Mai 2022
Befristete Hilfe: Häusliche Pflege und Haushaltshilfe beantragenBei schwerer Krankheit oder nach Krankenhausaufenthalt
Bad Fallingbostel. Können sich gesetzlich Versicherte nach einem Krankenhausaufenthalt oder aufgrund einer schweren Erkrankung nicht selbst versorgen, haben sie die Möglichkeit, vorübergehend eine häusliche Krankenpflege oder eine Haushaltshilfe zu beantragen. Genehmigt werden bis zu vier Wochen – wenn im Haushalt keine Person lebt, die diese Aufgaben übernehmen kann. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel informiert rund um die Unterstützungsleistungen.
Fällt es ihnen aufgrund einer schweren Erkrankung, nach einer OP oder einer anderweitigen Behandlung im Krankenhaus schwer, sich selbst zu versorgen, können gesetzlich Versicherte bei der Krankenkasse vorübergehend Hilfe durch eine häusliche Krankenpflege oder eine Haushaltshilfe beantragen. „Das ist vor allem besonders für ältere Menschen sinnvoll, die allein leben und keinen Pflegegrad haben“, so Cora Bartels aus dem SoVD-Beratungszentrum in Bad Fallingbostel. Dass im Haushalt keine Person lebt, die Aufgaben übernehmen kann, ist grundsätzlich die Voraussetzung für eine Bewilligung der Unterstützung. Wird sie erfüllt, stehen Betroffenen die Leistungen bis zu einer Dauer von vier Wochen zu.
„Müssen Kinder betreut und versorgt werden, genehmigt die Krankenkasse die Hilfe sogar bis zu 26 Wochen“, weiß Bartels. Neben der Kinderbetreuung können auch beispielsweise Haushaltsaufgaben wie Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen und Putzen übernommen werden. „Der Umfang der Leistungen richtet sich nach den individuellen Einschränkungen der Betroffenen“, erklärt Bartels. Bei der Beantragung müssen sie eine Notwendigkeitsbescheinigung des*der behandelnden Arztes*Ärztin vorgelegen, die die genaue Diagnose enthält.
Für Fragen und Unterstützung bei der Beantragung der Leistungen stehen die Berater*innen des SoVD in Bad Fallingbostel gerne zur Verfügung. Kontakt zum SoVD kann telefonisch oder per E-Mail aufgenommen werden (05162-904849, info.badfallingbostel(at)sovd-nds.de).
Arztpraxen & Co.: Diskriminierung von Frauen mit Behinderung endlich beenden Internationaler Aktionstag zur Frauengesundheit
Hannover. Eigentlich sollten alle Menschen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheitswesen haben. Doch gerade Mädchen und Frauen mit Behinderung werden nach wie vor benachteiligt, wenn es um den Zugang zu Arztpraxen und medizinischen Informationen geht. Anlässlich des internationalen Aktionstags zur Frauengesundheit am 28. Mai fordert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen deshalb, die Diskriminierung der Betroffenen endlich zu beenden.
Mädchen und Frauen mit einer Behinderung werden in Deutschland nach wie vor an zahlreichen Stellen benachteiligt – so unter anderem auch im Gesundheitswesen. „Das fängt damit an, dass Praxen nicht barrierefrei zugänglich sind und zum Beispiel Röntgengeräte oder auch Untersuchungsliegen aufgrund der Behinderung nicht genutzt werden können“, erläutert Roswitha Reiß, Landesfrauensprecherin in Niedersachsen. Zudem fehle es an entsprechenden Informationen in einfacher Sprache, damit Aufklärungsgespräche verständlich geführt werden können. „Nur, wenn auch die Kommunikation barrierefrei ist, können Betroffene ihr Recht auf Selbstbestimmung wahrnehmen“, so Reiß weiter.
Aus Sicht des SoVD hätte in dem Bereich schon viel mehr passieren müssen. „Die UN-Behindertenrechtskonvention, die unter anderem festlegt, dass Menschen aufgrund ihrer Behinderung auch im Gesundheitsbereich nicht diskriminiert werden dürfen, ist seit 2009 geltendes Recht in Deutschland. Dass wir an dieser Stelle noch nicht weiter sind, ist ein Armutszeugnis“, betont die Landesfrauensprecherin.
Niedersachsens größter Sozialverband fordert daher, die Umsetzung viel stärker voranzutreiben, die Barrierefreiheit für Arztpraxen, Therapieeinrichtungen und Krankenhäuser flächendeckend einzuführen sowie Beratungs- und Aufklärungsgespräche in verständlicher Weise anzubieten.
„Taschendiebstähle im Heidekreis“ Wieder ältere Mitbürger bestohlen
Heidekreis: Am 24.05.2022 kam es im Heidekreis zu mehreren Taschendiebstählen. In Schwarmstedt wurde gegen 08.00 Uhr einer 79-jährigen während eines Einkaufes im Discounter ihre Geldbörse gestohlen. Zwischen 10.00 Uhr und 11.00 Uhr kam es in Walsrode zu drei Taschendiebstählen, bei denen wieder bevorzugt Senioren ausgewählt wurden.
Weitere Diebstähle ereigneten sich in Rethem und Soltau. In Schneverdingen wurde ein 78-jähriger durch einen Täter in ein Gespräch verwickelt, während ein zweiter Täter versuchte, dessen Geldbörse aus dem PKW zu stehlen. Als der Mann den Versuch bemerkte, flüchteten beide Täter.
Erschienen: Heidekreis Presseinformation der Polizeiinspektion Heidekreis
Teilrente: Kein Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge?Gesetzliche Vollrente Voraussetzung bei vielen Trägern
Bad Fallingbostel. Verzichten pflegende Angehörige auf ein Prozent ihrer Regelaltersrente, zahlt die Pflegekasse weiter auf das Rentenkonto ein. Möglich macht diese Teilrente das sogenannte Flexi-Rentengesetz. Das Problem dabei: Betroffene können ihren Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge verlieren beziehungsweise die Zahlung kann eingestellt werden. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel erklärt, worauf daher unbedingt geachtet werden sollte.
Entscheiden sich pflegende Angehörige dazu, auf ein Prozent ihrer Regelaltersrente zu verzichten und eine Teilrente zu beziehen, kann ihnen der Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge aberkannt werden. Das gilt auch, wenn sie bereits ausgezahlt wird. „Betroffen sind zum Beispiel die Versicherungsanstalt des Bundes und der Länder und die Zusatzversorgungskasse, aber auch andere Versicherungen. Da die Regelungen leider sehr unterschiedlich sein können, raten wir Betroffenen, sich vor Beantragung einer Teilrente zu informieren, ob bei ihrem Träger weiterhin ein Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge besteht“, so Cora Bartels aus dem SoVD-Beratungszentrum in Bad Fallingbostel.
Was ist also der Vorteil dieser Teilrente, die durch das sogenannte Flexi-Rentengesetzt ermöglicht wird? „Haben Betroffene das reguläre Renteneintrittsalter erreicht, erhalten also bereits die volle Regelaltersrente, tritt eine Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung ein. Ab diesem Zeitpunkt zahlt die Pflegekasse in der Regel keine Beiträge mehr auf das Rentenkonto ein“, erklärt Bartels. Wird allerdings auf die Vollrente verzichtet und eine Teilrente bezogen, profitieren pflegende Angehörige von zusätzlichen Rentenbeträgen – denn die Pflegekasse zahlt weiter.
Pflegende Angehörige, die eine vorgezogene Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente beziehen, sind von dieser Regelung nicht betroffen. Hier zahlt die Pflegekasse Rentenbeträge ein, die die spätere Altersrente erhöhen.
Bei Fragen und Unterstützungsbedarf helfen die Berater*innen des SoVD in Bad Fallingbostel gerne weiter und beraten außerdem zu anderen Rententhemen. Der Verband ist unter 05162-904849 sowie info.badfallingbostel(at)sovd-nds.deerreichbar.
Nikolai Welke - der Grenzgänger88 Tage durch Europa - er hat sich einen Lebenstraum erfüllt
Behringer liefert Meisterstück ab. „Ich habe viele nette Menschen kennenlernen dürfen - nun freue ich mich auf Zuhause
Behringen/Heidekreis. Sie feierten ihn wie einen kleinen Weltmeister, der in die Heimat zurückgekommen ist. Der Pastor kam auf den Wintermoorer Bahnhof, um seinen „Grenzgänger“, um Nikolai Welke, willkommen zu heißen. Edelgard Meyer-Gellersen, Ursula Schlüter vom SoVD-Ortsverband Behringen sowie SoVD-Kreisvorsitzender Jürgen Hestermann, der die über 60 Kilometer lange Fahrstrecke aus Hodenhagen mit seinem Motorrad zurücklegte, um sein treues Mitglied zu begrüßen: Sie waren alle gekommen, um dem 53jährigen zu gratulieren. Zu einer fast unglaublichen Tour quer durch Europa. Als er dann ausstieg, konnten auch Ehefrau Caroline und Tochter Emma die Tränen nicht mehr zurückhalten: Nach 88 Tagen und über 3000 Kilometern durch 12 europäische Staaten und 12 Bundesländern stand er nun wieder auf heimischen Grund. Und strahlte eine stille Freude aus: „Ich habe es geschafft.“
Nikolai ist schwer krank, hat nach einem Schlaganfall eine halbseitige Lähmung, ist aber ein Energiebündel. „Er wollte schon
„Für uns war es eine bewundernswerte Leistung unseres Mitgliedes, der auch unseren SoVD-Verband noch einmal deutlich gemacht hat, dass wir im Bereich der Barrierefreiheit noch kräftig nacharbeiten müssen,“ sagt SoVD-Kreisvorsitzender Jürgen Hestermann, als er sein Mitglied auf dem Wintermoorer Bahnhof begrüsst
vor vielen Jahren diese Tour machen, weil er überzeugt ist, dass die Menschen noch mehr auf soziale Belange aufmerksam gemacht werden müssen.“ Viele rieten ihm von dem Vorhaben ab. Er tat es aber doch, mit kräftiger Unterstützung seiner Frau. Und im kalten Februar ging es dann endlich los.
„Die größte Baustelle ist die Barrierefreiheit“
Er hat europaweit viele interessante Gespräche führen können. „Trotz der Pandemie haben mich unbekannte Menschen aufgenommen, in Ost und West, in Nord und Süd. Man hat mir zugehört und man hat mich auf viele Probleme, die gerade wir Behinderte haben aufmerksam gemacht.“
Nikolai hat viele große Baustellen in vielen großen Städten gesehen, aber die größte Baustelle, die Barrierefreiheit, werde immer noch vernachlässigt. Emden war ein Fall für sich, auch der Bahnhof in Buchholz/ Nordheide, eine uralte Geschichte, die längst noch nicht erledigt ist. „Als Gehbehinderter bist Du dort einfach schlecht aufgestellt.“
Nikolai hat sich trotzdem viele Wünsche erfüllen können, war auf der Zugspitze und am Rheinfall, besuchte die Partnerorte von Behringen in der Schweiz, Luxemburg und in den Niederlanden, machte einen Abstecher nach Polen und war auf Kurzvisite in Frankreich und Dänemark. Geschlafen hat er überwiegend in Häusern, die ihm der SoVD oder die Kirchen zur Verfügung gestellt hatten. Nur einmal musste er auf ein Hotel ausweichen. „Aber auch hier gibt es noch kräftigen Nachholbedarf zum Thema Barrierefreiheit,“ zieht der Behringer eine erste Bilanz seiner Tour. Und manchmal auch noch in den Kirchen. Er würde sich wünschen, dass sein Verband sich noch mehr mit diesem Problem der Barrierefreiheit beschäftigen würde.
Im Schützenhaus Behringen war Bürgermeister Jens Bülthuis erster Gratulant, ebenfalls einige Vereine und Verbände des Ortes. Von der Insel La Palma war Mutter Renate angereist, die ihrem Sohn für solch einen Lebensmut einfach nur in den Arm nahm.
SoVD im Gespräch mit der Polizei- Engere Zusammenarbeit
Soltau/Heidekreis(mü/ak). Die Polizei des Landkreises und der SoVD Heidekreis, der größte Sozialverband in der Region, wollen künftig noch mehr zusammenarbeiten. Das war das Ergebnis eines intensiven Gedankenaustausches zwischen der Polizeiinspektion Heidekreis mit Sitz in Soltau und dem Kreisvorstand des SoVD.
Jürgen Hestermann, Kreisvorsitzender des SoVD, stellte den Verband in kurzen Worten vor, Mehr als 8000 Mitglieder gebe es im Heidekreis, mit steigender Tendenz. Rund 315 Ehrenamtliche seien ständig unterwegs und kümmerten sich um sehr viele soziale Belange der Menschen, zum Beispiel auch in Zusammenhang mit dem Bahn-Fahrstuhl in Soltau, der lange nicht fuhr oder um immer mehr stattfindende Betrugstaten. Hier gab es gleich mehrere Vorträge vom „Weißen Ring“. Immer wieder nehme man dabei die Politik und Hinweise der Polizei mit ins Boot. Sehr gern wolle man noch enger mit der Polizei zusammenarbeiten und würde zu einer größeren gemeinsamen Veranstaltung aller Ortsverbände einladen. Stefan Sengel, Leiter der Polizeidirektion Heidekreis, zeigte sich davon sehr angetan und würde hier schon bald aktiv werden. Unter dem Titel „Was ich schon immer einmal wissen wollte“ sei eine solche gemeinsame Veranstaltung sehr nützlich. Die Polizei im Heidekreis versuche, mit ihren rund 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, eine gute Aufklärungsarbeit zu leisten. Vereinbart wurde, Hinweise der Polizei künftig auch im SoVD-Internet aktuell zu veröffentlichen.
Ein wichtiges Thema aus Sicht des SoVD seien die Behindertenparklätze. Auf Nachfrage erfuhr der SoVD, dass derartige Parkplätze auf den Grundflächen von heimischen Discountern auch den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung unterliegen und entsprechend kontrolliert werden. Diese Flächen seien öffentlich, machte die Polizei deutlich.
(Bildnachweis: Krämer)
die Polizei informiert"Schockanrufe"
Im Verlauf des zurückliegenden Wochenendes kommt es in Soltau zu zahlreichen sog. "Schockanrufen" zum Nachteil älterer Mitbürger. In diesen Telefonaten äußerten Unbekannte gegenüber den Opfern, dass eines ihrer Kinder einen Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang verursacht haben soll und nun eine Kaution fällig wäre, damit eine Untersuchungshaft zu Lasten der Kinder vermieden werden kann. Bei diesen Anrufen handelt es sich um perfide Versuche von Straftätern an Vermögenwerte der Opfer zu kommen. Die Unbekannten variieren dabei in den inhaltlichen Darstellungen. Die Polizei warnt davor auf Geldforderungen jeglicher Art einzugehen, die im Zusammenhang mit Telefonanrufen dieser Art gefordert werden. Beenden sie die Gespräche sofort. Im Zweifel wenden Sie sich an die Polizei und halten Sie Rücksprache mit ihren Familienangehörigen in einem gesonderten Gespräch oder Telefonat.
Erschienen: Heidekreis Presseinformation der Polizeiinspektion Heidekreis
Bei Verletzungen stehen Betroffenen Leistungen der Unfallversicherung zu Pflegende Angehörige sind unfallversichert
Bad Fallingbostel. Unfälle passieren schnell. Ob unglücklich gestürzt und den Arm gebrochen oder beim Umlagern den Rücken verletzt: Unter bestimmten Voraussetzungen sind pflegende Angehörige automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung versichert, wenn etwas im Zusammenhang mit ihrer Pflegetätigkeit passiert – das gilt auch für Wegstrecken vom beziehungsweise zum Pflegeort. Wichtige Voraussetzung: Der*die pflegende Angehörige ist bei der Pflegekasse als Pflegeperson gemeldet. Was es darüber hinaus zu beachten gibt, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel.
Verletzen sich pflegende Angehörige bei Tätigkeiten, die direkt etwas mit der pflegebedürftigen Person zu tun haben, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitsunfall gelten. Dann stehen ihnen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu. „Abgedeckt sind sowohl klassische Pflegetätigkeiten als auch Haushaltsaufgaben, die für Pflegedürftige übernommen werden“, informiert SoVD-Berater*in Cora Bartels aus dem Beratungszentrum in Bad Fallingbostel. Außerdem sind Wegstrecken von oder zum Wohnort versichert – zum Beispiel bei Besorgungen. Die Betroffenen müssen allerdings bei der Pflegekasse als Pflegeperson gemeldet sein.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person den Pflegegrad zwei oder höher zuerkannt bekommen hat. Zudem muss die häusliche Pflege an mindestens zwei Tagen in der Woche und im Umfang von insgesamt zehn Stunden geleistet werden. Haben pflegende Angehörige einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, sollten sie sich nach einem Unfall direkt an eine*n Arzt*Ärztin wenden und melden, dass er im Rahmen der häuslichen Pflege passiert ist. „Geben Mediziner*innen den Vorfall nicht an die Unfallversicherung weiter, sollten Betroffene dies unbedingt selbst tun“, rät Bartels. Erst dann könnten die Kosten für beispielsweise Behandlungen, Rehamaßnahmen oder Fahrtkosten übernommen werden. „In besonders schweren Fällen kann sogar ein Anspruch auf Rente bestehen“, fügt Bartels hinzu.
Für Fragen hierzu oder zu weiteren Pflegethemen stehen die Berater*innen des SoVD in Bad Fallingbostel zur Verfügung. Kontakt aufgenommen werden kann unter 05162-904849oder info.badfallingbostel(at)sovd-nds.de.