Dezember 2022
Wir wünschen allen Mitgliedern und Freunden besinnliche Weihnachtsfeiertag und einen guten Start in ein gesundes neues Jahr.
Leistungsempfänger*innen können SoVD-Mitgliedsbeitrag angerechnet bekommen
Bad Fallingbostel. Entlastung für den kleinen Geldbeutel beim Mitgliedbeitrag des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel: Empfänger*innen von Grundsicherung, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II können den Beitrag unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet bekommen und höhere Sozialleistungen erhalten. Die wichtigste Bedingung dabei ist, dass die Betroffenen ein Einkommen haben. Denn dieses wird bei der Anrechnung zugrunde gelegt. Was Betroffene darüber hinaus wissen sollten, erklärt der 1. Vorsitzende des SoVD Heidekreis, Jürgen Hestermann. .
Wer Grundsicherung, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhält, hat oft kaum genug Geld, um über die Runden zu kommen. Da ist jede zusätzliche Ausgabe eine Belastung. Die gute Nachricht: Benötigen sie sozialrechtliche Unterstützung und werden Mitglied im SoVD, können Betroffene den Mitgliedsbeitrag unter Umständen angerechnet bekommen. Möglich ist das aber nur, wenn sie ein Einkommen haben. „Das heißt, die Sozialleistungen müssen aufstockend bezogen werden“, verdeutlicht Hestermann. Denn: Es handelt sich um einen Betrag, der beim auf die Leistungen anrechenbaren Einkommen Berücksichtigung findet. „Da sich dieses durch die Beitragszahlung verringert, werden die Leistungen der Empfänger*innen entsprechend angehoben“, informiert Hestermann. Das gelte auch für Empfänger*innen einer Rente.
Wird Sozialhilfe oder Grundsicherung bezogen, erfolgt die Anrechnung meist unproblematisch zum Beispiel auf die Rente. „Das zuständige Amt muss dazu allerdings über die SoVD-Mitgliedschaft informiert sein. Gegebenenfalls wird ein Nachweis verlangt“, so Nachname. Im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld II ist die Lage etwas komplizierter. „Hier ist der Beitrag nur absetzbar, wenn der*die erwerbstätige Leistungsberechtigte mehr als 400 Euro im Monat verdient und notwendige Ausgaben nachweist. Diese Ausgaben müssen zusammen mit den Absetzbeträgen monatlich 100 Euro übersteigen“, erklärt Hestermann.
Grundsicherung, Wohngeld & Co.: Betroffene verzweifeln an komplizierten AnträgenSoVD fordert: Formulare müssen dringend vereinfacht werden
Hannover. Wer in Niedersachsen Wohngeld, Grundsicherung oder Hartz IV beantragen muss, wird mit zahllosen Anträgen und komplizierten Formularen konfrontiert. Gerade im Hinblick auf die Wohngeld-Reform, die Anfang 2023 in Kraft tritt, dringt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen darauf, die Antragsverfahren schnell zu vereinfachen und für die Betroffenen verständlicher zu machen.
Wer das erste Mal einen Antrag auf Grundsicherung stellt, muss insgesamt acht Seiten ausfüllen. Acht Seiten sind es auch, wenn man Wohngeld beantragt und sogar 23 Seiten, wenn es um Hartz-IV-Leistungen für eine Familie geht. „Viele Betroffene lässt das wirklich verzweifeln. Sie fühlen sich von der Fülle an Formularen und den abstrakten Formulierungen überfordert“, berichtet Bernhard Sackarendt, Landesvorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Hinzu komme, dass auch die Bescheide der Ämter und Behörden entsprechend kompliziert verfasst seien. „Diese Menschen kommen dann zu uns, weil sie nicht mehr weiterwissen. Wir leisten dann eine Art Übersetzungshilfe und unterstützen beim Ausfüllen“, so Sackarendt weiter.
Gerade im Hinblick auf die Wohngeld-Reform zum 1. Januar 2023 besteht an dieser Stelle aus Sicht des SoVD dringender Handlungsbedarf. Denn: Die Zahl der Anspruchsberechtigten wird sich in Niedersachsen etwa verdreifachen. „Die Formulare müssen unbedingt sprachlich vereinfacht und vom Umfang her reduziert werden. Wir beobachten schon jetzt, dass einige Betroffene Leistungen nicht beantragen, weil sie nicht wissen, wie es geht. Diese Zahl wird sich weiter erhöhen. Gerade in schwierigen Zeiten wie diesen ist das fatal“, betont der niedersächsische SoVD-Chef.
In seinen rund 50 Beratungszentren berät der SoVD rund um die Themen Rente, Pflege, Behinderung, Gesundheit, Hartz IV und Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht. Mehr Infos dazu gibt es unter www.sovd-nds.de.
Arbeitslos kurz vor der Rente – was tun? Arbeitslosengeld kann die Rente aufbessern
Bad Fallingbostel. Wer kurz vor der Rente den Job verliert und keine neue Beschäftigung mehr findet, hat zwei Möglichkeiten: In Rente gehen oder Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen. Worauf bei der Entscheidung geachtet werden sollte, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel.
Werden Arbeitnehmer*innen arbeitslos, kurz bevor sie das Regelrentenalter erreicht haben und finden keinen neuen Job mehr, können sie ab dem 63. Lebensjahr vorzeitig die Rente beantragen – sofern sie weitere Voraussetzungen für den vorzeitigen Rentenbezug erfüllen. Allerdings besteht bei vielen auch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. „Für den Bezug von Arbeitslosengeld I spielt es keine Rolle, ob Betroffene bereits eine vorgezogene Altersrente beziehen könnten“, sagt SoVD-Berater*in Maren Rosebrock. Diese Möglichkeit solle auf jeden Fall in Betracht gezogen werden, da eine Beantragung der Leistungen einige Vorteile mit sich bringe.
Bei einem vorgezogenen Renteneintritt müssen Betroffen häufig Abschläge von bis zu 14,4 Prozent in Kauf nehmen. „Im Gegensatz dazu erhöht der Bezug von Arbeitslosengeld I die spätere Rente, da auch die Arbeitslosenzeit als Versicherungszeit angerechnet wird. Die Arbeitsagentur zahlt auf der Grundlage von 80 Prozent des letzten Bruttogehalts auf das Rentenkonto ein“, informiert Rosebrock. Zudem falle das Arbeitslosengeld I oft höher aus als die vorgezogene Altersrente. Ein Anspruch auf die Leistungen besteht für 24 Monate und höchstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.
Bei weiteren Fragen rund um das Thema „Rente“ unterstützen die Berater*innen des SoVD in Bad Fallingbostel. Der SoVD ist telefonisch unter 05162-904849 oder per E-Mail an info.badfallingbostel(at)sovd-nds.de erreichbar.
Erschienen: Presseinformation der Polizeiinspektion Heidekreis v.02.12 / Die Polizei warnt: Welle von Schockanrufen im Heidekreis
Heidekreis: Eine Welle von sogenannten Schockanrufen überzieht aktuell wieder einmal den Heidekreis. Dabei geht es den Anrufern ausschließlich um das Ersparte der Opfer. Die Betrüger geben sich am Telefon täuschend echt als Tochter, Sohn, Enkelin oder Enkel aus, die einen Unfall verursacht hätte und Geld benötige um beispielsweise eine Kaution zu bezahlen und nicht ins Gefängnis zu müssen.
Während der Angerufene noch damit beschäftigt ist, den Schock zu verdauen und das Ganze einzuordnen, wird das Telefon häufig an einen Komplizen übergeben, der sich als Polizist ausgibt und den Angerufenen weiterhin geschickt manipuliert.
Häufig wird dann auch noch ein falscher Staatsanwalt hinzugezogen. Hierbei handelt es sich um nur ein Beispiel von vielen möglichen Konstellationen. Die Polizei rät in solchen Fällen, nicht auf die Täter einzugehen und das Telefonat zu beenden. Weiterhin weist sie darauf hin, dass in Deutschland keine Kaution bezahlt wird. Außerdem fordern Polizei und Justiz kein Geld ein und übernehmen es an "windigen Ecken". Bei Unsicherheit sollte die zuständige Polizei oder ein Vertrauter angerufen werden. Häufig ist es auch hilfreich, denjenigen anzurufen, der angeblich den Unfall verursacht hat. In diesem Fall also Sohn, Tochter, Enkel oder Enkelin. In der Regel ist die Enkelin dann genauso überrascht, wie das Opfer selbst.