in Niedersachsen selbst dazubezahlen, wenn sie in einem Pflegeheim untergebracht sind. Und der Eigenanteil steigt immer weiter: Vor drei Jahren waren es noch 600 Euro weniger. „Dieser Zustand ist unhaltbar. Das kann sich niemand mehr leisten – vor allem nicht bei einer durchschnittlichen Rente von etwa 1.200 Euro monatlich“, sagt Dirk Kortylak, Vorstand des SoVD in Niedersachsen. Die Konsequenz: Pflegeheimbewohner*innen müssen Sozialhilfe beantragen. „Das ist unwürdig. Wer sein Leben lang gearbeitet hat, darf nicht auf Hilfe vom Staat angewiesen sein, wenn er*sie pflegebedürftig wird“, so Kortylak weiter. Die Menschen seien wirklich verzweifelt: „Immer mehr Ratsuchende kommen zu uns in die Beratung und wissen nicht mehr weiter, weil ihnen die Pflegeheimkosten über den Kopf wachsen.“
Aus Sicht des größten Sozialverbands in Niedersachsen müssten zwei Maßnahmen dringend umgesetzt werden. „Das Land Niedersachsen muss wieder die Investitionskosten übernehmen – also den Betrag, den Heimbewohner*innen für Instandhaltung der Gebäude und Ausstattung bezahlen. Das würde Betroffene schnell und deutlich entlasten“, fordert der SoVD-Vorstand. Das Argument, dass hierfür das Geld fehle, sei irreführend. „Wenn Pflegebedürftige Sozialhilfe beantragen, muss der Staat einspringen. Das ist also eine Milchmädchenrechnung“, so Kortylak weiter. Außerdem brauche es eine Reform der Pflegeversicherung. Die Einführung einer Bürgerversicherung, in die alle einzahlen, sei jetzt der richtige Weg.
Pflegegrad 1 auch für Menschen mit leichten Einschränkungen Beantragung erfolgt oft erst spät
Bad Fallingbostel. Besonders mit zunehmendem Alter treten gesundheitliche Probleme auf. Doch die meisten Menschen wissen gar nicht, dass sie auch schon bei leichten Einschränkungen den Pflegegrad 1 beantragen können. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel. rät Betroffenen, sich einstufen zu lassen, auch wenn sie unsicher sind, ob ein Pflegegrad anerkannt wird.
Was viele nicht wissen: Auch schon mit leichten kognitiven, körperlichen oder psychischen Einschränkungen kann der Pflegegrad 1 bei der Pflegekasse beantragt werden. „Oft wird ein Antrag erst gestellt, wenn Betroffene nicht mehr alleine zurechtkommen, weil ihnen nicht bewusst ist, dass auch vorher schon ein Anspruch besteht“, weiß Carola Rauch aus dem Beratungszentrum in Bad Fallingbostel.. Der Medizinische Dienst (MD) bewertet die Selbstständigkeit der Antragstellenden nach verschiedenen Kriterien eines Punktesystems und entscheidet so über eine mögliche Einstufung in einen Pflegegrad. Bewertungskriterien sind unter anderem Mobilität, Erinnerungsvermögen und die eigenständige Bewältigung des Alltags.
Obwohl Betroffenen bei Pflegegrad 1 Pflegegeld oder Pflegesachleistungen nicht zustehen, hat die Beantragung trotzdem Vorteile: Betreuungs- und Entlastungsleistungen können genutzt werden. So steht beispielsweise ein monatlicher Betrag von 125 Euro etwa für eine Alltagsbegleitung und weitere Betreuungsangebote zur Verfügung. Außerdem werden Pflegehilfsmittel und ein Hausnotruf bezuschusst. Bei Bedarf können auch Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro für einen barrierefreien Umbau des Wohnraums gezahlt werden. „Deshalb empfehlen wir, auch bei leichten Einschränkungen einen Pflegegrad zu beantragen oder eine Höherstufung prüfen zu lassen“, sagt Rauch.
Weitere Fragen beantworten die Berater*innen des SoVD in Bad Fallingbostel.. Zu erreichen ist der Verband unter info.badfallingbostel(at)sovd-nds.de
oder unter der Telefonnummer 05162-904849.
SoVD-Umfrage zeigt: Pflege macht Menschen große SorgenRund 1.400 Befragte antworten zu Kosten, Vorsorge und Engagement der Politik
Hannover. Eine Umfrage des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Niedersachsen zeigt: Vielen Befragten macht das Thema Pflege Angst. Egal, ob es um die Kosten, die finanzielle Vorsorge oder das Engagement der Politik geht – insgesamt sorgen sich die Menschen. Der SoVD sieht mit den Ergebnissen seine Einschätzungen bestätigt und fordert ein schnelles Handeln der Landes- und Bundesregierung.
Fast drei Viertel der Befragten sagen in der SoVD-Erhebung, dass sie Angst vor den finanziellen Lasten haben, wenn sie später einmal pflegebedürftig werden. „Das ist auch kein Wunder. Pflegebedürftige müssen schon jetzt für einen Pflegeheimplatz in Niedersachsen etwa 2.300 Euro im Monat dazu bezahlen. Gleichzeitig liegt die durchschnittliche Rente bei 1.200 Euro. Die meisten haben keine Ahnung, wie sie diese Lücke schließen sollen“, erläutert Dirk Kortylak, Vorstand des SoVD in Niedersachsen. Hier gebe es zwei Stellschrauben, an denen die Politik jetzt drehen müsse: „Das Land muss wieder die Investitionskosten übernehmen. Das bringt Pflegeheimbewohner*innen eine Ersparnis von etwa 500 Euro im Monat.“ Von der Bundesregierung fordert er, endlich für Renten zu sorgen, von denen man im Alter gut leben kann.
Hinzu kommt, dass 67 Prozent der Befragten – vor allem Frauen – angeben, sich private Vorsorge im Bereich Pflege finanziell nicht leisten zu können. „Das führt dazu, dass Pflege zu einem Thema wird, vor dem viele Angst haben. Um das zu ändern, muss die Politik nicht nur kleine Maßnahmenpakete schnüren, sondern das marode Pflegesystem im Ganzen anpacken“, so Kortylak. Es brauche sowohl eine Bürgerversicherung, in die alle einzahlen, als auch eine Pflegeversicherung, die alle Kosten übernimmt und nicht nur einen Teil. Auch die Umfrage-Teilnehmenden stellen der Politik ein schlechtes Zeugnis aus: 93 Prozent finden, dass zu wenig für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen getan wird.
Der SoVD hat die nicht-repräsentative Befragung im Rahmen seiner Kampagne „Für mehr Miteinander“ an zahlreichen Standorten in Niedersachsen – darunter Hannover, Diepholz, Göttingen, Hameln und Rotenburg/Wümme durchgeführt. Insgesamt haben fast 1.400 Menschen daran teilgenommen.