Januar 2022
SoVD empfiehlt: Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragenRückerstattung bei Überschreitung der individuellen Belastungsgrenze
Heidekreis (SoVD). Für verschiedenen Leistungen der Krankenkasse, wie zum Beispiel verschreibungspflichtige Medikamente oder eine physiotherapeutische Behandlung, muss etwas dazugezahlt werden. Gesetzlich Krankenversicherte können allerdings einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen, wenn die Kosten ihre sogenannte Belastungsgrenze überschreiten und bekommen darüber hinaus gezahlte Beträge erstattet. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel rät daher, Belege von Zuzahlungen eines Jahres zu sammeln und einen Antrag auf Befreiung zu stellen.
Gesetzlich Krankenversicherte müssen für bestimmten Leistungen der Krankenkasse etwas dazu bezahlen. Wird die finanzielle Belastung zu hoch, kann ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt werden. Die sogenannte Belastungsgrenze wird für jeden Haushalt individuell ermittelt. Dabei werden vom Jahresbruttoeinkommen zunächst mögliche Freibeträge abgezogen. In diesem Jahr sind das 5.922 Euro für die*den erste*n Erwachsene*n des Haushalts und weitere 8.388 Euro pro Kind. Danach wird die Belastungsgrenze in Höhe von zwei Prozent errechnet – für chronisch kranke Menschen beträgt sie ein Prozent und auch Sozialhilfeempfänger*innen, die beispielsweise Hartz IV beziehen, können entlastet werden. Hier wird zur Berechnung der Regelsatz zugrunde gelegt. „Das Thema ist komplex und das kann verunsichern. Deshalb stehen wir Betroffenen gerne zur Seite“, sagt Jürgen Hestermann, Kreisvorsitzender des SoVD Heidekreis.
Zahlungen, die die Belastungsgrenze überschreiten, werden von der Krankenkasse zurückerstattet. „Damit ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt werden kann, müssen aber entsprechende Belege eines Jahres gesammelt werden. Eine Befreiung ist grundsätzlich bis zu vier Jahre rückwirkend möglich“ weiß Hestermann.
Online-Vortrag informiert zu Altersrenten Digitale SoVD-Vortragsreihe startet wieder
Erneut bietet der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen im Rahmen der digitalen SoVD-Vortragsreihe wieder Online-Veranstaltungen zu verschiedenen Themen an. Die erste in diesem Jahr findet am 24. Februar 2022 von 16 bis 17.30 Uhr statt. Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig, informiert zu diesen Fragen: „Altersrenten: Welche steht mir zu? Und reicht sie später zum Leben?“.
Auch 2022 nutzt der SoVD wieder seine digitale-Vortragsreihe, um Interessierte online und ganz bequem von zu Hause aus zu informieren. Mit dabei sind aber nicht nur neue Themen – auch Veranstaltungen aus dem vergangenen Jahr bekommen wegen des großen Interesses weitere Termine.
Der erste Vortrag des neuen Jahres findet am 24. Februar 2022 von 16 bis 17.30 Uhr über Zoom statt. In „Altersrenten: Welche steht mir zu? Und reicht sie später zum Leben?“ verschafft Kai Bursie den Teilnehmenden einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Arten der Altersrente und erklärt alles Wichtige zum Anspruchsalter und den Anspruchsvoraussetzungen. Außerdem spricht der Referent über die Grundzüge der Rentenberechnung sowie mögliche Rentenlücken und thematisiert, wie sinnvoll eine weitere Altersvorsorge sein kann.
Mitglieder und Interessierte können sich per E-Mail an weiterbildung@sovd-nds.de bis zum 17. Februar 2022 zum kostenlosen Vortrag anmelden. Teilnehmende bekommen anschließend zwei Tage vor Veranstaltung eine E-Mail mit einem Zoom-Link zugeschickt. Weitere Informationen und aktuelle Termine zur SoVD-Vortragsreihe sind unter www.sovd-nds.de zu finden.
SoVD-Tipp: Stromkosten für E-Rolli & Co. erstatten lassenKrankenkasse muss in bestimmtem Fällen Energiekosten für Hilfsmittel tragen
Bad Fallingbostel: Wenn jemand ein elektrisches Hilfsmittel benötigt, wird dies meistens vom Arzt*von der Ärztin verordnet und – wenn alles gut läuft – auch von der Krankenkasse bezahlt. Was viele aber nicht wissen: Auch die Stromkosten für den E-Rolli, das Beatmungsgerät oder die Wechseldruckmatratze müssen von der Kasse bezahlt werden. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel hilft Betroffenen, die Übernahme der Kosten zu beantragen.
Wer häufig seinen E-Rollstuhl aufladen oder regelmäßig einen Inhalator benutzen muss, hat erhöhte Stromkosten. Doch die wenigsten Krankenkassen klären ihre Kund*innen darüber auf, dass sie diese Kosten erstatten müssen. „Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass das Hilfsmittel ärztlich verordnet und von der Krankenkasse vorab bewilligt wurde“, erklärt Fr. Cora Bartels aus dem Beratungszentrum in Bad Fallingbostel. Für selbstbeschaffte Hilfen erhielten Betroffene keine Stromkostenerstattung.
Leider sind die Regelungen der Krankenkassen nicht einheitlich. „Manche zahlen eine Pauschale, andere rechnen nach Verbrauch ab. Das muss aber beantragt werden. Bei manchen Kassen gibt es dafür einen Vordruck, anderen reicht ein formloses Schreiben“, so Bartels weiter. Es lohne sich aber, sich nach den Regelungen der eigenen Krankenkasse zu erkundigen, denn Stromkosten könnten bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.
Die Berater*innen des SoVD in Bad Fallingbostel beantworten Fragen, unterstützen bei der Antragstellung und legen – wenn nötig – Widerspruch ein. Der SoVD ist unter 05162-904849oder info.badfallingbostel(at)sovd-nds.deerreichbar.