März 2021
SoVD empfiehlt: Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragenRückerstattung bei Überschreitung der individuellen Belastungsgrenze
Heidekreis (sovd). Für verschiedenen Leistungen der Krankenkasse, wie zum Beispiel verschreibungspflichtige Medikamente oder eine physiotherapeutische Behandlung, muss etwas dazugezahlt werden. Gesetzlich Krankenversicherte können allerdings einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen, wenn die Kosten ihre sogenannte Belastungsgrenze überschreiten und bekommen darüber hinaus gezahlte Beträge erstattet. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) rät daher, Belege von Zuzahlungen eines Jahres zu sammeln und einen Antrag auf Befreiung zu stellen.
Gesetzlich Krankenversicherte müssen für bestimmten Leistungen der Krankenkasse etwas dazu bezahlen. Wird die finanzielle Belastung zu hoch, kann ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt werden. Die sogenannte Belastungsgrenze wird für jeden Haushalt individuell ermittelt. Dabei werden vom Jahresbruttoeinkommen zunächst mögliche Freibeträge abgezogen. In diesem Jahr sind das 5.922 Euro für den ersten Erwachsenen des Haushalts und weitere 8.388 Euro pro Kind. Danach wird die Belastungsgrenze in Höhe von zwei Prozent errechnet – für chronisch kranke Menschen beträgt sie ein Prozent und auch Sozialhilfeempfänger, die beispielsweise Hartz IV beziehen, können entlastet werden. Hier wird zur Berechnung der Regelsatz zugrunde gelegt. „Das Thema ist komplex und das kann verunsichern. Deshalb stehen wir Betroffenen gerne zur Seite“, sagt Cora Bartels aus dem Beratungszentrum in Bad Fallingbostel.
Zahlungen, die die Belastungsgrenze überschreiten, werden von der Krankenkasse zurückerstattet. „Damit ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt werden kann, müssen aber entsprechende Belege eines Jahres gesammelt werden. Eine Befreiung ist grundsätzlich bis zu vier Jahre rückwirkend möglich“ weiss Bartels.
Stadt sagt Überprüfung zu- SoVD vor OrtAuf dem Fuhrenkamp sind Probleme für Rollifahrer entstanden
Beetenbrück(mü)- „Die Sache ist wohl fast in den Brunnen gefallen,“ sagt SoVD-Kreisvorsitzender Jürgen Hestermann, als er an diesem Mittwochnachmittag zu einem Ortstermin mit Vertretern des städtischen Bauamtes Walsrode zusammentrifft, auf dem neu hergestellten Fuhrenkamp in Beetenbrück, der nach langen Jahren endlich chic geworden ist und trotzdem für den SoVD einige entscheidende Mängel aufweist. Hestermann ist mit seiner Kreisfrauensprecherin Annette Krämer gekommen, die seit vielen Jahren nur noch per Rollstuhl unterwegs sein kann. Man war von Anliegern der Straße angerufen worden, die auf einen, wie sie sagten, fehlerhaften Neubau der schnurgeraden Straße hinweisen wollten. „Ich rutsche mit meinem Rolli immer wieder vom Fußweg auf die Straße, weil er viel zu abschüssig erstellt worden ist,“ sagt eine Rollstuhlfahrerin, die am Beginn des Fuhrenkamps wohnt und sogar noch eine kleine unbefestigte Strecke auf die vielbefahrene Straße auszuweichen hat, „weil hier das Regenwasser der Straße versickern soll,“ so der Sprecher der Stadt. Und Marle Ellerhausen, Stadt Walsrode, kommentiert die Beschwerden des SoVD mit dem Hinweis, dass man erst während der Bauarbeiten erfahren habe, dass es im Fuhrenkamp Rollstuhlfahrer gibt. Vielleicht hätte man anders bauen können. Man habe versucht, vieles in dieser „schwierigen“ Straße zu berücksichtigen, musste letztendlich aber diese vorhandene Entscheidung treffen.
Annette Krämer findet die unbefestigte Fläche “unmöglich“, auch dass die Beetenbrücker Einwohnerin mit ihrem Gefährt hier für knapp 30 Meter auf die Fahrbahn ausweichen muss. Und Jürgen Hestermann fragt energisch nach, warum diese Straße solch ein Gefälle haben müsse. Es wird eine lange, aber vielleicht auch sinnvolle Diskussion, die immerhin dazu führt, dass die Stadt die unbefestigte Strecke noch einmal anschauen wird, vielleicht einen 1,20 Meter langen „Steg“ anlegen könnte und so den Rollstuhl der Beetenbrückerin (oder auch andere Rollstühle), darüber leiten würde. Wenn sie dann auch mitmachen…
Und man wird den SoVD mehr in die Planungen bei Straßenrenovierungen einbinden, gleich zu Beginn der Fachgespräche. Hestermann und Krämer bringen jede Menge Erfahrungen aus ihrem Bereich mit und würden sie gern gemeinsam mit den Kommunen umsetzen, bevor die Sache in den Brunnen gefallen ist. Ein guter Weg, wenn es so läuft.
(Bildnachweis: mü)
SoVD-Zahlen zeigen: Gerade Seniorinnen, Geringverdienende und Pflegebedürftige brauchen während Corona UnterstützungEin Jahr Corona: SoVD wichtiger denn je / Sozialverband im Norden erstreitet 53 Millionen
Seit einem Jahr hat die Corona-Pandemie auch die Menschen in Norddeutschland fest im Griff. Die Krise trifft vor allem diejenigen, die ohnehin finanziell benachteiligt oder pflegebedürftig sind. Dass diese Probleme durch die derzeitige Situation verschärft werden, zeigen die aktuellen Zahlen des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, die die drei Landesverbände am heutigen Mittwoch in einer gemeinsamen Pressekonferenz vorgestellt haben.
„Die Beratung des SoVD ist gerade in diesen schwierigen Zeiten wichtiger denn je“, betonten Klaus Wicher (SoVD-Landesvorsitzender Hamburg), Bernhard Sackarendt (SoVD-Landesvorsitzender Niedersachsen) und Alfred Bornhalm (SoVD-Landesvorsitzender Schleswig-Holstein) zu Beginn der Pressekonferenz. Denn: Gerade zu corona-spezifischen Themen habe der Beratungsbedarf im Norden massiv zugenommen.
Dass die Menschen mit großen finanziellen Sorgen zu kämpfen haben, machen zum Beispiel die Anzahl der Anträge, Widersprüche und Klagen im Bereich Hartz IV deutlich, die in Hamburg und Niedersachsen im vergangenen Jahr um rund zehn Prozent zugenommen haben. „Wir sehen jeden Tag in unserer Beratung, dass viele Betroffene mit der derzeitigen Situation überfordert sind und Unterstützung brauchen“, so Wicher. „Viele haben momentan Schwierigkeiten, ihre Miete zu zahlen zum Beispiel weil sie ihren Job verloren haben oder in Kurzarbeit sind. Wir helfen ihnen dann etwa dabei, Wohngeld zu beantragen“, ergänzt Sackarendt. In dem Bereich sind die Verfahren in Niedersachsen um 53 Prozent gestiegen. „Diese Zahlen machen deutlich, dass gerade für die finanziell schlechter gestellten Menschen in der Krise mehr getan werden muss – sei es durch die Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes oder andere kostenlose Unterstützungsleistungen“, fordert Bornhalm.
Besonders stark zeigen sich die Auswirkungen des vergangenen Corona-Jahres allerdings im Bereich der häusliche Pflege – und zwar in allen drei Bundesländern. Egal ob es um die Einstufung in einen Pflegegrad, um Pflegesach- oder Kombinationsleistungen geht: Die Anzahl der SoVD-Verfahren hat um durchschnittlich 45 Prozent zugenommen. „Das liegt vor allem daran, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen aufgrund der Pandemie keine persönlichen, sondern nur noch telefonische Begutachtungen durchführt. Das funktioniert nicht immer gut und führt oft zu Beschwerden und Widersprüchen“, erläutert der Landesvorsitzende aus Hamburg. „Das Problem ist, dass vielePflegebedürftige angesichts dieses geänderten Vorgehens verunsichert sind, weil sie nicht wissen, wie die Begutachtung abläuft oder weil sie Schwierigkeiten mit dem Telefonieren haben“, berichtet der SoVD-Chef aus Niedersachsen. Da müsse der Medizinische Dienst dringend gegensteuern und sich vor allem mehr Zeit nehmen.
Dass auch Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen vermehrt finanzielle Schwierigkeiten haben, wird bei den SoVD-Verfahren im Bereich „Hilfe zur Pflege“ deutlich. Hier stellt der Sozialverband Anträge, wenn die Betroffenen ihre Heimkosten nicht mehr selbst zahlen können. Die Zahl der Verfahren ist im Corona-Jahr besonders in Schleswig-Holstein um die Hälfte gestiegen. „Hier muss die Politik dringend etwas tun. Es kann nicht sein, dass sich immer weniger Pflegebedürftige ihren Heimaufenthalt leisten können“, so Bornhalm.
Zusammenfassend sind sich die drei Landesvorsitzenden einig: „Derzeit verlieren Politiker*innen gerade die Menschen aus dem Blick, die ganz besonders unsere Hilfe benötigen. Wir als SoVD unterstützen zwar, wo wir können, trotzdem müssen Ältere, Geringverdienende und Pflegebedürftige wieder stärker in den Fokus rücken.“
Insgesamt vertreten die SoVD-Landesverbände Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein die Interessen von fast 480.000 Menschen im Norden. Und das mit Erfolg: Im Corona-Jahr haben sie mehr als 53 Millionen Euro an einmaligen Nachzahlungen für ihre Mitglieder erstritten.
Der SoVD hilft: Steuerliche Erleichterung durch Grad der BehinderungVerdoppelung des Behinderten-Pauschbetrages
Heidekreis (sovd).Der Behinderten-Pauschbetrag wurde verdoppelt. Wie hoch der jeweilige Betrag ausfällt, liegt dabei am Grad der Behinderung. In jedem Fall kann diese Änderung aber eine steuerliche Entlastung für Menschen mit Behinderung bedeuten. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel berät zum Thema.
Durch die Verdoppelung des Behinderten-Pauschbetrages werden Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis jetzt steuerlich mehr entlastet und das schon ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20. Denn: Der Pauschbetrag ist nach dem GdB gestaffelt und liegt zwischen 384 Euro bei einem GdB von 20 und 2.840 Euro bei einem GdB von 100. Für blinde Menschen ist der Pauschbetrag auf 7.400 Euro gestiegen.
„Da sie oft im Alter zunehmend körperlich eingeschränkt sind, sollten auch Rentner über die Beantragung eines Grades der Behinderung nachdenken und die steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen“, meint Cora Bartels, aus dem Beratungszentrum in Bad Fallingbostel. „Außerdem empfehlen wir denjenigen, die schon einen anerkannten Grad der Behinderung haben, prüfen zu lassen, ob eine Höherstufung in Frage kommt“, rät Bartels weiter.
Die Beraterinnen und Berater des SoVD in Bad Fallingbostel beantworten Fragen rund um das Thema Behinderung und unterstützen bei der Beantragung eines Grades der Behinderung oder eines Schwerbehindertenausweises. Der SoVD ist unter05162-904849 oder info.badfallingbostel@sovd-nds.de erreichbar.
Equal Pay Day: Ungleichheit wird durch Corona verschärftSoVD fordert gleichen Lohn für gleiche Arbeit
Frauen bekommen für den gleichen Job durchschnittlich noch immer 19 Prozent weniger Gehalt als ihre männlichen Kollegen. Diese Ungleichheit wird durch die Corona-Krise noch verstärkt. Darauf weist der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen anlässlich des internationalen „Equal Pay Days“ am 10. März hin und fordert die Politik auf, an den erforderlichen Stellschrauben zu drehen.
19 Prozent beträgt die Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern in diesem Jahr. Damit liegt sie erstmals unter 20 Prozent. „Auch wenn die Entwicklung prinzipiell in die richtige Richtung geht, dürfen wir uns jetzt nicht darauf ausruhen“, fordert Roswitha Reiß, Landesfrauensprecherin des SoVD in Niedersachsen. Denn: „Die Corona-Krise sorgt dafür, dass Belastung und zusätzliche Arbeit für Frauen weiter steigen.“ Laut einer Bertelsmann-Studie sind gerade sie es, die sich neben ihrem Job derzeit verstärkt um die Hausarbeit und die Kinderbetreuung kümmern. „Frauen finden sich durch die Pandemie öfter in traditionellen Rollen wieder“, so Reiß.
Aus Sicht des größten Sozialverbandes in Niedersachsen sorgt Corona also dafür, dass sich die bisher bestehende Ungleichheit weiter verschärft. „Wir gehen momentan eher einen Schritt rückwärts als vorwärts“, sagt die Landesfrauensprecherin. „Die Politik muss endlich gegensteuern und den Kampf gegen die Lohnungleichheit vorantreiben, denn das Gesicht der Armut ist noch immer weiblich.“
Deshalb fordert der SoVD unter anderem den gleichen Lohn für gleiche Arbeit, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eine finanzielle Aufwertung von sogenannten Frauenberufen sowie ein Rückkehrrecht von Teil- auf Vollzeitarbeit.
Die Armutsgefährdung von Frauen ist auch ein wichtiger Baustein der SoVD-Kampagne „Wie groß ist dein Armutsschatten?“. Nähere Informationen dazu gibt es unter www.armutsschatten.de.