September 2024
Online-Vortrag informiert kostenlos zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht SoVD empfiehlt, sich frühzeitig mit möglichen Regelungen zu beschäftigen
Hannover. Vorsorgen für den Ernstfall: Am 24. Oktober 2024 informiert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Hannover im Online-Vortrag rund um das Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“. Die Veranstaltung mit Referent Alexander Witt ist kostenlos und findet von 16 bis 17.30 Uhr über Zoom statt.
Ist man plötzlich nicht mehr in der Lage, die eigenen Wünsche zu äußern, ist es wichtig, rechtzeitig vorgesorgt und diese festgehalten zu haben. Daher widmet sich Alexander Witt am 24. Oktober 2024 in seinem kostenlosen Online-Vortrag dem Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“. Die Veranstaltung findet von 16 bis 17.30 Uhr per Zoom statt.
In einer Patientenverfügung werden Regelungen zur gewünschten medizinischen Versorgung für den Fall festgehalten, dass der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann. Ebenso ermöglicht eine Vorsorgevollmacht, dass Personen des Vertrauens im eigenen Sinne Angelegenheiten regeln und Entscheidungen treffen können, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.
Die Anmeldung ist für Mitglieder und Interessierte bis zum 21. Oktober unter weiterbildung(at)sovd-nds.de möglich. Einen Teilnahmelink erhalten angemeldete Personen spätestens am Vortragstag an ihre angegebene E-Mailadresse. Informationen zu weiteren Veranstaltungen aus der digitalen SoVD-Vortragsreihe sind unter www.sovd-nds.de zu finden.
SoVD: Wo bleibt das Gehörlosengeld in Niedersachsen?„Tag der Gehörlosen“ am 29. September
Hannover. Wer gehörlos ist, hat an vielen Stellen zusätzliche finanzielle Belastungen. In vielen Bundesländern gibt es als Ausgleich das sogenannte „Gehörlosengeld“ – in Niedersachsen allerdings nicht. Um Betroffene zu unterstützen, fordert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen anlässlich des „Tags der Gehörlosen“ am 29. September die Einführung einer solchen Leistung und perspektivisch ein Teilhabegeld, das allen Menschen mit Behinderung zugutekommt.
In der Kommunikation sind gehörlose Menschen oft auf Gebärdensprachdolmetscher*innen angewiesen. Die Kosten dafür werden aber nur in bestimmten Fällen – etwa in Verwaltungsverfahren oder bei Schul- und Unibesuchen – übernommen. Wenn es um private Angelegenheiten wie zum Beispiel den Elternabend, ein ehrenamtliches Engagement oder ein Beratungsgespräch geht, bleiben Betroffene auf den Kosten sitzen. Das betrifft auch die Anschaffung von weiteren Kommunikationsmitteln. Ein Gehörlosengeld kann hier Abhilfe schaffen. „In Berlin, Brandenburg oder Nordrhein-Westfalen gibt es so eine Unterstützung schon lange. Sie liegt zwischen 50 und 160 Euro monatlich und ist für Gehörlose eine wertvolle Hilfe. Es ist für uns völlig unverständlich, dass es so eine Leistung bei uns in Niedersachsen nicht gibt“, sagt Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen, und ergänzt: „Im Vorfeld der Landtagswahl hat die SPD ein Gehörlosengeld befürwortet und die Grünen wollten sogar ein Teilhabegeld einführen. Da stellt sich natürlich die Frage, warum das Thema nicht längst auf der Agenda steht.“
Langfristig gesehen muss aus Sicht des größten Sozialverbands in Niedersachsen ein Teilhabegeld für alle Menschen mit Behinderung kommen. „Die Landesregierung muss mit gutem Beispiel vorangehen, zunächst ein Gehörlosengeld einführen und sich dann mit einer Bundesratsinitiative dafür einsetzen, dass es eine deutschlandweit einheitliche Lösung für ein Teilhabegeld gibt“, fordert Swinke. Nur so könne Betroffenen ein maximales Maß an Flexibilität und Selbstbestimmung gegeben werden.
Online-Vortrag informiert kostenlos zu Patientenverfügung und VorsorgevollmachtSoVD empfiehlt, sich frühzeitig mit möglichen Regelungen zu beschäftigen
Hannover. Vorsorgen für den Ernstfall: Am 24. Oktober 2024 informiert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen im Online-Vortrag rund um das Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“. Die Veranstaltung mit Referent Alexander Witt ist kostenlos und findet von 16 bis 17.30 Uhr über Zoom statt.
Ist man plötzlich nicht mehr in der Lage, die eigenen Wünsche zu äußern, ist es wichtig, rechtzeitig vorgesorgt und diese festgehalten zu haben. Daher widmet sich Alexander Witt am 24. Oktober 2024 in seinem kostenlosen Online-Vortrag dem Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“. Die Veranstaltung findet von 16 bis 17.30 Uhr per Zoom statt.
In einer Patientenverfügung werden Regelungen zur gewünschten medizinischen Versorgung für den Fall festgehalten, dass der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann. Ebenso ermöglicht eine Vorsorgevollmacht, dass Personen des Vertrauens im eigenen Sinne Angelegenheiten regeln und Entscheidungen treffen können, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.
Die Anmeldung ist für Mitglieder und Interessierte bis zum 21. Oktober unter weiterbildung@sovd-nds.de möglich. Einen Teilnahmelink erhalten angemeldete Personen spätestens am Vortragstag an ihre angegebene E-Mailadresse. Informationen zu weiteren Veranstaltungen aus der digitalen SoVD-Vortragsreihe sind unter www.sovd-nds.de zu finden.
Wohngeld-Rechner des SoVD ermittelt LeistungsanspruchWohngeld kann Rentner*innen und Familien mit wenig Einkommen entlasten
Bad Fallingbostel. Wegen der massiv gestiegenen Mieten wissen viele Rentner*innen und Familien mit wenig Einkommen nicht, wie sie ihre Wohnkosten noch stemmen sollen. Entlastet werden können sie unter bestimmten Voraussetzungen durch Wohngeld. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel informiert zu der Leistung und unterstützt mit seinem digitalen Helfer bei der Berechnung.
Etwa zwei Millionen Haushalte in Deutschland haben Anspruch auf Wohngeld. Oft wissen Rentner*innen und Familien mit kleinem Einkommen aber gar nicht, dass ihnen diese Leistung zusteht. „Ob Betroffene Anspruch auf Wohngeld haben, richtet sich individuell unter anderem nach der Mietstufe, der Personenanzahl im Haushalt, dem Haushaltseinkommen und gegebenenfalls zustehenden Freibeträgen“, informiert Carola Rauch aus dem SoVD-Beratungszentrum in Bad Fallingbostel. Außerdem eine wichtige Bedingung: Es dürfen keine Leistungen wie beispielsweise Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe bezogen werden. „Ob und in welcher Höhe gegebenenfalls ein Anspruch auf Wohngeld besteht, kann schnell und unkompliziert mit unserem Wohngeld-Rechner überprüft werden“, so Rauch. Der digitale SoVD-Helfer ist unter www.sovd-nds.de/service/digitale-helfer/wohngeldrechner abrufbar.
Durchschnittlich beträgt die Höhe des Wohngelds 200 Euro monatlich. „Regelmäßige Erhöhungen im Abstand von zwei Jahren sorgen dafür, dass einkommensschwache Haushalte weiterhin einen Anspruch auf die Leistung haben und nicht in eine Abhängigkeit von Bürgergeld oder Sozialhilfe rutschen. Die nächste Anpassung um voraussichtlich rund 15 Prozent wird es zum 1. Januar 2025 geben“, weiß Rauch.
Bei weiteren Fragen zum Wohngeld und rund um das Thema Rente helfen die Berater*innen des SoVD in Bad Fallingbostel gerne weiter und sind außerdem bei der Antragstellung behilflich. Erreichbar ist der Verband unter 05162-904849 oder info.badfallingbostel(at)sovd-nds.de
Gesellschaftlicher Zusammenhalt: Politik muss mehr Geld für Soziales in die Hand nehmen„Tag der Demokratie“ am 15. September / Kampf gegen extreme Ideologien
Hannover. Für Demokratie und Gesellschaft sind Zusammenhalt und soziale Gerechtigkeit wichtige Grundpfeiler. Dass die Demokratie in Gefahr ist, zeigen die derzeitigen Entwicklungen – nicht zuletzt die Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen. Anlässlich des „Tags der Demokratie“ am 15. September macht der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen deutlich, dass es jetzt mehr als schöne Worte seitens der Politik brauche. Vielmehr seien mehr Investitionen im sozialen Bereich gefragt, um die Demokratie zu stärken.
Die Gründe für das Erstarken von rechten Denkweisen sind vielfältig. Studien zeigen jedoch: Gerade rechte Parteien erhalten Zulauf, wenn die Politik im sozialen Bereich spart, es keine gute Daseinsvorsorge vor Ort gibt und die Investitionen in die Infrastruktur zurückgefahren werden. „Wir als Sozialverband merken in unserer täglichen Arbeit ganz deutlich, dass immer mehr Menschen finanzielle Sorgen und oft auch Angst um ihre Existenz haben. Dies hat direkte Auswirkungen auf das Miteinander, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und letztendlich auch auf unsere Demokratie“, sagt Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Deshalb sei es wichtig, dass die Politik die soziale Gerechtigkeit wieder stärker in den Fokus rücke.
Von der Landesregierung fordert Niedersachsens größter Sozialverband deshalb drei Dinge. „Kommunen müssen finanziell besser ausgestattet werden. Es kann nicht sein, dass zum Beispiel bei Schwimmbädern gespart wird oder Bibliotheken geschlossen werden müssen“, so Swinke. Darüber hinaus gehe es beim sozialen Wohnungsbau in Niedersachsen noch immer zu langsam voran. „Es gibt zwar erste Bemühungen seitens der Regierung, ausreichend sind diese aber bei Weitem nicht. Momentan gibt es nur 50.000 Sozialwohnungen. Angesichts der immer weiter steigenden Mieten ist das viel zu wenig“, betont der Vorstandsvorsitzende. Besonders wichtig sei es jetzt aber auch, Projekte gegen Extremismus und für Toleranz in Niedersachsen zu stärken. „Hier muss die Landesregierung richtig Geld in die Hand nehmen. Wir brauchen viel mehr Unterstützung für Vereine und Verbände, die demokratisches Engagement fördern. Das ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen extreme Ideologien“, ist sich Swinke sicher.
Online-Vortrag„Wohngeld und Lastenzuschuss“
Der SoVD informiert kostenlos zu Unterstützungsleistungen
Derzeit machen hohe Wohnkosten vielen Menschen zu schaffen. Deshalb informiert Frank Rethmeier am 26. September in seinem Online-Vortrag „Wohngeld und Lastenzuschuss“ von 16 bis 17.30 Uhr dazu, unter welchen Voraussetzungen und wie Betroffene diese Unterstützungsleistungen beantragen können. Die kostenlose Veranstaltung ist Teil der digitalen Vortragsreihe des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel.
Brauchen sie finanzielle Unterstützung bei zu hohen Wohnkosten, kann Haushalten mit wenig Einkommen das sogenannte Wohngeld helfen – ein staatlicher Zuschuss zur Miete. Voraussetzung: Sie erhalten noch keine Grundsicherung. Was beim Wohngeld sonst noch wichtig ist, erläutert Frank Rethmeier am 26. September von in seinem kostenlosen Online-Vortrag.
Auch Hauseigentümer*innen können entlastet werden, wenn sie Schwierigkeiten haben, ihre Wohnkosten zu stemmen. „Viele Betroffene wissen gar nicht, dass ihnen in so einem Fall der sogenannte Lastenzuschuss zustehen kann. In meinem Vortrag wird es unter anderem darum gehen, für wen Wohngeld beziehungsweise ein
Lastenzuschuss konkret infrage kommt und was bei der Antragstellung beachtet wer-
den sollte.
Kita-Krise: Ausbildung muss vergütet werdenSoVD: „Völlig unverständlich, warum Niedersachsen so derart hinterherhinkt“
Hannover. Kitas in Deutschland befinden sich in der Krise: Laut Studie des Instituts der Wirtschaft (IW) hat sich der Mangel an Fachkräften in der Kinderbetreuung massiv verschärft. Angesichts dieses dramatischen Zustands kritisiert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen vor allem die fehlende Vergütung bei der Ausbildung zum*zur Erzieher*in. Andere Bundesländer seien an dieser Stelle schon viel weiter und hätten die Ausbildung reformiert, um dem Fachkräftemangel zu begegnen.
Die schlechten Nachrichten aus dem Kita-Bereich reißen nicht ab: Viele Erzieher*innen wechseln aufgrund der hohen Belastung den Job und sind häufig krank. Die Fachkräftelücke ist mittlerweile so groß, dass die Anstrengungen enorm sein müssen, um sie zu schließen. Das zeigen auch die aktuellen IW-Zahlen: Ihnen zufolge hat sich der Mangel an geeignetem Personal in den vergangenen zehn Jahren verdreifacht. „Obwohl die Zahlen wirklich dramatisch sind, ist das keine Neuigkeit. Trotzdem passiert seitens der Politik zu wenig, um diesem Trend entgegenzuwirken“, sagt Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Besonders unverständlich findet er deshalb die Tatsache, dass die schulische Ausbildung zum*zur Erzieher*in in Niedersachsen nicht vergütet wird. „Das ist völlig absurd. Das Kultusministerium muss alles dafür tun, um mehr junge Menschen für den Beruf zu begeistern. Wie soll das funktionieren, wenn sie kein Azubi-Gehalt bekommen? Das können sich doch nur die wenigsten leisten“, betont Swinke.
Deshalb fordert Niedersachsens größter Sozialverband eine Reform der Ausbildung. „Fast alle anderen Bundesländer – unter anderem Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg – sind da schon viel weiter. Dort gibt es eine dreijährige praxisintegrierte Ausbildung zum*zur Erzieher*in, die auch vergütet wird. Für uns ist völlig unverständlich, warum Niedersachsen dabei so derart hinterherhinkt“, so der Vorstandsvorsitzende. Das Kultusministerium müsse die Kita-Krise sehr viel tatkräftiger angehen, vor allem im Ausbildungsbereich. „Passiert das nicht, sind die Folgen verheerend. Denn schon jetzt fehlen in Deutschland fast 300.000 Betreuungsplätze für unter Dreijährige“, betont Swinke.
Grundrente für langjährig Geringverdienende: Das das gilt bei zusätzlichem Einkommen Hinzuverdienstgrenze darf nicht überschritten werden
Bad Fallingbostel. Langjährig Geringverdienende haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag – wenn sie die geltenden Einkommensgrenzen einhalten. Aktuelle Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zeigen nämlich: Rund 55 Prozent der grundsätzlich Berechtigten haben die Leistung im vergangenen Jahr aufgrund zu hoher eigener Einkünfte nicht gezahlt bekommen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel erklärt alles Wichtige rund um Hinzuverdienstgrenzen und Anspruchsvoraussetzungen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können langjährig Geringverdienende im Alter einen Grundrentenzuschlag erhalten, der ihre Rentenbezüge aufstockt. „Anspruch haben Betroffene, wenn sie mindestens 33 Versicherungsjahre erfüllen und während ihrer Erwerbstätigkeit weniger als 80 Prozent des Durchschnittslohns verdient haben“, weiß SoVD-Beraterin Carola Rauch aus Bad Fallingbostel. Ein Antrag auf den Zuschlag müsse nicht gestellt werden, denn die Deutsche Rentenversicherung ermittele automatisch, ob ein Anspruch besteht.
Die volle Grundrente erhält allerdings nur, wer bestimmte Hinzuverdienstgrenzen einhält. „Ab einer bestimmten Höhe wird das Einkommen anteilig auf die Grundrente angerechnet oder diese gar nicht mehr ausgezahlt“, gibt Rauch den Hinweis. Aktuell bekommen alleinstehende Rentner*innen den vollen Zuschlag bis zu einem Monatseinkommen von 1.375 Euro, bei Paaren sind es 2.144 Euro. Darüberliegende Einkünfte werden auf die Leistung angerechnet. Überschreitet das zusätzliche Einkommen die Einkommensgrenze von 1.759 Euro beziehungsweise 2.525 Euro, stellt die Deutsche Rentenversicherung die Zahlung ein. Als Einkommen zählen die eigene Nettorente, eine Witwerrente*Witwenrente oder Hinzuverdienst aus einer Beschäftigung.
Bei weiteren Fragen rund um das Thema Rente stehen die Berater*innen des SoVD in Bad Fallingbostel gerne zur Verfügung und unterstützen darüber hinaus auch bei Antragstellungen. Der Verband kann telefonisch unter 01234 56789 oder per E-Mail an info.badfallingbostel(at)sovd-nds.de kontaktiert werden.