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Juli 2023

Impfschäden: Betroffene können Anspruch auf staatliche Entschädigung habenFolgen einer Corona-Impfung müssen über übliche Impfreaktionen hinausgehen

Bad Fallingbostel. Seit Beginn der Corona-Impfkampagne Ende 2020 wurden bundesweit etwa 192 Millionen Impfdosen verabreicht. Löst das erhaltene Vakzin bei Betroffenen Impfschäden aus, haben sie, neben der Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage gegen den*die Hersteller*in, laut Impfschutzgesetz unter stimmten Bedingungen einen Anspruch auf staatliche Entschädigung. Was dabei zu beachten ist, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel.

Es zeigt sich: Nicht in jedem Fall schützt die Corona-Impfung die Gesundheit, wie erhofft. Immer häufiger berichten Betroffene von negativen Folgen. Was viele nicht wissen – unter Umständen steht ihnen eine staatliche Entschädigung zu. „Im Impfschutzgesetz ist ein sogenannter Aufopferungsanspruch verankert. Dahinter steht der Gedanke, dass Menschen sich nicht nur zum eigenen Schutz, sondern, im Interesse des Staats, auch zum Schutz der Mitmenschen impfen lassen. Erleiden sie dabei Impfschäden, kommt der Staat gegebenenfalls für eine Entschädigung auf“, weiß Carola Rauch aus dem Beratungszentrum in Bad Fallingbostel. Dies umfasse beispielsweise die Kostenübernahme von Kranken- und Heilbehandlungen oder Rentenansprüche.

„Damit ein Impfschaden anerkannt werden kann, müssen die gesundheitlichen Schädigungen länger als sechs Monate vorliegen. Wichtig ist dabei, dass die Beschwerden über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehen. Relativ normale Symptome wie zum Beispiel Kopfschmerzen, Fieber oder Ausschläge, die üblicherweise nach einiger Zeit verschwinden, berechtigen nicht für eine Ausgleichszahlung“, informiert Rauch. Gestellte Anträge werden in Niedersachsen zentral von der Außenstelle Oldenburg des Landesamts für Soziales, Jugend und Familie bearbeitet.Bei weiteren Fragen zum Thema Impfschaden helfen die Berater*innen des SoVD in Bad Fallingbostel weiter und sind zudem gerne bei der Antragstellung behilflich. Der Verband ist telefonisch unter der 05162-904849 sowie unter folgender E-Mailadresse erreichbar: info.badfallingbostel(at)sovd-nds.de

SoVD macht sich stark für „Die bessere Rente“

Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier: „Der größte Nachteil der gesetzlichen Rente ist ihr schlechtes Image. Das wollen wir mit einer großen Aufklärungsoffensive jetzt ändern.“ Berlin. Vor allem junge Menschen haben wenig Vertrauen in die gesetzliche Rente. Viele glauben nicht, dass ihnen dieses System noch ein gutes Leben im Alter sichern kann. Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier bedauert, dass in den letzten Jahren gezielt Zweifel um die Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen Rente gestreut worden sind. „Die Sorgen vieler Menschen wurden genutzt, um eigene - politische wie wirtschaftliche - Interessen in die Diskussion einzubringen. Gezielte Des- und Fehlinformation hat die Verunsicherung und das sinkende Vertrauen noch befeuert. Wir sind aber vom System der gesetzlichen, umlagefinanzierten Rente überzeugt. Denn dafür gibt es gute Gründe, die wir jetzt klar aufzeigen“, so Engelmeier. Durch gute und einfach verständliche Information will der SoVD aufklären: „Was sind Fakten und was Fake-News? Was leistet die gesetzliche Rente wirklich und was leistet sie mehr oder besser, als andere Systeme? Rehamaßnahmen und Erwerbsminderungsrenten werden z.B. nicht von einer privaten, auf Aktien basierenden Rente übernommen. Wir wollen die klaren Vorteile des bestehenden Systems bekannter machen, das Vertrauen in die gesetzliche Rente stärken und über Nachteile und Risiken anderer Reformvorschläge aufklären“, erklärt die SoVD-Vorstandsvorsitzende. Dafür hat der SoVD eine eigene Homepage eingerichtet: www.diebessererente.de! Über die Social-Media-Kanäle wird diese Seite unter dem Hashtag #diebessererente flankiert und der Verband geht in die Diskussion mit seinen Followern und seinen Mitgliedern. Denn auch hier gibt es durchaus Kritik an bestimmten Ausgestaltungen der gesetzlichen Rente und teilweise zu niedrigen Renten. „Diese Einschätzungen nehmen wir sehr ernst und setzen uns auch aktiv für dringend notwendige Verbesserungen und Reformen ein. Auch wenn laut aktueller Bevölkerungsvorausberechnung die demographische Belastung weniger schwer ausfallen wird, stellt unsere älterwerdende Gesellschaft natürlich eine Herausforderung dar. Aber wir sagen auch: die umlagefinanzierte Rente, wie wir sie haben, ist sozial, solidarisch und sicher. Der größte Nachteil der gesetzlichen Rente ist ihr schlechtes Image - und das wollen wir jetzt ändern“, so Michaela Engelmeier.

Monatlicher Eigenanteil von 18,72 Euro sichert Anspruch auf LeistungenMinijob: SoVD rät Schüler*innen in Rentenversicherung einzuzahlen

Bad Fallingbostel. Viele Schüler*innen nutzen die Schulferien oder ihre Freizeit, um ihr Taschengeld mit einem Minijob aufzubessern. Geht ihre Anstellung über eine kurzfristige Beschäftigung hinaus, sollten sie unbedingt die Rentenversicherungspflicht in Erwägung ziehen und diese nicht vorschnell ablehnen. Welche Vorteile sich daraus ergeben und was Schüler*innen und Eltern zudem wissen sollten, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel.

Arbeiten Schüler*innen über eine kurzfristige Beschäftigung hinaus in einem Minijob, besteht für diesen in der Rentenversicherung eine Versicherungspflicht. Allerdings ist es möglich, sich als Arbeitnehmer*in davon befreien zu lassen. „Leider bestärken Arbeitgeber*innen junge Arbeitskräfte oft vorschnell darin, einen solchen Befreiungsantrag zu stellen. Informationen darüber, welche Vorteile eine Rentenversicherungspflicht im Minijob hat, bekommen die Jugendlichen häufig gar nicht“, kritisiert SoVD-Berater*in Carola Rauch aus Bad Fallingbostel. Schüler*innen zahlen einen Eigenanteil von 3,6 Prozent. „Bei 520 Euro sind das 18,72 Euro im Monat. Wir raten jungen Menschen, diesen Beitrag einzuzahlen, denn die Arbeit im Minijob wird bei den Versicherungszeiten für die Alters-, aber auch bei einer Erwerbsminderungsrente berücksichtigt und wirkt sich zudem positiv auf die Höhe der Rente aus. Außerdem ist die Beitragszeit für Rehabilitationsleistungen relevant“, so Rauch.

Gut zu wissen: Eine Beschäftigung gilt nicht mehr als kurzfristig, wenn innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 90 Kalendertage beziehungsweise 70 Arbeitstage gearbeitet wird und ist dann grundsätzlich versicherungspflichtig. „Der Minijob muss nicht zwingend durchgängig ausgeübt werden. Bei mehreren kürzeren Beschäftigungen, zum Beispiel in verschiedenen Schulferien, werden die Zeiten addiert“, informiert Rauch.

Für Fragen zu diesem oder anderen Rententhemen stehen die Berater*innen des SoVD in Bad Fallingbostel gerne zur Verfügung. Der Verband kann telefonisch und per E-Mail kontaktiert werden 05162-904849 oder info.badfallingbostel(at)sovd-nds.de

SoVD fordert von Politik echte Entlastung für PflegebedürftigeLand Niedersachsen muss wieder Investitionskosten übernehmen

Hannover. Zum 1. Juli steigt der Beitrag für die Pflegeversicherung – dies trifft gerade Menschen mit geringem Einkommen und Rentner*innen besonders hart. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen kritisiert diese Anhebung, da aus seiner Sicht die entsprechenden verbesserten Leistungen für Pflegebedürftige ausbleiben. Der SoVD ruft die niedersächsische Landesregierung auf, sich im Bundesrat für eine echte Pflegereform starkzumachen und auch auf Landesebene für Entlastung zu sorgen.


Im Rahmen des sogenannten Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes steigen zum 1. Juli die Beiträge für die Pflegeversicherung von 3,05 auf 3,4 Prozent. Der SoVD kritisiert dies stark. „Durch die Anhebung wird die Sozialversicherung so teuer wie nie. Angesichts der derzeit hohen Lebenshaltungskosten ist das fatal“, sagt Bernhard Sackarendt, Landesvorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Denn: Besonders für Menschen mit geringem Einkommen und Rentner*innen ist die Erhöhung nur schwer zu stemmen. „Gerechter wäre es, wenn Menschen mit höherem Einkommen auch ihren finanziellen Möglichkeiten entsprechend mehr einzahlen“, betont Sackarendt. Besonders kritisch sehe er die Tatsache, dass zwar die Beiträge angehoben werden, das neue Gesetz im Gegenzug aber nur unzureichende Entlastung für Pflegebedürftige bringe.


Deshalb appelliert Niedersachsens größter Sozialverband an die niedersächsische Landesregierung, ihren Teil zu einer echten Entlastung für die Betroffenen beizutragen. „Das geht zum Beispiel, indem sich das Land im Bundesrat für eine Reform einsetzt, die den Menschen auch wirklich weiterhilft“, so der niedersächsische SoVD-Chef. Obwohl Pflege eigentlich ein bundespolitisches Thema sei, habe die Landesregierung trotzdem eine wichtige Stellschraube, an der sie drehen könne: „Für Betroffene in Pflegeheimen wäre es eine große Entlastung, wenn das Land wieder die Investitionskosten übernehmen würde und diese nicht mehr von den Pflegebedürftigen selbst gezahlt werden müssten.“ In die SoVD-Beratung kommen laut Sackarendt immer mehr Menschen, die nicht mehr wissen, wie sie ihre Pflegeheimkosten zahlen sollen. „Hier muss die Landespolitik endlich tätig werden und nicht immer die ganze Verantwortung an Berlin abschieben“, fordert der Landesvorsitzende.