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April 2022

Krankenkassen-Ärger: So klappt es doch noch mit Rolli, Prothese & Co.

Annette Krämer ist das immer freundliche Gesicht des SoVD gelebte Integration und Fachkompetenz. Die Ahldenerin, heute Frauensprecherin im Heidekreis, steht vor allem für Frauenfragen, setzt sich intensiv aber auch besonders für Menschen im Rollstuhl ein. Sie kennt dieses Problem, das Menschen aller Alts Gruppen treffen kann, durch ihre eigene schwere Belastung. Und steht gern allen, die in diese Situation kommen, für einen Rat rund um die Uhr zur Verfügung.

Digitaler Vortrag zu Testamentserstellung und VererbungSoVD gibt Tipps, wie Nachlass richtig geregelt werden kann

Hannover. Wenn es um die Themen Testament und Vererbung geht, tauchen bei Betroffenen häufig viele Fragen und Unsicherheiten auf. Diesen nimmt sich Matthias Muik in seinem Vortrag „Testament und vererben: So regeln Sie Ihren Nachlass richtig“ an. Er referiert am 19. Mai 2022 von 16 bis 17.30 Uhr. Anmeldeschluss für die Online-Veranstaltung aus der digitalen Vortragsreihe des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Hannover ist der 16. Mai.

In seinem Vortrag „Testament und vererben: So regeln Sie Ihren Nachlass richtig“ erklärt Matthias Muik am 19. Mai 2022 von 16 bis 17.30 Uhr nicht nur, was bei der Vererbung beachtet werden muss und welche Formulierung im Testament die richtige ist. Er geht unter anderem auch auf diese erbrechtlichen Fragestellungen ein: Wer erbt, wenn es kein Testament gibt? Wie kann die Erbfolge in einem Testament aussehen? Was versteht man unter lebzeitiger Überlassung und warum kann das sinnvoll sein? Außerdem werden den Teilnehmenden die Grundbegriffe des Erbrechts leicht verständlich erklärt und sie erhalten wissenswerte Tipps rund um die Nachfolgeplanung, Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Interessierte und Mitglieder können sich zu der kostenlosen Zoom-Veranstaltung bis zum 16. Mai unter weiterbildung(at)sovd-nds.de anmelden. Die Teilnehmenden erhalten spätestens am Veranstaltungstag einen Link per E-Mail, mit dem sie am Online-Vortrag teilnehmen können. Aktuelle Informationen zu weiteren Terminen der SoVD-Vortragsreihe sind unter www.sovd-nds.de zu finden.

Hilfsmittel: Pflegekräfte können Empfehlung aussprechenFür eine verbesserte Versorgung von Pflegebedürftigen und weniger Bürokratie

Bad Fallingbostel. Mehr Kompetenz für ausgebildete Pflegekräfte: Seit Anfang des Jahres sind Pflegekräfte dazu befugt, Hilfs- und Pflegehilfsmittel wie beispielsweise Krankenpflegeartikel, Mobilitäts- oder Bade- und Duschhilfen zu empfehlen. Damit soll die Versorgung pflegebedürftiger Menschen verbessert und das Genehmigungsverfahren unbürokratischer werden. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel erklärt alles Wichtige zu der neuen Regelung.

Durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) bekommen ausgebildete Pflegekräfte mehr Kompetenz bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen zugesprochen. Seit Jahresbeginn haben sie die Befugnis, Hilfs- und Pflegehilfsmittel zu empfehlen. Ziel dieser neuen Regelung ist es, die Versorgung von Pflegebedürftigen zu verbessern und Genehmigungsverfahren weniger bürokratisch zu gestalten. „Bisher war ein ärztliches Attest für die Versorgung mit Hilfs- oder Pflegehilfsmitteln notwendig. Das neue Gesetz erlaubt es Pflegekräften zwar nicht, diese zu verordnen, eine entsprechende Empfehlung soll aber ähnlich behandelt werden“, erläutert Cora Bartels aus dem Beratungszentrum in Bad Fallingbostel. Ausgesprochen werden dürften sie etwa von Pflegefachpersonal, Alten- oder Krankenpfleger*innen.

Erhalten Betroffene eine Empfehlung für ein Hilfs- oder Pflegehilfsmittel, um ihre Beschwerden zu lindern, ihre Selbstständigkeit zu erhalten oder auch die Pflege zu erleichtern, müssen sie diese innerhalb von zwei Wochen an den jeweiligen Leistungserbringer weitergeben – zum Beispiel die Apotheke oder das Sanitätshaus. „Der Leistungserbringer stellt dann bei der Kranken- oder Pflegekasse einen schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme. Die Genehmigung oder Ablehnung erfolgt in der Regel in den nächsten drei Wochen“, weiß Bartels.

Die Berater*innen des SoVD in Bad Fallingbostel beantworten gerne weitere Fragen zu der neuen Regelung und beraten auch zu weiteren Pflegethemen. Erreichbar ist der Verband telefonisch unter 05162-904849 oder mit einer E-Mail an info.badfallingbostel(at)sovd-nds.de.

Betrügerische Postsendungen und WhatsApp-NachrichtenDie Polizei warnt:

In den vergangenen Tagen erhielten viele Bürger des Heidekreises Postsendungen mit
Mahnschreiben für angebliche Abonnements ins Haus oder fingierte
WhatsApp-Nachrichten von angeblichen nahen Angehörigen mit Geldforderungen auf
ihr Handy. Die Polizei warnt eindringlich davor, nur aufgrund eines Chatverlaufs
bei WhatsApp Überweisungen vorzunehmen. Man sollte hellhörig werden, wenn die
Nummer unbekannt ist, allerspätestens jedoch, wenn es darum geht, Gelder zu
überweisen. Auch bei Postsendungen mit Mahnschreiben sollte keine unüberlegte
Überweisung getätigt werden, sondern erst eine genaue Prüfung der
Zahlungsaufforderung erfolgen.

"Der SoVD treibt es auf die Spitze"Der Grenzgänger kommt nach 3000 Kilometern auf Deutschlands höchstem Berg an

Behringen(mü). Zwischenbericht von der aufregendsten Tour eines sportlichen Behringers durch viele Länder Europas: Nikolai Welke, der am 19. Februar mit der Bahn aus Wintermoor startete, hat ein erstes großes Ziel erreicht: "Ich habe den SoVD auf die Spitze gebracht- auf die Zugspitze," berichtet er am Mittwoch live von Deutschlands höchstem Berg.

Dort war der "Grenzgänger", der für den sozialen Frieden per Bahn und Bus unterwegs ist, nach über 3000 Kilometern angekommen. Quer durch Deutschland, aber auch mit Abstechern nach Dänemark, Polen, Tschechien und Österreich. "Ich habe viele gute Gespräche geführt, bin überall gut aufgenommen worden und heute mit der Kleinbahn nach Füssen unterwegs, vielleicht sogar mit einem Ausflug nach Neuschwanstein.

Gut geht es ihm, er hat bisher alles geschafft, was er sich vorgestellt hat. Welke, der am 13. Mai wieder zuhause sein möchte, über Frankreich, Belgien und dem Westen Deutschlands, hat dann ein großes Lebensziel erreicht- und viele Menschen haben ihn auf seiner Tour begleitet.

(Bilder: Welke/Müller)

Ein Leben lang: Rentenansprüche aus Versorgungsausgleich Anrecht bleibt auch bei erneuter Eheschließung bestehen

Bad Fallingbostel. Im Falle einer Scheidung werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche im sogenannten Versorgungsausgleich jeweils zur Hälfte dem*der Ex-Ehepartner*in übertragen. Dieser Anspruch besteht in der Regel ein Leben lang und auch noch nach einer erneuten Eheschließung. Was Betroffene dazu unbedingt wissen sollten, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel.

Der sogenannte Versorgungsausgleich soll bei einer Scheidung dafür sorgen, dass Rentenansprüche, die während der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft erworben wurden, gerecht verteilt werden: Es werden die Ansprüche der Ex-Partner*innen addiert und anschließend durch zwei geteilt. So wird beispielsweise gewährleistet, dass auch Partner*innen, die wegen der Kindererziehung weniger gearbeitet haben, im Alter eine gewisse Altersversorgung beziehen können. „In einigen Ausnahmefällen wird allerdings kein Versorgungsausgleich durchgeführt. Etwa, wenn in einem Ehevertrag andere Regelungen getroffen wurden oder es für beide Partner*innen kaum Versorgungsanrechte gibt. Eine Ausnahmesituation besteht aber auch dann, wenn eine Ehe weniger als drei Jahre gehalten hat. Hier ist zu beachten, dass zusätzlich ein entsprechender Antrag beim Familiengericht gestellt werden muss“, so Cora Bartels aus dem Beratungszentrum in Bad Fallingbostel. Haben Betroffene aber Anspruch auf einen Versorgungsausgleich, bleibt dieser in der Regel ein Leben lang bestehen – auch bei einer erneuten Eheschließung.

„Rückgängig gemacht werden können diese Rentenanpassungen zum Beispiel, wenn der*die Ex-Partner*in verstirbt und er*sie die Rente weniger als drei Jahre bezogen hat“, erklärt Bartels. Dazu müsse beim Rentenversicherungsträger eine sogenannte Anpassung wegen Todes beantragt werden. Ab dem Monat der Antragstellung bekommen Betroffene dann ihre Rente wieder ohne eventuelle Kürzungen ausgezahlt.

Die Berater*innen des SoVD in Bad Fallingbostel beantworten gern weitere Fragen und unterstützen außerdem bei der Antragstellung. Ratsuchende können unter 05162-904849 telefonisch Kontakt aufnehmen oder eine E-Mail an info.badfallingbostel(at)sovd-nds.desenden.