Direkt zu den Inhalten springen

November 2024

SoVD fordert: Plätze in Frauenhäusern müssen kostenlos sein„Internationaler Tag gegen Gewalt gegen Frauen“ am 25. November

Hannover. Fast 30.000 Fälle von häuslicher Gewalt gegen Frauen wurden 2023 in Niedersachsen polizeilich registriert. Das sind rund elf Prozent mehr als 2022. Trotz dieser erschreckenden Zahlen ist die Situation der Betroffenen noch immer katastrophal. Darauf macht der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen anlässlich des „Internationalen Tags gegen Gewalt gegen Frauen“ am 25. November aufmerksam. Zentrale Kritik übt er dabei an der völlig unterschiedlichen Finanzierung von Frauenhäusern in Niedersachsen.
Die Lage für von Gewalt betroffene Frauen ist dramatisch: Bundesweit fehlen etwa 13.300 Plätze in Frauenhäusern. Im vergangenen Jahr hat nur jede dritte Frau in der Nähe ihres Wohnorts Schutz in einer entsprechenden Einrichtung gefunden. Das geht aus einer Statistik des Vereins Frauenhauskoordinierung. e.V. hervor. „Die Zahlen machen deutlich, wie dramatisch die Lage ist. Vor allem zeigen sie, dass es in vielen Fällen vom Geldbeutel der Betroffenen abhängt, ob sie sich einen Platz im Frauenhaus leisten können oder nicht“, erläutert Annette Krämer, SoVD-Verbandsratsmitglied für Frauen- und Familienpolitik. Denn: Laut Bericht musste im vergangenen Jahr jede vierte Frau ihren Aufenthalt im Frauenhaus teilweise oder sogar vollständig selbst bezahlen.
„Es ist ein Unding, dass gerade diejenigen, die dringend auf den Schutz angewiesen sind, schauen müssen, ob sie den Platz in der Einrichtung zahlen können. Besonders ungerecht ist, dass die Beträge variieren. Je nach Region können sie zwischen 10 und 150 pro Tag und Person liegen“, sagt Krämer und ergänzt: „Als Folge können sich das Frauen nicht leisten und müssen im gewalttätigen Umfeld bleiben. Das darf nicht sein.“
Hintergrund der unterschiedlichen Zuzahlungsbeträge sind die regional uneinheitlichen Finanzierungen der Frauenhäuser in Niedersachsen. „Wir fordern von der Landesregierung deshalb endlich ein einheitliches Finanzierungskonzept, damit alle Einrichtungen entsprechend ausgestattet sind. Außerdem müssen die Plätze in Frauenhäusern und alle Beratungsleistungen für die Betroffenen kostenlos sein“, betont das Verbandsratsmitglied. Frauen und ihre Kinder, seien durch die Gewalterfahrungen ohnehin traumatisiert. „Über Geld für einen sicheren Platz sollten sie sich als Letztes Gedanken machen müssen“, findet Krämer.

Liebe SoVD-Mitglieder, passt bitte auf Euch aufWarnung vor betrügerischen Spendensammlern Liebe SoVD-Mitglieder, passt bitte auf Euch auf

Heidekreis (ots) - 20.11.2024 / Warnung vor betrügerischen Spendensammlern

Heidekreis: Die vorweihnachtliche Zeit gilt auch oft als Spendenzeit. Die
Polizeiinspektion Heidekreis möchte in diesem Kontext die Bürgerinnen und Bürger
vor vermeintlichen Spendensammlern warnen, die immer wieder im Landkreis in
Erscheinung treten und vorgeben, für einen guten Zweck Geld zu sammeln. Zuletzt
wurden zwei Vorfälle in Schneverdingen gemeldet. Die Betrüger geben sich dabei
häufig als taubstumm aus und stehen in der Regel vor Geschäften. Um noch
seriöser zu wirken, führen sie Spendenlisten mit sich, die vortäuschen, dass sie
beispielsweise Spenden für den "Landesverband für behinderte und taubstumme
Kinder" sammeln (siehe Foto). Zudem ist oftmals das alte Logo des gemeinnützigen
Vereins "Handicap International" auf den Spendenlisten zu finden - der Verein
selbst warnt auf seiner Homepage ebenfalls vor dieser Betrugsmasche.

Die Polizeiinspektion Heidekreis rät daher:

- Informieren Sie sich erst über die Seriosität der Person oder
der Spendenorganisation!

- Betrüger drängen Sie oft direkt zu spenden - lassen Sie sich
nicht vorschnell zu einer Spende hinreißen!

- Sollten Sie sich nicht sicher sein, geben Sie den vermeintlichen
Betrügern kein Geld!

- Informieren Sie im Zweifel ihre örtliche Polizei!

Unter www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/hilfe-die-ankommt-richtig-
spenden finden Sie weitere hilfreiche Informationen zum Thema Spenden.
 

(Erschienen: Presseinformation der Polizeiinspektion Heidekreis v.)

SoVD empfiehlt: Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragenRückerstattung bei Überschreitung der individuellen Belastungsgrenze

Heidekreis.  Für verschiedenen Leistungen der Krankenkasse, wie zum Beispiel verschreibungspflichtige Medikamente oder eine physiotherapeutische Behandlung, muss etwas dazugezahlt werden. Gesetzlich Krankenversicherte können allerdings einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen, wenn die Kosten ihre sogenannte Belastungsgrenze überschreiten und bekommen darüber hinaus gezahlte Beträge erstattet. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel rät daher, Belege von Zuzahlungen eines Jahres zu sammeln und einen Antrag auf Befreiung zu stellen.

Gesetzlich Krankenversicherte müssen für bestimmten Leistungen der Krankenkasse etwas dazu bezahlen. Wird die finanzielle Belastung zu hoch, kann ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt werden. Die sogenannte Belastungsgrenze wird für jeden Haushalt individuell ermittelt. Dabei werden vom Jahresbruttoeinkommen zunächst mögliche Freibeträge abgezogen. In diesem Jahr sind das 6.363 Euro für die*den erste*n Erwachsene*n des Haushalts und weitere 4.242 Euro für jede*n weitere*n Angehörige*n sowie 9.312 Euro pro Kind. Danach wird die Belastungsgrenze in Höhe von zwei Prozent errechnet – für chronisch kranke Menschen beträgt sie ein Prozent und auch Sozialhilfeempfänger*innen, die beispielsweise Bürgergeld beziehen, können entlastet werden. Hier wird zur Berechnung der Regelsatz zugrunde gelegt. „Das Thema ist komplex und das kann verunsichern. Deshalb stehen wir Betroffenen gerne zur Seite“, so die Geschäftsstelle des SoVD in Bad Fallingbostel.

Zahlungen, die die Belastungsgrenze überschreiten, werden von der Krankenkasse zurückerstattet. „Damit ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt werden kann, müssen aber entsprechende Belege eines Jahres gesammelt werden. Eine Befreiung sei grundsätzlich bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.

Online-Vortrag: „Arbeitsunfähig, erwerbsgemindert – was nun?“Krankengeld, Arbeitslosengeld und Co.: Der SoVD informiert kostenlos

Hannover. Kann man durch Krankheit arm werden? Diese Frage steht im Mittelpunkt des kostenlosen Online-Vortrags „Arbeitsunfähig, erwerbsgemindert – was nun?“ des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Niedersachsen am 12. Dezember 2024. Von 16 bis 17.30 Uhr erklärt Referent Kai Bursie per Zoom Wissenswertes rund um Krankengeld, Arbeitslosengeld und Co. Interessierte können sich bis zum 9. Dezember zu der digitalen Veranstaltung anmelden.
Ein Bandscheibenvorfall oder eine Krebserkrankung führt plötzlich zu Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung: Das kann jede*n treffen. Wie dann die soziale Absicherung aussieht, beleuchtet Kai Bursie am 12. Dezember 2024 von 16 bis 17.30 Uhr in seinem Online-Vortrag „Arbeitsunfähig, erwerbsgemindert – was nun?“. Im Mittelpunkt der digitalen Veranstaltung steht die Frage „Kann man durch Krankheit arm werden?“.
Der Referent klärt Teilnehmende in seinem Vortrag über Fallstricke auf, die Arbeitslosengeld, Krankengeld und Co. mit sich bringen, gibt nützliche Tipps, wie diese umgangen werden können und informiert dazu, was darüber hinaus zu beachten ist.
Unter weiterbildung@sovd-nds.de können sich Mitglieder und Interessierte bis zum 9. Dezember zu dem Online-Vortrag anmelden. Einen Teilnahmelink erhalten sie spätestens am Tag der Veranstaltung per E-Mail. Weitere Informationen zur digitalen SoVD-Vortragsreihe sind unter www.sovd-nds.de verfügbar.

SoVD demonstriert für Inflationsausgleich für Rentner*innenBündnis setzt in Berlin deutliches Zeichen für mehr Gerechtigkeit

Hannover. Klares Zeichen: Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen hat am heutigen Mittwoch gemeinsam mit einem breiten Bündnis im Rahmen einer Kundgebung vor dem Brandenburger Tor in Berlin deutlich gemacht, dass Rentner*innen – ebenso wie Pensionierte – einen Inflationsausgleich bekommen müssen. Mit dabei waren zahlreiche SoVD-Mitglieder und -Ehrenamtliche aus den Regionen Braunschweig, Hannover, Uelzen und dem Heidekreis.
„Wir geben nicht auf und setzen uns auch weiterhin dafür ein, dass Rentner*innen beim Thema Inflationsausgleich nicht vergessen werden“, sagt Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen, mit Blick auf die Demo, zu der weit mehr als tausend Teilnehmende aus ganz Deutschland angereist waren. Denn: Aus Sicht des SoVD sei es ungerecht, dass viele Arbeitnehmer*innen und Pensionierte bereits eine entsprechende Zahlung bekommen hätten, Rentner*innen bislang aber leer ausgingen.
„Mit verschiedenen Partner*innen haben wir deshalb im Sommer mehr als 200.000 Unterschriften gegen diese Ungerechtigkeit gesammelt und sie unserem Ministerpräsidenten übergeben. Außerdem hat der SoVD eine entsprechende Petition im Bundestag eingereicht“, erläutert Swinke weiter. Die Kundgebung am heutigen Mittwoch sei ein wichtiges Zeichen. „Wir lassen bei dem Thema nicht locker. Auch Rentner*innen müssen einen steuer-, abgaben- und anrechnungsfreien Ausgleich von bis zu 3.000 Euro bekommen“, fordert der Vorstandsvorsitzende. Das Argument, dafür gebe es kein Geld, lasse er nicht gelten: „Es gibt in Deutschland genug Geld, momentan ist es einfach nur falsch verteilt.“
Das breite Bündnis um den SoVD übergab während der Kundgebung die Unterschriften an die SPD-Bundestagsabgeordnete Bettina Hagedorn mit der Forderung, die Rentner*innen nicht aus dem Blick zu verlieren und wieder Gerechtigkeit herzustellen.
 

Bezieher*innen einer Erwerbsminderungsrente erhalten ZuschlagErhöhung erstmalig ab 1. Juli 2024 gezahlt

Heidekreis. Seit Juli 2024 profitieren rund drei Millionen Bezieher*innen einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente von einem Plus von bis zu 7,5 Prozent – wenn ihr Rentenbeginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 lag. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) erklärt alles Wichtige rund um die Erhöhung.

Um eine Benachteiligung des Rentenpakets von 2019 auszugleichen, das bisher nur Neurentner*innen berücksichtig hat, erhalten Erwerbsminderungsrentner*innen, deren Rentenbeginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 lag, einen Zuschlag auf ihre Leistungen. Dies gilt sowohl für eine volle als auch eine teilweise Erwerbsminderungsrente. „Haben Betroffene ihre Erwerbsminderungsrente erstmalig zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014 erhalten, beträgt ihr Zuschlag 7,5 Prozent. Bei einem Renteneintritt zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018 sind es 4,5 Prozent“, informiert Carola Rauch aus dem SoVD-Beratungszentrum in Bad Fallingbostel. Eine Beantragung ist nicht notwendig. „Allerdings müssen Bezieher*innen von zum Beispiel Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld im Rahmen der Mitwirkungspflicht über die Rentenerhöhung informieren“, so die Mitarbeiter des Beratungszentrums.

Die Berechnung des Zuschlags erfolgt in zwei Schritten. Zu Beginn der Auszahlung ab dem 1. Juli 2024 erhalten Betroffene den Zuschlag Mitte des Monats als separate Zahlung auf ihr Konto. Ab Dezember 2025 soll das Plus zusammen mit der Rente ausgezahlt und auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte berechnet werden. „In den kommenden Jahren wird der Zuschlag dann immer jeweils zum 1. Juli mit der Rentenanpassung erhöht“, weiß Rauch.

Neben Erwerbminderungsrentner*innen profitieren auch Bezieher*innen einer Alters- oder Hinterbliebenenrente von der neuen Regelung, wenn sie beziehungsweise der*die verstorbene Partner*in zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsminderungsrente bezogen hat.

SoVD-Umfrage zeigt: Geld bereitet Menschen SorgenRund 2.400 Befragte antworten zu finanziellen Aspekten und Gerechtigkeit

Hannover. Eine Umfrage des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Niedersachsen zeigt: Viele Befragte machen sich mehr finanzielle Sorgen als noch vor einigen Jahren, müssen ihren Konsum einschränken und haben nicht ausreichend Geld, um privat vorzusorgen. Der SoVD sieht mit den Ergebnissen die derzeitigen Entwicklungen und Probleme bestätigt und fordert von der Politik ein schnelles Eingreifen, damit sich die soziale Ungerechtigkeit nicht weiter verschärft.
Immer mehr Menschen sind aufgrund ihrer finanziellen Situation beunruhigt. Das bestätigt auch eine SoVD-Umfrage. Mehr als zwei Drittel der Befragten gaben an, sich um das Thema Geld mehr Sorgen zu machen als noch vor ein paar Jahren, mehr als die Hälfte gibt bewusst weniger Geld aus. 67 Prozent haben nicht die Ressourcen, um privat vorzusorgen, damit sie im Alter gut versorgt sind. „Das sind erschreckende Zahlen, allerdings bestätigen sie den derzeitigen Trend. Die Menschen in Niedersachsen sind angesichts der hohen Preise und der wirtschaftlichen Situation verunsichert“, erläutert Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Besonders besorgniserregend sei die Tatsache, dass über 80 Prozent der Befragten der Meinung sind, der Wohlstand in Deutschland sei ungerecht verteilt.
Im Hinblick auf diese Zahlen weist Niedersachsens größter Sozialverband darauf hin, dass soziale Ungerechtigkeit und Verunsicherungen den gesellschaftlichen Zusammenhalt und auf Dauer auch die Demokratie gefährden. „Deshalb ist es an der Zeit, dass die Politik endlich etwas tut – und zwar sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene“ fordert Swinke. Zu den wichtigsten Forderungen gehören laut Swinke eine Steigerung des Rentenniveaus auf mindestens 53 Prozent, bezahlbare Mieten, ein 29-Euro-Ticket für Bus und Bahn sowie Preisbremsen für Strom und Gas.
Der SoVD hat die nicht-repräsentative Befragung im Rahmen seiner Kampagne „Für mehr Miteinander“ an zahlreichen Standorten in Niedersachsen – darunter Celle, Diepholz, Göttingen, das Emsland und Cuxhaven – durchgeführt. Insgesamt haben etwa 2.400 Menschen daran teilgenommen.