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Juli 2022

Als ehrenamtlich Aktive*r gesetzlich unfallversichert? Auch Zahlung von Verletztengeld und Verletztenrente möglich

Bad Fallingbostel. Abhängig von ihrem Tätigkeitsbereich sind ehrenamtlich Aktive gegebenenfalls gesetzlich und beitragsfrei unfallversichert. Darunter fallen zum Beispiel Rettungsunternehmen, das Bildungs- und Gesundheitswesen, die Wohlfahrtspflege sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen – inklusive dazugehöriger Arbeitsgemeinschaften und Verbänden. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel informiert zu den geltenden Bestimmungen.

Ehrenamtlich Aktive sind in vielen Tätigkeitsbereichen gesetzlich und daher beitragsfrei unfallversichert – dazu zählt auch die Arbeit beim SoVD. „Vereine und Initiativen sind beispielsweise durch die Berufsgenossenschaften versichert. Welche genau zuständig ist, hängt ebenfalls vom Tätigkeitsbereich der Engagierten ab“, erklärt Cora Bartels aus dem SoVD-Beratungszentrum in Bad Fallingbostel.

Gesetzlich versichert sind grundsätzlich Unfallschäden, die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit passieren sowie Wegstrecken zwischen Wohn-und Einsatzort. Nicht als Wegeunfall abgedeckt sind Umwege oder Unterbrechungen. „Zu den Leistungen, deren Kosten durch den*die Träger*in übernommen werden, zählen ärztliche Behandlungs- und Krankenhauskosten, Hilfsmittel und ambulante oder stationäre Rehamaßnahmen“, weiß Bartels.

Darüber hinaus wird Verunfallten ein Verletztengeld gezahlt, wenn sie arbeitsunfähig sind. Das gilt aber nur, wenn sie neben dem Ehrenamt selbständig oder angestellt tätig sind und daraus ein Einkommen erzielen. Denn: Das Verletztengeld ist ein Ersatz für den Einkommensausfall. „Die Höhe beträgt 80 Prozent des letzten Bruttogehalts, das vor der Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt wurde“, so Bartels. Bleibt bei Betroffenen eine dauerhafte Minderung der Erwerbstätigkeit von mindestens 20 Prozent bestehen, erhalten sie eine Verletztenrente. Bei Personen, die kein Erwerbseinkommen haben, wird für die Berechnung der Rentenhöhe ein fiktives Einkommen in Höhe des Mindest-Jahresarbeitsverdienstes zugrunde gelegt.

Weitere Fragen beantworten die Berater*innen des SoVD in Bad Fallingbostel. Der Verband ist telefonisch und per E-Mail erreichbar (05162-904849 oder info.badfallingbostel(at)sovd-nds.de).

Polizeiinspektion Heidekreis informiertSchockanrufe reißen nicht ab

Heidekreis: Seit rund zwei Wochen zieht eine Welle von Schockanrufen über den Heidekreis. Nachdem zunächst die Ortschaften Munster, Wietzendorf, Soltau und Schneverdingen betroffen waren, mehren sich aktuell die Anrufe im südlichen Teil des Landkreises. Die Täter bedienen sich dabei immer des gleichen Musters: Die Anrufenden täuschen in der Regel einen besonders schlimmen Verkehrsunfall vor, bei dem es angeblich um Tote und Verletzte geht. Entweder meldet sich ein falscher Polizeibeamter, der im Laufe des Telefonats den Hörer an das vermeintliche Kind der Angerufenen abgibt oder das falsche Kind ruft an. Nicht selten täuschen die falschen Kinder Schmerzen vor, schreien und weinen. Die Angerufenen sind schockiert und halten die Situation für real. In der Regel geben die Täter vor, Geld zu benötigen, um zum Beispiel nicht ins Gefängnis zu müssen oder einen Krankenhausaufenthalt bezahlen zu können. Die Täter haben es ausschließlich auf das Geld der Angerufenen abgesehen. Die Polizei rät:

Spätestens dann, wenn Geldforderungen im Raume stehen, sollte das Telefonat beendet werden, am besten allerdings schon vorher.

Erschienen: Presseinformation der Polizeiinspektion Heidekreis v.

Taxi-Zuschlag für RollifahrerDer Landesverband fordert in einer Pressemeldung, diese neue Gebühr nicht zuzulassen

Bad Fallingbostel – Aufgrund der Preissteigerungen werden Taxiunternehmen demnächst höhere Beförderungsentgelte verlangen. Der Landesverband der Taxiunternehmen hat den Landkreisen seinen Vorschlag für eine Erhöhung der Taxigebühren vorgelegt und erstmals auch einen Betrag für Rollifahrer erwähnt, die mit ihrem Gefährt transportiert werden möchten. Im Heidekreis ist von zehn Euro die Rede, in anderen Landkreisen von bis zu 15 Euro. Das Thema hat für eine breite Diskussion im ganzen Land gesorgt.

Jürgen Walter Schulz, FDP/Bürgerunion, ist gegen den Vorschlag und hat recherchiert, dass in fünf Nachbarkreisen ein Betrag von sieben Euro von den jeweiligen Kreistagen genehmigt worden ist. „Das wäre für mich ein zu akzeptierender Vorschlag, den wir so unterstützen könnten.“

Etwas anders sieht das Jürgen Hestermann, SPD-Kreistagsmitglied aus Hodenhagen und gleichzeitig Kreisvorsitzender des SoVD im Heidekreis: „Eigentlich dürften diese Menschen gar nichts bezahlen. Sie sind in ihrem Leben gebeutelt genug.“ Der Landesverband fordert in einer Pressemeldung, diese neue Gebühr nicht zuzulassen. „Wir sind angesichts dieses Vorgehens fassungslos. Deutlicher kann man Betroffene nicht diskriminieren“, kritisiert Hestermann. Mit dieser Regelung verwehre man Menschen mit Behinderung eine flexible und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. „Das ist gerade in ländlichen Regionen wichtig“, betont der Kreisvorsitzende.

Zwar übernähmen Krankenkassen einen Teil der Kosten, auf dem Großteil blieben die Betroffenen jedoch sitzen, so Hestermann. „Krankenkassen zahlen nur bei Arztbesuchen oder aus anderen medizinischen Gründen. Für private Fahrten müssen Rollstuhlfahrer den Zuschlag zahlen“, erläutert Hestermann. Das Ganze laufe dem Inklusionsgedanken völlig zuwider und müsse sofort rückgängig gemacht werden. Vielmehr sei jetzt die Kommune in der Pflicht. Die Politik müsse durch eine entsprechende Förderung die gestiegenen Kosten kompensieren. Es kann nicht sein, dass das auf Menschen mit Behinderung abgewälzt wird, so Hestermann.

Einen Aufschlag für eine Taxinutzung von Rollifahrern lehnt auch die SPD-Fraktion ab.

Hans Ulmer vom Behindertenbeirat des Heidekreises in Soltau zeigt hingegen Verständnis für die Forderung der Taxiunternehmen. „Das ist schwere Arbeit und zusätzlicher Arbeitsaufwand, den die Fahrer täglich leisten müssen, wenn sie die Rolli-Fahrer mit ihren Rollstühlen, die nicht zusammenklappbar sind, transportieren müssen.“

Beim Walsroder Taxiunternehmen Hüttemann kam der neue Tarif für Rolli-Fahrer gar nicht gut an. Von dort hieß es auf Anfrage, dass man dafür „kein Verständnis“ habe. „Wir transportieren auch Rolli-Fahrer bisher sehr gern und ohne Mehrkosten“, sagt Mario Hüttemann, der eine zusätzliche Gebühr seines Verbandes „fast als Unverschämtheit“ empfindet. mü

Telefonbetrüger täuschen Unfall vor

Wietzendorf: Zu mehreren Betrugsversuchen kam es am Dienstag in Wietzendorf. Die Anrufer gaben sich als Angehörige aus, die einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht haben. Um eine Strafe abzuwenden, forderten sie einen hohen Geldbetrag. Zur Verstärkung ihrer Forderung meldete sich ein vermeintlicher Polizeibeamter am Telefon und untermauerte den Sachverhalt. Eine weitere Betrugsmasche erfolgte über eine Nachricht auf das Mobiltelefon einer Geschädigten. Das Mobiltelefon der vermeintlichen Tochter sei kaputt und sie habe nun eine neue Nummer, die eingespeichert werden soll. Nach Einspeicherung folgen dann weitere Nachrichten, in denen Geld gefordert wird. Die Polizei warnt vor solchen Anrufen und Nachrichten. Rufen Sie im Zweifelsfall ihre Angehörigen unter der bekannten Nummer selbst an und fragen Sie nach. Gehen Sie auf keine Forderungen ein und beenden Sie das Telefonat!

Erschienen: Presseinformation der Polizeiinspektion Heidekreis v.

Umzug unbedingt bei „Renten Service“ der Deutschen Post melden Rentner*innen droht andernfalls Ausfall der Rentenzahlungen

Bad Fallingbostel. Für die Rentenauszahlung ist der sogenannte „Renten Service“ der Deutschen Post zuständig. Daher sollten Rentner*innen nach einem Umzug auch dort unbedingt die Adressänderung mitteilen. Versäumen sie dies, wird die Zahlung der Rente eingestellt, bis eine aktuelle Anschrift vorliegt. Alle wichtigen Informationen dazu hat der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel.

Der sogenannte „Renten Service“ ist ein Dienstleister der Deutschen Post, der im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung die Rente an berechtigte Empfänger*innen auszahlt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Rentner*innen nach einem Umzug auch dort ihre neue Adresse mitteilen. „Das gilt sowohl für Umzüge innerhalb Deutschlands als auch ins Ausland“, informiert SoVD-Berater*in Cora Bartels.

Kann der „Renten Service“ die aktuelle Anschrift nach einem Rücklauf der Rentenanpassungsmitteilung nicht ermitteln, stoppt er die weitere Auszahlung. „Daher sollten Betroffene unbedingt daran denken, den ‚Renten Service‘ rechtzeitig zu informieren. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist das per E-Mail möglich. Wandern Betroffene aus, muss die Meldung postalisch erfolgen“, erklärt Bartels. Sobald dem „Renten Service“ die neue Adresse vorliegt, werden eingestellte Rentenzahlungen fortgeführt.

Bei weiteren Fragen zum Thema „Rente“ helfen die Berater*innen des SoVD in Bad Fallingbostel. gerne weiter. Der Verband ist telefonisch unter 05162-904849 oder über info.badfallingbostel(at)sovd-nds.dezu erreichen.

Steigende Energiepreise: Härtefall-Fonds reicht nicht Energieversorger müssen direkt unterstützt und Verbraucher*innen geschützt werden

Hannover. Die niedersächsische Landesregierung erwägt angesichts der rasant steigenden Energiepreise einen Härtefall-Fonds für Menschen mit geringem Einkommen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen begrüßt diese Pläne zwar, findet sie jedoch bei weitem nicht ausreichend. Er fordert eine Streichung des Paragrafen 24 im Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung, damit die steigenden Preise nicht direkt an die Verbraucher*innen weitergegeben werden können. Die Energieversorger müssen aus Sicht des Verbands direkt unterstützt werden.

Die ersten Energieversorger erhöhen bereits drastisch die Preise – zum Teil um bis zu 300 Prozent. „Familien mit Kindern zahlen damit schnell 300 bis 400 Euro mehr im Monat. Das ist eine absolute Katastrophe“, sagt Bernhard Sackarendt, Landesvorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Dieses Beispiel zeige sehr deutlich, dass nicht nur Menschen mit geringem Einkommen unter den Steigerungen leiden, sondern dass auch Haushalte aus der Mittelschicht bald die immensen Kosten nicht mehr zahlen können.

„Wir begrüßen natürlich, dass die Landesregierung einen Härtefall-Fonds einrichten möchte. Das ist prinzipiell dringend notwendig. Allerdings geht uns das nicht weit genug. Menschen mit mittleren Einkommen brauchen ebenfalls Entlastung“, so Sackarendt weiter. Deshalb fordert der größte Sozialverband in Niedersachsen die Streichung des Paragrafen 24 im Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung. Aufgrund dieser Regelung können Energieversorger unter bestimmten Voraussetzungen die Preiserhöhungen direkt an die Kund*innen weitergeben – und das bereits innerhalb einer Woche.

„Wenn dieses Szenario eintritt, drohen flächendeckende Strom- sowie Gassperren und auf Jahre verschuldete Haushalte“, erläutert der niedersächsische SoVD-Chef weiter. Deshalb müssen die gesetzliche Regelung gestrichen und die Energieversorger direkt unterstützt werden. „Dafür muss sich die Landesregierung jetzt starkmachen“, fordert er.

Ab 70: Geriatrische Reha ohne Prüfung durch Krankenkasse Ärztlich durchgeführte Funktionstests reichen als Nachweis aus

Bad Fallingbostel: Erfüllen sie die Voraussetzungen, können Patient*innen ab 70 eine geriatrische Reha ohne vorherige medizinische Überprüfung durch die Krankenkasse genehmigt bekommen. In diesen Fällen ist eine Abklärung mit entsprechender Dokumentation durch behandelnde Mediziner*innen ausreichend. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel informiert über alles Wichtige.

Aufgrund einer Änderung im Verordnungsverfahren entfällt für Patient*innen ab 70 bei der Genehmigung einer geriatrischen Reha unter bestimmten Voraussetzungen die medizinische Prüfung durch die Krankenkasse. „Ziel einer geriatrischen Reha ist es, die Eigenständigkeit von Senior*innen wiederherzustellen und möglichst langfristig zu erhalten, um eine frühzeitige Pflegebedürftigkeit zum Beispiel nach einer Operation oder schweren Krankheit zu verhindern“, weiß Cora Bartels aus dem SoVD-Beratungszentrum in Bad Fallingbostel. Eine solche Reha darf zwar weiterhin nur von Ärzt*innen verordnet werden, aber nun reicht es aus, wenn sie anhand vorgegebener Kriterien eine medizinische Notwendigkeit feststellen und dokumentieren.

Neben dem Mindestalter von 70 Jahren gilt: Eine Prüfung durch die Krankenkasse darf nicht durchgeführt werden, wenn mindestens eine Funktionsdiagnose, die die Reha begründet, sowie mindestens zwei Geriatrie typische Diagnosen vorliegen. „Diese müssen ärztlich durch mindestens zwei geeignete Funktionstests nachgewiesen werden“, erklärt Bartels. 

Bei weiteren Fragen zur geriatrischen Reha oder anderen Reha-Themen helfen die Berater*innen des SoVD in Bad Fallingbostel gerne unter 05162-904849 oder info.badfallingbostel(at)sovd-nds.de weiter.