Direkt zu den Inhalten springen

November 2021

Aus der Arbeit des FrauenhausesFrauenfrühstück des SoVD mit ernstem Thema

Bad Fallingbostel/Heidekreis(mü). Zum traditionellen Frauenfrühstück lud die Kreisfrauensprecherin des SoVD Heidekreis, Annette Krämer, am Samstag nach Fallingbostel ein. Eingebunden in eine nette vorweihnachtliche Feier kamen fast 20 Frauen an den verschiedenen Ortsverbänden. „Bei uns hat sich etwas getan,“ freute sich Annette Krämer.  „Wir können die Rechte der Frauen jetzt viel besser und breiter aufgestellt vertreten. Eingeladen hatte man sich Anke Stamann, Mitarbeiterin des Walsroder Frauenhauses, die mit den Mitgliedern über immer wieder auftretende Probleme der Frauen in der heutigen Gesellschaft diskutierte. Jürgen Hestermann, Kreisvorsitzender hatte zu Beginn der Versammlung den Damen für ihre ehrenamtliche Arbeit gedankt und dabei besonders den Einsatz von Annette Krämer gewürdigt, die mittlerweile sogar im Landesvorstand gute Arbeit leistet.

(Bildnachweis: Klaus Müller)

Privat zu gesetzlich: Wann ist ein Krankenversicherungswechsel möglich?Der SoVD informiert über Voraussetzungen

Bad Fallingbostel:  Nicht jede*r kann frei von einer privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Denn: Ein Wechsel ist nur unter bestimmten, sehr engen Voraussetzungen möglich. Was es dabei zu beachten gibt, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel.

Von einer privaten zu einer gesetzlichen Krankenversicherung zu wechseln, ist nicht ohne weiteres möglich. Betroffene müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Arbeitnehmer*innen beispielsweise müssen versicherungspflichtig angestellt und unter 55 Jahre alt sein. Außerdem darf ihr Gehalt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschreiten – auch Sonderzahlungen wie beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden hier angerechnet. „2021 liegt dieser Grenzwert bei 64.350 Euro“, sagt Cora Bartels aus dem Beratungszentrum in Bad Fallingbostel.

Selbstständige dürfen ebenfalls noch nicht 55 Jahre alt sein. Die Selbstständigkeit muss zudem entweder komplett aufgegeben oder nur noch nebenberuflich ausgeübt werden. „Es ist wichtig, dass der Hauptfokus der Erwerbstätigkeit bei der versicherungspflichtigen Anstellung liegt“, erklärt Bartels.

„Vor allem Menschen, die im Alter nur eine geringe Rente beziehen werden, sollten frühzeitig über einen Wechsel nachdenken, denn die jährlich steigenden Kosten einer privaten Krankenversicherung können zur Kostenfalle werden“, weiß Bartels.

Die Berater*innen des SoVD in Bad Fallingbostel beantworten weitere Fragen zum Thema Krankenversicherungswechsel. Auf Wunsch werden auch alle nötigen Anträge und der Schriftverkehr mit den Krankenkassen übernommen. Der SoVD ist unter 05162-904849 oder info.badfallingbostel@sovd-nds.de erreichbar.

Jetzt den Pflegegrad schnell und unkompliziert selbst berechnenSoVD-Angebot auch für die Einstufung von Kindern geeignet

Heidekreis. Habe ich Anspruch auf einen Pflegegrad? Wenn ja, wie hoch könnte er sein? Diese Fragen beantwortet der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel mit seinem Pflegegrad-Rechner, der im Internet unter www.sovd-nds.de abrufbar ist. Der große Vorteil gegenüber anderen Rechnern: Er kann auch angewendet werden, wenn es um die Einstufung von Kindern geht.

Wenn man pflegebedürftig wird oder sich um Angehörige kümmern muss, ändert sich vieles: Der Alltag muss neu organisiert werden und oft ist eine Betreuung notwendig. Um jedoch Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten, ist ein Pflegegrad notwendig. Dieser gibt an, wie selbstständig der*die Pflegebedürftige noch sein*ihr Leben meistern kann und muss extra beantragt werden.

Damit Betroffene sich vor der Beantragung ein Bild davon machen können, welcher Pflegegrad auf sie zutrifft, hat der SoVD einen speziellen Pflegegrad-Rechner entwickelt. Anhand verschiedener Fragen zu diversen Verrichtungen des Alltags ermittelt er online, welcher Pflegegrad infrage kommen könnte. „Außerdem kann man sich mit unserem Rechner gut auf die anschließende Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vorbereiten. Anhand der einzelnen Fragen und der dazugehörigen Informationen und Beispiele weiß man so genau, was im Gespräch mit den Gutachter*innen auf einen zukommt“, erläutert Frau Cora Bartels aus dem Beratungszentrum in Bad Fallingbostel. Die Erfahrung zeige, dass eine gute Vorbereitung sehr wichtig sei, damit der Medizinische Dienst die Einstufung korrekt vornimmt.

Der Pflegegrad-Rechner, der unter www.sovd-nds.de abrufbar ist, kann nicht nur zur Einstufung von Erwachsenen genutzt werden, sondern gilt auch für Kinder. „Das können bislang nur die wenigsten Rechner, die sich mit der Thematik beschäftigen“, weiß Bartels. Dabei sei dies besonders wichtig, da bei der Einstufung von Kindern oft besondere Regeln gelten.

Berater*innen des SoVD in Bad Fallingbostel beantworten weitere Fragen rund um das Thema Pflege und helfen auch bei der Beantragung eines Pflegegrads. Der SoVD kann telefonisch unter 05162-904849 per E-Mail an info.badfallingbostel(at)sovd-nds.de kontaktiert werden.

Weiterer Termin: „Arbeitsunfähig, erwerbsgemindert – was nun?“ Online-Vortrag des SoVD findet ein zweites Mal statt

Hannover. Auch Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig, referiert im zweiten Durchlauf der digitalen Vortragsreihe des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Niedersachsen erneut zum Thema „Arbeitsunfähig, erwerbsgemindert – was nun?“. Die Veranstaltung findet am 2. Dezember 2021 von 16 bis 17.30 Uhr über Zoom statt. Anmeldeschluss ist der 25. November.

Jede*r kann plötzlich durch eine Krankheit von Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung betroffen sein. Deshalb haben Mitglieder und Interessierte auch zum Thema „Arbeitsunfähig, erwerbsgemindert – was nun?“ noch einmal die Möglichkeit, am kostenlosen Online-Vortrag des SoVD teilzunehmen – am 2. Dezember 2021 von 16 bis 17.30 Uhr per Zoom. Im Fokus der digitalen Veranstaltung steht die Frage: Kann man durch Krankheit arm werden?

Dabei beleuchtet der Referent Kai Bursie in seinem Vortrag, wie es um die soziale Absicherung steht, wenn man den Beruf nicht mehr ausüben kann und weist auf Fallstricke und Lücken hin, die Krankengeld, Arbeitslosengeld und Co. mit sich bringen. Außerdem erhalten Teilnehmende wertvolle Tipps, wie sie diese umgehen können.

Unter weiterbildung@sovd-nds.de können sich Interessierte bis zum 25. November für die Veranstaltung anmelden. Weitere Informationen zur SoVD-Vortragsreihe sind unter www.sovd-nds.de zu finden.