April 2021
Pflegeversicherung: Corona-Regelungen werden verlängertGesundheitlicher Schutz und Entlastung für Pflegebedürftige
Heidekreis (sovd). Coronabedingte Massnahmen für pflegebedürftige Personen werden bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Das betrifft unter anderem eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), die Zahlung von Pflegeunterstützungsgeld oder verpflichtende Beratungsbesuche. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel berät Betroffene zu den Regelungen.
Das Bundeskabinett hat beschlossen, einige befristete Corona-Regelungen im Bereich der Pflegeversicherung bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. So werden persönliche Begutachtungen des MDK zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit weiterhin ausgesetzt. „Wir begrüßen den Versuch, das Infektionsrisiko für Betroffene zu verringern. Trotzdem ist es in vielen Fällen problematisch, wenn eine Einstufung in einen Pflegegrad nur nach Aktenlage oder aufgrund eines Telefongesprächs erfolgt“, mahnt Cora Bartels aus dem Beratungszentrum. Auch verpflichtende Beratungsgespräche für Pflegegeldempfangende können auf Wunsch telefonisch oder digital, wie zum Beispiel per Videokonferenz, durchgeführt werden. Eine weitere Maßnahme betrifft die Zahlungsdauer des Pflegeunterstützungsgeldes: Sie wird auf 20 Arbeitstage angehoben. Außerdem können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 vorübergehend den Entlastungsbetrag, den sie in Höhe von 125 Euro erhalten, auch für haushaltsnahe Dienstleistungen verwenden. Aus 2019 und 2020 angesparte Beträge für Entlastungsleistungen können Betroffene noch bis zum 30. September 2021 nutzen – und das unabhängig vom Pflegegrad.
Die Berater*innen des SoVD in stehen für Fragen zur Verfügung und beraten zu weiteren Themen rund um die Pflege. Kontaktiert werden kann der SoVD telefonisch unter 05162-904849 oder per E-Mail: info.badfallingbostel(at)sovd-nds.de.
Für Schulausbildung: Nachzahlung bis zum 45. Lebensjahr möglichDurch freiwillige Beiträge Rente aufbessern
Bad Fallingbostel (sovd). Rentenanspruch steigern oder eine Wartezeit erfüllen – bis zum 45. Lebensjahr können freiwillige Beiträge für Schulausbildungszeiten nachgezahlt werden. Die monatlichen Beträge für 2021 können dabei zwischen 83,70 Euro und 1.320,60 Euro liegen. Wie das genau geht, wissen die Berater*innen des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel.
Eine wenig genutzte Möglichkeit: Wer seinen Rentenanspruch erhöhen oder eine bestimmte Wartezeit erfüllen möchte, kann bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres freiwillige Beträge für Schul- und Hochschulzeiten einzahlen. Diese Nachzahlung ist aber nur für Zeiten möglich, die noch nicht angerechnet wurden und nicht bereits mit Beiträgen belegt sind.
Infrage kommen besonders schulische Ausbildungszeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahres sowie Schul- und Hochschulzeiten, die gewöhnlich nicht anrechenbar sind, da sie die Höchstdauer von acht Jahren überschreiten. „Je nach Möglichkeit kann 2021 monatlich ein beliebiger Betrag von 83,70 Euro bis 1.320,60 Euro nachgezahlt werden“, weiß Cora Bartels aus dem SoVD-Beratungszentrum in Bad Fallingbostel. „Um zu klären, ob sich eine solche Nachzahlung wirklich lohnt, sollte im Vorfeld in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden. Hier helfen wir gerne“, sagt Bartels.
Weitere Fragen rund um das Thema Rente beantworten die Berater*innen des SoVD in Bad Fallingbostel. Zu erreichen ist der SoVD unter05162-904849 oder info.bad fallingbostel@sovd-nds.de.