Mai 2026
Ab Pflegegrad eins: Zuschuss für Wohnumfeldverbesserungen Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro
Heidekreis (SoVD). Die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen ermöglichen oder erhalten und die häusliche Pflege erleichtern: Zu diesem Zweck bezuschusst die Pflegekasse Maßnahmen, die der Verbesserung des individuellen Wohnumfelds dienen. Schon ab Pflegegrad eins können Betroffene bei einer Antragstellung bis zu 4.180 Euro bekommen. Was Betroffene sonst noch dazu wissen müssen, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel.
Vorausgesetzt kein anderer Leistungsträger ist vorrangig zuständig, bekommen Pflegebedürftige ab Pflegegrad eins Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds von der Pflegekasse bezuschusst– mit bis zu 4.180 Euro. Damit soll vor allem eine selbstständige Lebensführung gewährleistet oder erhalten, aber auch die häusliche Pflege erleichtert werden. „Wichtig ist dabei, dass es sich um die Wohnung des pflegebedürftigen Menschen oder den Haushalt handelt, in den er aufgenommen wurde“, weiß der SoVD- Kreisverband Heidekreis. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, zahlt die Pflegekasse für jede Person einen Zuschuss – bis zu einem Gesamtbetrag von 16.720 Eur
Unterstützt werden Maßnahmen wie zum Bespiel ein Treppenlift oder Aufzug, Fenster mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe, Türverbreiterungen oder der Austausch einer Badewanne durch eine barrierefreie Dusche. „Auch der Umzug in eine bedürfnisgerechtere Wohnung kann in bestimmten Fällen als Wohnumfeldverbesserung geltend gemacht werden“, so der SoVD. Zuschüsse sollten grundsätzlich vor Beginn der Maßnahmen unter Vorlage eines Kostenvoranschlags bei der Pflegekasse beantragt werden.
Eine Orientierungshilfe zum Thema Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bietet auch der SoVD-Podcast „Kein Ponyhof“ in der Folge „Barrierefrei wohnen leicht gemacht: Tipps, Kosten und digitale Helfer“. Sie ist auf allen gängigen Plattformen oder unter https://t.ly/aRE0t verfügbar.
Keine Kürzungen auf dem Rücken der Schwächsten!„Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung" am 5. Mai
Hannover. Gemeinsame Pressemitteilung des Paritätischen Niedersachsen und seiner Mitgliedsverbände – Lebenshilfe Niedersachsen, Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen, SoVD Niedersachsen, Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen e. V. sowie Kinderschutzbund Landesverband Niedersachsen – zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Deutlich, geschlossen und mit klarer Botschaft: Zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen richten die Verbände einen eindringlichen Appell an die Politik. Ihr gemeinsamer Appell: Keine Einsparungen auf dem Rücken von Menschen mit Behinderungen – und kein Rückbau sozialstaatlicher Errungenschaften.
1. Kürzungsvorschläge aus internem Papier gefährden Selbstbestimmung
Dem Paritätischen Niedersachsen liegt seit knapp zwei Wochen ein internes Arbeitspapier einer Bund-Länder Arbeitsgruppe mit rund 70 Kürzungsvorschlägen vor. Diese beinhalten massive Rückschritte bei der Inklusion. Einer der gravierendsten Eingriffe ist die Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen. Künftig könnte nicht mehr der individuelle Bedarf, sondern allein die kostengünstigste Lösung maßgeblich sein – etwa bei der Frage, ob Menschen in der eigenen Wohnung leben können.
„Selbstbestimmung ist kein Luxus, sondern ein Grundrecht. Wer das Wunsch- und Wahlrecht einschränkt, greift die Würde von Menschen mit Behinderungen an“, betont Kerstin Tack, Vorsitzende des Paritätischen Niedersachsen. 2. Behindertengleichstellungsgesetz: Nachbesserungen dringend erforderlich
Mit Blick auf die für den 7. Mai geplante Debatte im Bundestag zum Behindertengleichstellungsgesetz kritisieren die Verbände den vorliegenden Gesetzentwurf scharf. Insbesondere die vorgesehenen weitreichenden Ausnahmen für Unternehmen sorgen für erhebliche Irritationen. Diese könnten künftig pauschal von Verpflichtungen zur Barrierefreiheit und zu angemessenen Vorkehrungen ausgenommen werden, wenn dies als „unverhältnismäßige Belastung“ gilt.
„Ein Gesetz, das Barrierefreiheit für Unternehmen zur Ausnahme erklärt, verfehlt seinen Zweck grundlegend. Wir erwarten von CDU, CSU und SPD eine klare Korrektur dieses Entwurfs – Menschenrechte dürfen nicht relativiert werden“, erklärt Hans-Werner Lange, Vorsitzender des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Niedersachsen e. V.
3. Keine Kürzungen bei der Eingliederungshilfe
Die Lebenshilfe Niedersachsen unterstützt die bundesweite Petition „Teilhabe ist Menschenrecht“ und fordert ein klares Signal gegen Kürzungen in der Eingliederungshilfe. Die Kürzungen könnten dazu führen, dass Leistungen wie Assistenzen im Alltag, die für ein selbstbestimmtes Leben notwendig sind, wegfallen oder stark gekürzt werden. Die Lebenshilfe fordert in der Petition (Ziel: 30.000 Unterschriften bis 25. Mai) den Bundestag auf, keine Gesetzesänderungen vorzunehmen, die die Teilhabe behinderter Menschen einschränken. Über 75.000 Menschen haben bereits mitgezeichnet.
„Die Eingliederungshilfe ist keine freiwillige Leistung, sondern Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Kürzungen wären ein massiver Rückschritt für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe und sind in Teilen mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar“, sagt Frank Steinsiek, Landesgeschäftsführer der Lebenshilfe Niedersachsen.
Friedrich Stubbe, Vorsitzender Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen, betont „Wenn notwendige Unterstützungsleistungen gekürzt werden, steht für viele Menschen die selbstbestimmte Lebensführung auf dem Spiel. Teilhabe darf nicht von Haushaltslagen abhängig gemacht werden.“
4. Reform der Kinder- und Jugendhilfe: Einsparungen zulasten der Schwächsten
Mit Blick auf die geplante Reform der Kinder- und Jugendhilfe betonen die Verbände: Schulassistenz muss für Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen sowohl in Regel- als auch in Förderschulen verlässlich zur Verfügung stehen. Gleichzeitig muss die freie Auswahl der Schulassistenz im Sinne der Wahlfreiheit von Schüler*innen und Eltern gewährleistet bleiben. Gemeinsame Formen der Unterstützung – etwa im Klassenverband oder in Lerngruppen – können im Sinne besserer Inklusion sinnvoll sein, wenn sie fachlich und personell so ausgestaltet sind, dass der individuelle Bedarf der Schüler*innen tatsächlich gedeckt wird.
„Der individuelle Rechtsanspruch auf Unterstützung darf nicht ausgehöhlt werden. Gemeinschaftliche Lösungen wie Pooling sind nur akzeptabel, wenn sie qualitativ tragen. Das Recht auf Einzelassistenz muss bestehen bleiben, und es darf keine zusätzlichen Hürden geben, um diese zu erhalten“, warnt Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD-Landesverbands Niedersachsen.
Und Simon Kopelke, Vorstandsmitglied beim Kinderschutzbund Landesverband Niedersachsen fordert: „Schulassistenz muss verlässlich, bedarfsgerecht und frei wählbar bleiben. Einsparungen dürfen nicht dazu führen, dass Kinder und Jugendliche die notwendige Unterstützung im Alltag verlieren.“
Gemeinsamer Appell
Die unterzeichnenden Verbände fordern die politisch Verantwortlichen eindringlich auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden: „Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Einsparungen auf dem Rücken von Menschen mit Behinderung sind mit uns nicht zu machen“, sagt Kerstin Tack abschließend.
SoVD-Zahlen zeigen: Menschen in Niedersachsen sorgen sich um finanzielle Absicherung im AlterSoVD fordert Stärkung der gesetzlichen Rente zur Vermeidung von Altersarmut
Hannover. Aus einer vom Sozialverband Deutschland (SoVD) beim Meinungsforschungsinstitut Civey in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage geht hervor, dass sich die Menschen in Niedersachsen mit Blick auf ihre Rente um ihre finanzielle Zukunft Sorgen machen. Der Verband fordert deshalb von Bundes- und Landespolitik eine klare Positionierung für einen starken Sozialstaat und Maßnahmen zur Stärkung der gesetzlichen Rente.
Ein deutliches Alarmsignal: 80,3 Prozent der in Niedersachsen Befragten der SoVD-Umfrage glauben, ihre Rente werde nicht ausreichen, um ihren derzeitigen Lebensstandard zu halten. Gleichzeitig haben 56 Prozent nicht die Möglichkeit, selbst privat vorzusorgen. „Diese Zahlen zeigen, wie sehr die Aussage von Bundeskanzler Merz, die gesetzliche Rente werde zukünftig nur noch eine Basisabsicherung sein, an der Lebensrealität der meisten Menschen in Niedersachsen vorbeigeht“, kritisiert Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Diese Entwicklung weg vom solidarischen Sozialstaat sei brandgefährlich und habe durch eine strukturelle Benachteiligung vieler Menschen fatale Folgen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Verteilungsgerechtigkeit. „Wer die gesetzliche Rente auf ein Mindestniveau zurückdrängt, nimmt sehenden Auges in Kauf, dass ein Großteil der Bevölkerung in Altersarmut abrutscht“, mahnt Swinke.
Für den SoVD ist klar: Altersvorsorge darf nicht derart vom Geldbeutel abhängen. Er fordert daher sowohl die Bundespolitik als auch das Land Niedersachsen zum Handeln auf. „Die Privatisierung sozialer Sicherungssysteme muss gestoppt und die gesetzliche Absicherung gefördert werden“, erklärt der SoVD-Chef. Notwendige Maßnahmen seien die Stabilisierung und perspektivische Anhebung des Rentenniveaus, um Lebensstandards zu sichern, die Einbeziehung aller Erwerbstätigen, einschließlich Beamt*innen und Selbstständiger, in die gesetzliche Rentenversicherung – dem stimmen auch 89,7 Prozent der Befragten zu – sowie eine Umverteilung zugunsten niedriger und mittlerer Einkommen, um Altersarmut zu vermeiden. „Es braucht jetzt eine klare Positionierung für einen starken Sozialstaat, statt eine Politik, die soziale Sicherheit zunehmend zur Privatsache erklärt“, ist sich Swinke sicher.
Statistische Angaben bei Erhebungen mit regionalen Ergebnissen
Civey hat für den SoVD vom 24.03. bis 31.03.2026 online 2.500 Bundesbürger*innen zwischen 18 bis 67 Jahren ohne Rentner*innen, Beamt*innen und Selbstständige befragt. Die Ergebnisse sind aufgrund von Quotierungen und Gewichtungen repräsentativ unter Berücksichtigung des statistischen Fehlers von 3,6 Prozentpunkten beim jeweiligen Gesamtergebnis. Weitere Informationen zur Methodik finden Sie hier.
Online-Vortrag: „Schwerbehinderung – Antragstellung und Rechte“SoVD informiert online zum Thema und beantwortet Fragen
Das Thema (Schwer-)Behinderung ist für viele Betroffene oft mit Unsicherheiten und Fragen verbunden. Diesen begegnet Katharina Lorenz in ihrem Online-Vortrag „Schwerbehinderung – Antragstellung und Rechte“ am 28. Mai 2026 von 16 bis 17.30 Uhr. Zu der digitalen Veranstaltung des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Niedersachsen können sich Mitglieder und Interessierte bis zum 25. Mai 2026 anmelden und kostenlos teilnehmen.
Wann gelte ich als schwerbehindert und wo beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis? Wofür stehen eigentlich die Merkzeichen und welche Vorteile habe ich? Solche Fragen verunsichern Betroffene und ihre Angehörigen häufig, wenn es um eine (Schwer-)Behinderung sowie die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises geht. Deshalb gibt Katharina Lorenz in ihrem kostenlosen Online-Vortrag „Schwerbehinderung – Antragstellung und Rechte“ am 28. Mai 2026 Antworten und zeigt auf, wie der SoVD weiterhelfen kann. Außerdem erklärt die Referentin, was Betroffene tun können, wenn der Grad der Behinderung herabgestuft werden soll. Die digitale Veranstaltung findet von 16 bis 17.30 Uhr per Zoom statt.
Anmelden können sich Mitglieder und Interessierte bis zum 25. Mai 2026 unter weiterbildung@sovd-nds.de. Einen Teilnahmelink erhalten sie spätestens am Tag des Vortrags ebenfalls per E-Mail. Weitere Informationen zur digitalen SoVD-Vortragsreihe sind unter www.sovd-nds.de verfügbar.