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Juni 2020

Neues Angebot: SoVD berät jetzt auch per Chat Schnell und unkompliziert Fragen zu Rente, Pflege & Co. stellen

Hannover. Ab sofort berät der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen auch per Chat. Bislang beantwortet Niedersachsens größter Sozialverband Fragen rund um Rente, Pflege, Gesundheit, Behinderung, Hartz IV und Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht in persönlichen Gesprächen, über WhatsApp oder per Telefon und E-Mail. Dieses Angebot wird jetzt um eine Chat-Möglichkeit ergänzt.

Sie möchten wissen, wann Sie genau in Rente gehen können oder ob Sie vielleicht Anspruch auf Wohngeld haben? Sie sind sich unsicher, ob die Pflegekasse Ihren Pflegegrad richtig berechnet hat oder wissen nicht genau, wie man einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellt? Dann nutzen Sie die neue Chat-Beratung des SoVD. Dort beantworten Beraterinnen und Berater schnell und unkompliziert Fragen rund um das Sozialrecht. Das geht ganz einfach: Klicken Sie auf der SoVD-Internetseite www.sovd-nds.de auf das Icon mit den Sprechblasen und stellen Sie Ihre Frage.

„Mit unserer Chat-Beratung wollen wir einen zusätzlichen Service schaffen, damit Ratsuchende schnell und unkompliziert mit uns in Kontakt treten können, ohne einen persönlichen Termin in einem unserer Beratungszentren machen zu müssen“, erläutert SoVD-Landesgeschäftsführer Dirk Swinke. Dieses Angebot sei besonders in der Corona-Krise wichtig, da es von mobilitätseingeschränkten Personen oder denjenigen, die zu einer Risikogruppe gehören, ohne viel Aufwand in Anspruch genommen werden kann.

Mit rund 280.000 Mitgliedern insgesamt ist der SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V. der größte Sozialverband des Landes. Er ist gemeinnützig, überparteilich und konfessionell unabhängig. In rund 60 niedersächsischen Beratungszentren steht er seinen Mitgliedern bei Themen wie Rente, Pflege, Hartz IV, Behinderung, Gesundheit und Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht kompetent zur Seite, vertritt sie gegenüber Politik, Behörden und vor den Sozialgerichten.

SoVD hilft bei der Beantragung von WohngeldWenn das Geld nicht für die Miete reicht

Bad Fallingbostel (mü/sovd). Hohe Mieten und niedrige Einkommen – viele wissen gerade in der derzeitigen Corona-Krise nicht, wie sie ihre Wohnung finanzieren sollen. Mit dem sogenannten Wohngeld gibt es einen staatlichen Zuschuss, der Betroffene in diesem Fall unterstützen soll. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) im Heidekreis hilft bei der Beantragung und beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wie hoch kann das Wohngeld sein? Welche Voraussetzungen gibt es? Diese und viele weitere Fragen stellen sich Betroffene, die aufgrund finanzieller Schwierigkeiten gerade ihre Miete nicht zahlen können. Antworten darauf geben die Beraterinnen und Berater des SoVD in der SoVD- Geschäftsstelle in Bad Fallingbostel.

"Wem aufgrund der Corona-Krise ein Teil seines Gehaltes weggebrochen ist, denkt in erster Linie an Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld. Dass eventuell auch ein Anspruch auf Wohngeld bestehen könnte, wissen die meisten gar nicht", erläutert SoVD- Beraterin  Cora Bartels.

Ein Beratungsgespräch beim SoVD kann deshalb sinnvoll sein, um zu überprüfen, ob die Leistung möglicherweise infrage kommt. Und Bartels hat noch einen weiteren Tipp: „Anfang des Jahres gab es eine Wohngeldreform. Es kann also sein, dass jemand die Leistung bekommen kann, auch wenn früher schon einmal ein Antrag abgelehnt wurde. Da lohnt auf alle Fälle ein zweiter Blick.“

Der SoVD ermittelt jedoch nicht nur einen möglichen Wohngeld-Anspruch, sondern hilft auch beim Antrag weiter. „Dabei gibt es einiges zu beachten – vor allem, weil die Voraussetzungen von Region zu Region unterschiedlich sind. Es ist also immer sinnvoll, sich den individuellen Fall anzugucken“, so Bartels.

Ratsuchende können sich dafür direkt an den SoVD in Bad Fallingbostel wenden

05162-904849, (info.badfallingbotel@sovd-nds.de).

SoVD startet digitale Kampagne gegen Armut „Wie groß ist dein Armutsschatten?“

Mit der landesweit angelegten Kampagne „Wie groß ist dein Armutsschatten?“ wollte der SoVD in Niedersachsen ab Ende März auf die Straßen gehen und die Bekämpfung von Armut ins Visier nehmen. Doch dann kam die Corona-Krise dazwischen und alle Veranstaltungen mussten abgesagt werden. Dabei haben die Auswirkungen der Pandemie viele Probleme sogar noch verschärft. Die Lösung: Niedersachsens größter Sozialverband bringt seine Kampagne jetzt digital auf Facebook & Co. an den Start.

Die Armut in all ihren Facetten ist ein Thema, das den SoVD in Niedersachsen in den vergangenen Jahren immer mehr beschäftigt. „Armut grenzt aus – und das ist das Gegenteil von dem, wofür wir als SoVD in Niedersachsen stehen“, sagt der SoVD-Landesvorsitzende Bernhard Sackarendt. „Darum steht die Bekämpfung von Armut für uns heute an allererster Stelle.“

Mit seiner Kampagne „Wie groß ist dein Armutsschatten?“ will Niedersachsens größter Sozialverband den Finger in die Wunde legen und die Probleme in den Fokus der Öffentlichkeit rücken. „Wir machen deutlich, dass das Thema nicht warten kann, und bauen den nötigen Druck auf die Politik auf, die hier aus unserer Sicht immer noch viel zu wenig tut“, so der SoVD-Landeschef weiter. Der offizielle Startschuss sollte ursprünglich Ende März fallen – doch dann kam die Corona-Krise dazwischen. „Dabei zeigt sich die Dringlichkeit unserer Kampagne gerade jetzt umso deutlicher, weil das Thema Armut aufgrund der Pandemie noch viel mehr Menschen betrifft“, betont Sackarendt.

Darum lässt der SoVD auch nicht locker und bringt den Stein jetzt kurzerhand auf digitalen Wegen ins Rollen. Dreh- und Angelpunkt dabei ist die Kampagnen-Webseite www.armutsschatten.de. Dort und auf der Facebook-Seite www.facebook.com/sovdnds wird es Videos, Erklärfilme und weitere Informationen rund um das Thema geben. „Wir machen deutlich, dass das Thema wirklich jeden etwas angeht“, erklärt Sackarendt. „Die Corona-Krise ändert nichts an unseren Forderungen und Zielen“, stellt Sackarendt klar. „Wir haben nur die Mittel angepasst und kämpfen mit voller Kraft weiter.“ Ergänzt wird die Digitalkampagne durch kleinere öffentliche Veranstaltungen – sofern dies die derzeitigen Bedingungen zulassen.

SoVD berät zum ArbeitslosengeldJobverlust in der Corona-Krise

Bad Fallingbostel (mü). Der Arbeitsmarkt steht in der Corona-Krise stark unter Druck. Auch Kündigungen sind derzeit leider keine Seltenheit: Im April gab es in Deutschland 308.000 mehr Arbeitslose als noch im März. Doch was tun, wenn plötzlich der Job weg ist? Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel berät Betroffene in seinem Beratungszentrum in der Walsroder Straße 9 kompetent bei Fragen rund ums Arbeitslosengeld.

Wann und wo muss ich den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen? Welche Unterlagen muss ich einreichen? Wie viel Arbeitslosengeld steht mir überhaupt zu – und wie lange? Ist der erste Schock nach einer Kündigung überwunden, stehen Betroffene oft vor vielen Fragen. Antworten und Hilfe gibt es im SoVD-Beratungszentrum in Bad Fallingbostel.

„Arbeitslosengeld wird regulär für sechs bis 24 Monate gezahlt – abhängig vom Lebensalter und davon, wie lange in den letzten fünf Jahren eine Arbeitslosenversicherungspflicht bestand“, erläutert SoVD- Beraterin Cora Bartels. „Wegen der Corona-Krise gilt derzeit aber eine Ausnahme: Arbeitslose, deren Anspruch eigentlich zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 ausläuft, erhalten die Bezüge drei Monate länger.“ Dabei liege die Höhe des Arbeitslosengelds grundsätzlich bei 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens, für Arbeitslose mit Kindern bei 67 Prozent.

„Das Wichtigste ist, dass sich die Betroffenen spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden“, so Bartels weiter. „Erfährt man erst später, dass man arbeitslos wird, muss die Meldung innerhalb von drei Tagen erfolgen.“ Sonst riskiere man eine Sperrzeit, in der das Arbeitslosengeld nicht ausgezahlt werde. Problematisch dabei: Die Arbeitsagenturen sind derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen und auch sonst nur schwer erreichbar. „Auch hier helfen wir gerne weiter“, betont Bartels. „Wer zum SoVD kommt, kann sicher sein, dass seine Unterlagen rechtzeitig und rechtssicher bei der Agentur eintreffen.“

Ratsuchende können sich telefonisch unter 05162-9851390 oder per E-Mail (info.heidekreis@sovd-nds.de) direkt an den SoVD in Bad Fallingbostel wenden.