Juni 2022
Erneut falsche Polizeibeamte am Telefon
Munster: In den vergangenen Tagen kam es insbesondere im Bereich Munster zu vermehrten Anrufen falscher Polizeibeamter. Der männliche Anrufer gab sich als "Kripobeamter" aus und erfragte, ob der Angerufene etwas von einem Überfall in der Nachbarschaft mitbekommen hätte. Grundsätzlich wollen die Täter dann wissen, ob Wertgegenstände im Haus aufbewahrt werden und überzeugen das Opfer, diese Wertgegenstände für eine gewisse Zeit der Polizei zu übergeben, da sie dort sicher seien. Bei den Fällen, die der Polizei bisher bekannt wurden, haben sich die Angerufenen vorbildlich verhalten und das Telefonat vorzeitig beendet. Zu einer Vermögensschädigung kam es nicht. Die Polizei rät in solchen Fällen, aufzulegen oder eine Vertrauensperson zu Rate zu ziehen. Außerdem weist sie darauf hin, dass sie keine Wertgegenstände, Bargeld oder ähnliches in Verwahrung nimmt.
(Erschienen: Presseinformation der Polizeiinspektion Heidekreis v.)
Bei Urlaub pflegender Angehöriger Verhinderungspflege nutzenPflegekasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Kosten
Bad Fallingbostel. Fahren pflegende Angehörige in den Urlaub, können Pflegebedürftige eine Verhinderungspflege beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen trägt die Pflegekasse dann die Kosten für einen Ersatz, der die Pflege in dieser Zeit übernimmt – für bis zu sechs Wochen im Jahr. Was dabei beachtet werden sollte und welche Bedingungen gelten, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel.
Benötigen pflegende Angehörige eine Auszeit und möchten Urlaub machen, haben pflegebedürftige Menschen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, vorübergehend eine Verhinderungspflege zu beantragen. Die Pflegekasse übernimmt anfallende Kosten für einen Pflegeersatz für maximal sechs Wochen, beziehungsweise 42 Tage im Jahr, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens Pflegegrad zwei vorliegt und Betroffene bereits sechs Monate zu Hause gepflegt worden sind. „In welcher Höhe die Pflegekasse Kosten übernimmt, hängt davon ab, wer die Verhinderungspflege durchführt. Das können ehrenamtliche Helfer*innen, Verwandte und Bekannte, aber auch ein Pflegedienst sein“, weiß SoVD-Berater*in Cora Bartels.
Wird die Verhinderungspflege von Nicht-Verwandten oder einem Pflegedienst übernommen, zahlt die Pflegekasse für Pflegegrad zwei bis fünf bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr. „Bei Familienangehörigen ersten oder zweiten Grades und Personen, die mit dem*der Pflegebedürftigen in einem Haushalt wohnen, darf der ausgezahlte Betrag das Anderthalbfache des monatlichen Pflegegeldes nicht überscheiten“, so Bartels. Allerdings könnten Verwandte anfallende Kosten wie Fahrtkosten, Verdienstausfälle oder Kosten für die Kinderbetreuung geltend machen. Zusammengerechnet liegt die Kostengrenze auch hier bei 1.612 Euro pro Jahr.
Die Berater*innen des SoVD in Bad Fallingbostel stehen für weitere Fragen zur Verfügung und unterstützen bei der Antragstellung. Der Verband ist telefonisch und per E-Mail zu erreichen (05162-904849 oder info.badfallingbostel(at)sovd-nds.de).
Polizei warnt vor Haustürgeschäften
Walsrode: Die Polizei warnt erneut vor Geschäften, die an der Haustür abgewickelt werden. Nicht selten kommt es in diesem Zusammenhang zu Straftaten, wie auch am Mittwoch, gegen 13.40 Uhr am Königsberger Weg: Ein Unbekannter hatte einer lebensälteren Walsroderin angeboten, Gartenarbeiten auf ihrem Grundstück durchzuführen. Der Mann begab sich im weiteren Verlauf über die Terrassentür ins Wohnhaus. Ob etwas entwendet wurde ist bisher nicht bekannt. Als das Opfer ihn ansprach, verließ er die Örtlichkeit mit einem dunkelroten Pkw.
Täterbeschreibung: männlich, etwa 186 cm groß, dick, südeuropäische Erscheinung, sprach hochdeutsch, ihm fehlten mehrere Zähne, schwarzes Haar, trug grüne Arbeitshose und blaues T-Shirt. Hinweise zum Täter nimmt die Polizei Walsrode unter 05161/984480 entgegen.
Erschienen: Presseinformation der Polizeiinspektion Heidekreis v.