März 2022
Vereinfachter Zugang zu Hartz IV und Grundsicherung verlängertRegelungen gelten bis 31.12.2022
Bad Fallingbostel. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden im vergangenen Jahr Regelungen für einen vereinfachten Zugang zu Hartz IV und Leistungen der Grundsicherung eingeführt. Diese werden jetzt bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel informiert über die Sonderregelungen.
Der im vergangenen Jahr eingeführte vereinfachte Zugang zu Hartz IV und Grundsicherung wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. „Die Beantragung beziehungsweise der Bezug ist durch die Regelungen schneller und unbürokratischer möglich“, sagt Cora Bartels aus dem Beratungszentrum in Bad Fallingbostel. Sie gelten auch für die sogenannte ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, die unter anderem Menschen, deren Erwerbseinkommen oder Kurzarbeitergeld nicht ausreicht, sowie Selbstständige mit geringen Einkünften beziehen können.
Außerdem wird die Vermögensprüfung für sechs Monate ausgesetzt. Leistungsberechtigte müssen lediglich erklären, nicht über ein erhebliches Vermögen zu verfügen. „Die Grenze liegt bei 60.000 Euro und erhöht sich für jede weitere Person um 30.000 Euro“, weiß Bartels. Ebenfalls für sechs Monate wird auch nicht geprüft, ob Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angemessen sind. Diese vereinfachte Regelung greift auch bei Weiterbewilligungs-anträgen.
Bei Fragen zu den Sonderregelungen und rund um die Themen Hartz IV und Grundsicherung stehen die Beraterinnen und Berater des SoVD in Bad Fallingbostel zur Verfügung. Zu erreichen ist der Verband unter info.badfallingbostel(at)sovd-nds.de oder 05162-904849.
Mit Euro-Schlüssel Zugang zu öffentlichen Behinderten-WCs Toiletten in Deutschland, Österreich und der Schweiz öffnen
Bad Fallingbostel. Passt in Deutschland, Österreich und der Schweiz: Unter bestimmten Voraussetzungen haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, den sogenannten Euro-Schlüssel für öffentliche Behindertentoiletten zu erwerben und damit mehr als 12.000 Schlösser zu öffnen. Bestellt werden kann der WC-Schlüssel für 23 Euro beim Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e.V. (CBF). Alle weiteren wichtigen Informationen für Betroffene hat der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel.
Mit dem Euro-Schlüssel für Behindertentoiletten haben Menschen mit Behinderung Zugang zu mehr als 12.000 öffentlichen sanitären Anlagen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. „Der Euro-Schlüssel kann an Autobahnraststätten und Bahnhöfen, aber auch beispielsweise für öffentliche WCs in Fußgängerzonen, Behörden und Museen genutzt werden“, weiß SoVD-Berater*in Cora Bartels.
Als Berechtigung für den Schlüssel dient ein deutscher Schwerbehindertenausweis, wenn er eines dieser Merkzeichen enthält: aG (außergewöhnlich gehbehindert), BL (blind), H (hilflos), B (Berechtigung für eine Begleitperson). Bei dem Merkzeichen G (gehbehindert) muss zusätzlich ein Grad der Behinderung von mindestens 70 vorliegen. Aber auch ohne Schwerbehindertenausweis haben zum Beispiel Stomaträger*innen sowie Menschen mit chronischer Blasen-/ Darmerkrankung, Multipler Sklerose, Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa einen Anspruch. „Kann die Erkrankung nicht anders nachgewiesen werden, reicht eine ärztliche Bescheinigung aus“, so Bartels.
Erfüllen Betroffene diese Voraussetzungen, können sie den Euro-Schlüssel für 23 Euro beim CBF (www.cbf-da.de/de/shop/euro-wc-schluessel/) erwerben. Kontaktiert werden kann der Verein unter 06151 81220 oder bestellung(at)cbf-darmstadt.de. „Für insgesamt 30 Euro erhalten Berechtigte zum Schlüssel außerdem das Verzeichnis ‚der Locus‘, in dem alle zugänglichen Standorte aufgeführt werden“, informiert Bartels.
Für Fragen rund um das Thema Behinderung stehen die Berater*innen des SoVD in Bad Fallingbostel gerne zu Verfügung. Sie sind unter 05162-904849 oder info.badfallingbostel(at)sovd-nds.de erreichbar.
Noch diesen Monat freiwillige Rentenbeiträge für 2021 nachzahlenFrist läuft am 31. März 2022 ab
Bad Fallingbostel. Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig ist, hat noch bis zum 31. März 2022 die Gelegenheit, freiwillige Rentenbeiträge für das vergangene Jahr nachzuzahlen. Dadurch ist es beispielsweise möglich, den Anspruch auf die Altersrente zu erhöhen – und unter bestimmten Voraussetzungen zu erwerben. Die freiwilligen Zahlungen können monatlich in einer beliebigen Höhe zwischen 83,70 Euro und 1.320,60 Euro geleistet werden. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel berät rund um das Thema.
Freiwillige Beiträge rückwirkend für 2021 nachzahlen: Personen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können das noch bis zum 31. März tun. „Die Höhe der monatlichen Zahlungen kann von Betroffenen in einem Rahmen von83,70 Euro bis 1.320,60 Euro frei bestimmt werden“, informiert SoVD-Berater*in Cora Bartels
Durch die freiwilligen Rentenbeiträge können Zahlende beispielsweise in bestimmten Fällen einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erhalten sowie ihre Altersrente erhöhen – oder unter bestimmten Voraussetzungen so einen Anspruch auf eine Altersrente erwerben. „Dafür sind allerdings fünf Beitragsjahre auf dem Rentenkonto nötig. Für Personen, die vor 1955 geboren wurden und trotz Kindererziehung nicht auf fünf Beitragsjahre kommen, gibt es dabei eine Sonderregelung. Sie können auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze jederzeit noch fehlende Beträge einzahlen und nachträglich einen Rentenanspruch erhalten“, weiß Bartels.
Die Berater*innen des SoVD in Bad Fallingbostel stehen für Fragen rund um die freiwilligen Beitragszahlungen zur Verfügung und helfen auch gerne bei anderen Rententhemen weiter. Erreicht werden kann das Verband telefonisch unter 05162-904849 oder mit einer E-Mail an info.badfallingbostel(at)sovd-nds.de
Corona bei Kindern kann als Schulunfall gemeldet werdenBei Verdacht auf Ansteckung in der Schule sollten Eltern Unfallversicherung informieren
Bad Fallingbostel. Haben sich Kinder in der Schule mit Corona infiziert, kann das der gesetzlichen Unfallversicherung als Schulunfall gemeldet werden, die dann jegliche Behandlungskosten übernimmt. Voraussetzung für eine Anerkennung ist allerdings die Beweisbarkeit, dass sich ein Kind tatsächlich dort angesteckt hat. Was es dabei zu beachten gibt, weiß der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel.
Da schulpflichtige Kinder während der Schulzeit und auf dem Schulweg gesetzlich unfallversichert sind, kann eine Corona-Infektion von Schüler*innen bei der Unfallversicherung als Schulunfall gemeldet werden. „Schulen sind nur bei schweren Krankheitsverläufen verpflichtet, die Unfallversicherung zu informieren. Deshalb sollten Eltern das selbst tun, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich das Kind im Unterricht oder bei schulischen Veranstaltungen infiziert hat“, rät Cora Bartels aus dem SoVD-Beratungszentrum in Bad Fallingbostel. Außerdem sei es ratsam, im konkreten Verdachtsfall auch die Schule in Kenntnis zu setzen.
Nach einer Meldung prüft die Unfallversicherung im Einzelfall, ob sich ein Kind tatsächlich in der Schule und nicht etwa bei Freizeitaktivitäten oder im familiären Umfeld angesteckt haben kann. Als Nachweis für die Infektion müssen Eltern zudem einen zeitnahen PCR-Test ihres Kindes vorlegen. „Wird ein Schulunfall anerkannt, zahlt die Unfallversicherung alle Maßnahmen, die zur Heilung unternommen werden“, so Bartels.
Bei Fragen helfen die Berater*innen des SoVD gerne weiter. Der Verband ist unter 05162-904849 oder info.badfallingbostel(at)sovd-nds.de zu erreichen.
SoVD Heidekreis hatte sich eingeschaltet- Ortsvorsteher und Stadt lösten ein Problem für RollstuhlfahrerSoVD Heidekreis hatte sich eingeschaltet- Ortsvorsteher und Stadt lösten ein Problem für RollstuhlfahrerGeschafft! Bordsteinkanten in der Cordinger Straße werden abgesenkt
Benefeld(mü). Das ist gerade in dieser schwierigen Zeit doch recht schnell gegangen. Ortsvorsteher Armin Welz hatte den Sozialverband Heidekreis gebeten, sich einmal auf der Cordinger Straße gegenüber von ALDI den Fußweg anzuschauen, der keine Bordsteinabsenkung in diesem Bereich vorsah. Schlecht für die Rollstuhlfahrer, die unter aus einem der Seniorenheime kommen und einkaufen möchten, sogar etwas gefährlich, weil hier mehrere Straßen „zusammenstoßen“. Nach der Ortsbesichtigung nahm der Ortsvorsteher Kontakt mit dem Bauamt auf- und das reagierte zügig. In dieser Woche sind Mitarbeiter des Bauhofes dabei, die Absenkungen sehr fachmännisch herzustellen. Sehr zur Freude aller Betroffener, die sich über die schnelle Reaktion des Ortsvorstehers und der Verwaltung (Frank Janke) freuten.
Bad Fallingbostel. Die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen ermöglichen oder erhalten und die häusliche Pflege erleichtern: Zu diesem Zweck bezuschusst die Pflegekasse Maßnahmen, die der Verbesserung des individuellen Wohnumfelds dienen, wenn nicht ein anderer Leistungsträger vorrangig zuständig ist. Schon ab Pflegegrad eins können Betroffene bei einer Antragstellung bis zu 4.000 Euro bekommen. Was Betroffene sonst noch dazu wissen müssen, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel.
Vorausgesetzt kein anderer Leistungsträger ist vorrangig zuständig, bekommen Pflegebedürftige ab Pflegegrad eins Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds von der Pflegekasse bezuschusst– mit bis zu 4.000 Euro. Damit soll vor allem eine selbstständige Lebensführung gewährleistet oder erhalten, aber auch die häusliche Pflege erleichtert werden. „Wichtig ist dabei, dass es sich um die Wohnung des pflegebedürftigen Menschen oder den Haushalt handelt, in den er aufgenommen wurde“, weiß SoVD-Beraterin Cora Bartels. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, zahlt die Pflegekasse für jede Person einen Zuschuss – bis zu einem Gesamtbetrag von 16.000 Euro.
Unterstützt werden Maßnahmen wie zum Bespiel ein Treppenlift oder Aufzug, Fenster mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe, Türverbreiterungen oder der Austausch einer Badewanne durch eine barrierefreie Dusche. „Auch der Umzug in eine bedürfnisgerechtere Wohnung kann in bestimmten Fällen als Wohnumfeldverbesserung geltend gemacht werden“, so Bartels. Zuschüsse sollten grundsätzlich vor Beginn der Maßnahmen unter Vorlage eines Kostenvoranschlags bei der Pflegekasse beantragt werden.
Die Beraterinnen des SoVD in Bad Fallingbostel unterstützen bei Bedarf bei der Antragstellung und stehen auch für weitere Fragen zur Verfügung. Der Verband kann unter 05162-904849 oder info.badfallingbostel(at)sovd-nds.de kontaktiert werden.