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November 2023

Hohe Pflegeheimkosten: Wohngeld und Hilfe zur Pflege können entlastenLeistungen können bezogen werden, wenn Rente und Vermögen nicht ausreichen

Bad Fallingbostel. Wissen Pflegeheimbewohner*innen aufgrund der stark gestiegenen Pflegeheimkosten nicht, wie sie mit ihrer Rente den Platz im Pflegeheim noch finanzieren sollen, können sie unter Umständen Wohngeld oder Hilfe zur Pflege beziehen. Welche Voraussetzungen Betroffene für einen Anspruch auf die Leistungen erfüllen müssen, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel.

Viele Pflegeheimbewohner*innen können durch die enorm gestiegenen Pflegeheimkosten die Finanzierung ihres Platzes im Heim oft nicht mehr stemmen. Reichen die Rente und etwaiges weiteres Einkommen sowie das Vermögen zusammen mit den Zahlungen der Pflegekasse nicht aus, um die Kosten zu tragen, können Betroffene Anspruch auf Wohngeld haben und die Leistung über den Wohngeldantrag für Heimbewohner*innen beantragen. „Als wichtigste Voraussetzung gilt, dass keine anderen Sozialleistungen wie beispielsweise die Hilfe zur Pflege bezogen werden“, informiert Carola Rauch aus dem SoVD-Beratungszentrum in Bad Fallingbostel.

Die Hilfe zur Pflege selbst kann ab Pflegegrad 2 auch eine weitere Möglichkeit zur finanziellen Entlastung sein. „Hierbei handelt es sich um eine Form der Sozialhilfe. Daher werden Einkommen und Vermögen einer Bedarfsgemeinschaft insgesamt betrachtet“, weiß Rauch. Wohnt zum Beispiel nur der*die Ehepartner*in in einer Pflegeeinrichtung, muss der*die Zuhausewohnende sich nur in einer Höhe an den Pflegeheimkosten beteiligen, die es ihm*ihr weiterhin erlaubt, den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Reichen die finanziellen Mittel der Eltern nicht aus, kann das Sozialamt Unterhaltsforderungen an die Kinder stellen. „Das ist allerdings nur ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro möglich“, so Rauch.

Gerne beantworten die Berater*innen des SoVD in Bad Fallingbostel weitere Fragen zum Thema Pflege. Der Verband ist telefonisch und per E-Mail erreichbar 05162-904849 oder  info.badfallingbostel(at)sovd-nds.de

„Arbeitsunfähig, erwerbsgemindert – was nun?“: Online-Vortrag gibt Antworten SoVD informiert rund um Krankengeld, Arbeitslosengeld und Co.

Hannover. Kann man durch Krankheit arm werden? Diese Frage steht im Mittelpunkt des Online-Vortrags „Arbeitsunfähig, erwerbsgemindert – was nun?“ des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Niedersachsen. Am 19. Dezember 2023 erklärt Referent Kai Bursie darin von 16 bis 17.30 Uhr alles Wichtige zu Krankengeld, Arbeitslosengeld und Co. Eine Anmeldung zu der digitalen Veranstaltung ist für Mitglieder und Interessierte bis zum 15. Dezember 2023 möglich.

Es kann jede*n treffen: Ein Bandscheibenvorfall oder eine Krebserkrankung kann ganz plötzlich zu Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung führen. Wie die soziale Absicherung aussieht, wenn man auf einmal den Beruf nicht mehr ausüben kann, ist Thema im Online-Vortrag „Arbeitsunfähig, erwerbsgemindert – was nun?“ am 19. Dezember 2023. Referent Kai Bursie informiert nicht nur rund um Krankengeld, Arbeitslosengeld und Co., sondern beleuchtet auch Fallstricke, die diese Leistungen mit sich bringen und gibt Tipps, wie sie umgangen werden können. Die digitale Veranstaltung ist kostenlos und findet von 16 bis 17.30 Uhr über Zoom statt.

Anmelden können sich Mitglieder und Interessierte bis zum 15. Dezember mit einer E-Mail an weiterbildung@sovd-nds.de. Angemeldete Personen erhalten spätestens am Veranstaltungstag einen Teilnahmelink ebenfalls per E-Mail. Weitere Informationen zur digitalen SoVD-Vortragsreihe sind unter www.sovd-nds.de abrufbar.

„Schwarzbuch sozial“: SoVD veröffentlicht Ungerechtigkeiten Konkrete Forderungen an Politik in den Bereichen Pflege, Wohngeld & Co.

Hannover. Am heutigen Mittwoch hat der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen sein aktuelles „Schwarzbuch sozial“ mit den größten Ungerechtigkeiten aus seinem Beratungsalltag vorgestellt: Da leidet eine Frau an einer schweren neuroimmunologischen Erkrankung (ME/CFS), geht auf zwei gesunden Beinen in die Reha und kommt im Rollstuhl wieder heraus. Da muss ein Sohn Sozialhilfe für seine Eltern beantragen, weil die Kosten im Pflegeheim exorbitant gestiegen sind. Da muss eine Ausbilderin fünf Jahre um ein Hörgerät kämpfen, das sie dringend für ihren Job benötigt. Vielen dieser Fälle liegen ungerechte Gesetze, wirtschaftliche Erwägungen und oft auch mangelndes Fingerspitzengefühl zugrunde. Deshalb stellt der SoVD ganz konkrete Forderungen an Behörden, Ämter und die Politik.

Die mehr als 20 Fälle im neuen „Schwarzbuch sozial“ des SoVD in Niedersachsen zeigen sehr eindrücklich: Recht haben und recht bekommen sind leider sehr oft zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Gerade Ältere, Kranke, Pflegebedürftige und Menschen mit geringem Einkommen sind von falschen und ungerechten Entscheidungen von Ämtern, Behörden, Kranken- und Pflegekassen betroffen. „Viele Menschen, die zu uns kommen, sind verzweifelt, überfordert und wissen häufig nicht, wie sie ihren Alltag noch stemmen sollen“, erläutert Bernhard Sackarendt, Verbandsratsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Die derzeitigen Preissteigerungen würden die Lage zusätzlich verschärfen.

Eine große Verunsicherung zeigt sich laut SoVD insbesondere im Bereich Pflege. Hier hat sich die Anzahl der Verfahren in der Beratung mehr als verdoppelt. „Das betrifft insbesondere das Thema Einstufung in einen Pflegegrad. Seit Jahren gibt es immer wieder Probleme bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst“, berichtet Sackarendt. Dies habe sich noch einmal deutlich verschärft. „Außerdem kommen immer mehr Menschen zu uns, weil sie nicht mehr wissen, wie sie den hohen Eigenanteil für ihren Platz im Pflegeheim noch zahlen sollen“, so der Vorsitzende weiter. Gerade in den vergangenen Monaten seien diese Kosten rasant gestiegen. „Langfristig muss unser Pflegesystem auf komplett neue Füße gestellt werden. Kurzfristig kann die Landesregierung aber schnell Abhilfe schaffen und die Investitionskosten übernehmen“, fordert Sackarendt. Diese machten immerhin etwa ein Fünftel des Eigenanteils aus. „Damit wäre den Pflegebedürftigen schon sehr geholfen und sie müssten nicht mehr Sozialhilfe beantragen, obwohl sie ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben“, macht er deutlich.

Mit dem „Schwarzbuch sozial“ will Niedersachsens größter Sozialverband vor allem bei der Politik den Finger in die Wunde legen. „Wir nutzen das Schwarzbuch dazu, um deutlich zu machen, welche negativen Konsequenzen zahlreiche Gesetze für Menschen haben, denen es ohnehin schon nicht gut geht“, ergänzt Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen.

Durch die Inflation und die enormen Preissteigerungen der vergangenen Jahre seien noch mehr Menschen finanziell stark belastet. „Das gilt gerade für Bezieher*innen von Bürgergeld, Wohngeld und Grundsicherung“, erläutert Swinke. Sie hätten zusätzliche Kosten von ihren ohnehin schon geringen Regelsätzen stemmen müssen. Das zeigten auch die SoVD-Zahlen deutlich: Die Berater*innen haben im Bereich der Grundsicherung rund 35 Prozent mehr Verfahren geführt als im Jahr zuvor. Beim Wohngeld hat sich die Zahl sogar mehr als verdoppelt.

„Um weiter steigende Armut zu verhindern, müssen die Regelsätze stärker erhöht werden, die für Januar geplanten Anhebungen reichen bei Weitem nicht“, betont der Vorstandsvorsitzende. Auch die Kindergrundsicherung sei ihren Namen nicht wert: „Das ist nichts Halbes und nichts Ganzes. In der derzeitigen Ausrichtung wird sie Kinderarmut nicht verhindern.“

Insgesamt vertritt der SoVD in Niedersachsen die Interessen von rund 280.000 Menschen in den Bereichen Rente, Pflege, Behinderung, Gesundheit, Bürgergeld und Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht. Und das mit Erfolg: Im vergangenen Jahr hat der Verband rund 53 Millionen Euro an einmaligen Nachzahlungen für seine Mitglieder erstritten. Das sind circa 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Auch die Zahl der geführten Verfahren ist um etwa 13 Prozent gestiegen.

Das „Schwarzbuch sozial“ ist im Internet unter www.sovd-nds.de im Bereich Service/Flyer und Broschüren abrufbar (https://bit.ly/3RbXUOy).