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September 2024

Kita-Krise: Ausbildung muss vergütet werdenSoVD: „Völlig unverständlich, warum Niedersachsen so derart hinterherhinkt“

Hannover. Kitas in Deutschland befinden sich in der Krise: Laut Studie des Instituts der Wirtschaft (IW) hat sich der Mangel an Fachkräften in der Kinderbetreuung massiv verschärft. Angesichts dieses dramatischen Zustands kritisiert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen vor allem die fehlende Vergütung bei der Ausbildung zum*zur Erzieher*in. Andere Bundesländer seien an dieser Stelle schon viel weiter und hätten die Ausbildung reformiert, um dem Fachkräftemangel zu begegnen.
Die schlechten Nachrichten aus dem Kita-Bereich reißen nicht ab: Viele Erzieher*innen wechseln aufgrund der hohen Belastung den Job und sind häufig krank. Die Fachkräftelücke ist mittlerweile so groß, dass die Anstrengungen enorm sein müssen, um sie zu schließen. Das zeigen auch die aktuellen IW-Zahlen: Ihnen zufolge hat sich der Mangel an geeignetem Personal in den vergangenen zehn Jahren verdreifacht. „Obwohl die Zahlen wirklich dramatisch sind, ist das keine Neuigkeit. Trotzdem passiert seitens der Politik zu wenig, um diesem Trend entgegenzuwirken“, sagt Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Besonders unverständlich findet er deshalb die Tatsache, dass die schulische Ausbildung zum*zur Erzieher*in in Niedersachsen nicht vergütet wird. „Das ist völlig absurd. Das Kultusministerium muss alles dafür tun, um mehr junge Menschen für den Beruf zu begeistern. Wie soll das funktionieren, wenn sie kein Azubi-Gehalt bekommen? Das können sich doch nur die wenigsten leisten“, betont Swinke.
Deshalb fordert Niedersachsens größter Sozialverband eine Reform der Ausbildung. „Fast alle anderen Bundesländer – unter anderem Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg – sind da schon viel weiter. Dort gibt es eine dreijährige praxisintegrierte Ausbildung zum*zur Erzieher*in, die auch vergütet wird. Für uns ist völlig unverständlich, warum Niedersachsen dabei so derart hinterherhinkt“, so der Vorstandsvorsitzende. Das Kultusministerium müsse die Kita-Krise sehr viel tatkräftiger angehen, vor allem im Ausbildungsbereich. „Passiert das nicht, sind die Folgen verheerend. Denn schon jetzt fehlen in Deutschland fast 300.000 Betreuungsplätze für unter Dreijährige“, betont Swinke.

Grundrente für langjährig Geringverdienende: Das das gilt bei zusätzlichem Einkommen Hinzuverdienstgrenze darf nicht überschritten werden

Bad Fallingbostel. Langjährig Geringverdienende haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag – wenn sie die geltenden Einkommensgrenzen einhalten. Aktuelle Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zeigen nämlich: Rund 55 Prozent der grundsätzlich Berechtigten haben die Leistung im vergangenen Jahr aufgrund zu hoher eigener Einkünfte nicht gezahlt bekommen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel erklärt alles Wichtige rund um Hinzuverdienstgrenzen und Anspruchsvoraussetzungen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können langjährig Geringverdienende im Alter einen Grundrentenzuschlag erhalten, der ihre Rentenbezüge aufstockt. „Anspruch haben Betroffene, wenn sie mindestens 33 Versicherungsjahre erfüllen und während ihrer Erwerbstätigkeit weniger als 80 Prozent des Durchschnittslohns verdient haben“, weiß SoVD-Beraterin Carola Rauch aus Bad Fallingbostel. Ein Antrag auf den Zuschlag müsse nicht gestellt werden, denn die Deutsche Rentenversicherung ermittele automatisch, ob ein Anspruch besteht.

Die volle Grundrente erhält allerdings nur, wer bestimmte Hinzuverdienstgrenzen einhält. „Ab einer bestimmten Höhe wird das Einkommen anteilig auf die Grundrente angerechnet oder diese gar nicht mehr ausgezahlt“, gibt Rauch den Hinweis. Aktuell bekommen alleinstehende Rentner*innen den vollen Zuschlag bis zu einem Monatseinkommen von 1.375 Euro, bei Paaren sind es 2.144 Euro. Darüberliegende Einkünfte werden auf die Leistung angerechnet. Überschreitet das zusätzliche Einkommen die Einkommensgrenze von 1.759 Euro beziehungsweise 2.525 Euro, stellt die Deutsche Rentenversicherung die Zahlung ein. Als Einkommen zählen die eigene Nettorente, eine Witwerrente*Witwenrente oder Hinzuverdienst aus einer Beschäftigung.

Bei weiteren Fragen rund um das Thema Rente stehen die Berater*innen des SoVD in Bad Fallingbostel gerne zur Verfügung und unterstützen darüber hinaus auch bei Antragstellungen. Der Verband kann telefonisch unter 01234 56789 oder per E-Mail an info.badfallingbostel(at)sovd-nds.de kontaktiert werden.